Das Kreisjugendamt des Landkreises Merzig-Wadern weist darauf hin, dass Anträge auf Fahrkostenzuschuss für das Schuljahr 2025/26 bis Dienstag, 31. Dezember 2025, eingegangen sein müssen. Anspruchsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler öffentlicher Schulen sowie genehmigter Ersatzschulen nach den Vorgaben des Schülerförderungsgesetzes.
Wurde bereits für das Schuljahr 2024/25 ein Fahrkostenzuschuss bewilligt, so müssen zur Geltendmachung der Fahrkosten die entsprechenden Fahrkarten bis zum 31. Dezember 2025 beim Kreisjugendamt, Bahnhofstr. 44, 66663 Merzig, eingereicht werden. Nach Ablauf der Ausschlussfrist am 31. Dezember 2025 können weder verspätete Anträge für das Schuljahr 2025/26 noch verspätet eingereichte Fahrkarten für 2024/25 berücksichtigt werden.
Weitere Informationen gibt es bei der Schülerförderung des Kreisjugendamtes telefonisch unter (06861) 80160, per E-Mail an BuT@merzig-wadern.de oder per Fax an (06861) 80365.