Verfügungsrecht:
Das Verfügungsrecht an Rasenreihengräbern wird für 25 Jahre vergeben. An den Urnenrasenreihengräbern und den anonymen Gräbern besteht ein Verfügungsrecht von 20 Jahren.
Eine Verlängerung des Verfügungsrechtes ist nicht möglich. Nach Ablauf des Verfügungsrechtes werden die Gräber vom Bauhof der Gemeinde Perl entfernt.
Bestattungsform:
In Rasenreihengräbern kann eine Körpererdbestattung stattfinden. In den
Urnenrasenreihengräbern und den anonymen Gräbern können jeweils eine Urne beigesetzt werden.
Eine Mehrfachbelegung ist nicht möglich.
Pflege:
Die Pflege der Gräber übernimmt der Bauhof der Gemeinde Perl. Für den Nutzungsberechtigen fallen keine Pflegearbeiten an.
Grabschmuck:
Kränze, Blumenschmuck und andere Gegenstände sind nach der Bestattung bis zur Raseneinsaat, spätestens nach der schriftlichen Aufforderung der Gemeinde, durch den Nutzungsberechtigten zu entfernen.
Es ist danach grundsätzlich nicht erlaubt, das Grab mit Kränzen, Blumenschmuck und sonstigen Gegenständen zu schmücken.
Ausnahmsweise wird den Nutzungsberechtigten anlässlich des Feier- und Gedenktages Allerheiligen gestattet das Grab mit Blumen, Kerzen und sonstigen Gegenständen zu schmücken. Der Grabschmuck ist spätestens 2 Wochen nach der Gedenkfeier wieder zu entfernen, damit die Pflege durch den Bauhof der Gemeinde Perl gewährleistet werden kann.
Gerne berät Sie auch die Friedhofsverwaltung bei Rückfragen
(el.anton@perl-mosel.de oder Tel. 06867/66-117).