aus der 36. öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Perl vom 19. Januar 2023
Einwohnerfragestunde
Zur Einwohnerstunde liegt der Verwaltung mit Datum vom 11.12.2022 folgende Eingabe von Herrn Uwe Köck aus Perl vor:
Viele Bürger haben bereits ihre Grundsteuererklärung abgegeben oder werden dies demnächst tun. Einige haben bereits ihre Bescheide erhalten. Es sei zu erwarten, dass die Messbeträge in den Grundsteuerbescheiden nach neuem Recht deutlich höher ausfallen als in der Vergangenheit. Bei gleichbleibendem Hebesatz der Gemeinde würde dies zu einem erheblichen Anstieg der Grundsteuer führen. Plant die Gemeinde, die Hebesätze für die Grundsteuer abzusenken, damit insgesamt die Zahllast für die einzelnen Bürger möglichst nah am derzeitigen Niveau bleibe?
Die Verwaltung nimmt zu dieser Anfrage wie folgt Stellung:
Der in der Gemeinde Perl derzeit festgesetzte Hebesatz sei auf Grundlage der bisherigen Grundsteuerwerte ausgelegt und orientiere sich am Finanzbedarf der Gemeinde Perl.
Der derzeitige Hebesatz sei demnach nicht auf die neu festgestellten Grundsteuerwerte anzuwenden. Die Grundsteuerreform gelte ab dem Jahr 2025. Der Gemeinde Perl werden Mitte 2024 die Durchschnittsätze der Grundsteuermessbeträge mitgeteilt. Auf deren Grundlage werden die ab dem 1.1.2025 geltenden Hebesätze neu berechnet und festgelegt. Hierbei werde versucht, die Grundsteuerreform einkommensneutral umzusetzen; d. h. die Gemeinde Perl solle reformbedingt nicht höhere Einnahmen aus den Grundsteuern erzielen als vorher. Da hierbei lediglich Durchschnittssätze zur Berechnung herangezogen würden, könnten gewisse Mehr- oder auch Minderbelastungen im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden.
Wahl eines ehrenamtlichen Beigeordneten
Gemäß § 63 Abs. 1 Satz 1 KSVG wird der Bürgermeister im Falle seiner Verhinderung durch Beigeordnete in der vom Gemeinderat festgesetzten Reihenfolge vertreten.
Der Gemeinderat hat am 11.07.2019 (TOP 4) beschlossen, zwei ehrenamtliche Beigeordnete für die 10. Wahlperiode zu bestellen. Gleichzeitig hat der Gemeinderat Ratsmitglied Karl- Heinz Raczek zum Beigeordneten gewählt; seine Ernennung fand im Anschluss an die Wahl statt.
Karl-Heinz Raczek hat mit Schreiben vom 09.01.2023 erklärt, das Amt des Beigeordneten aus persönlichen zeitlichen Gründen niederzulegen.
Für die Wahl des ehrenamtlichen Beigeordneten schlägt Herr Raczek das Gemeinderatsmit-glied Philipp Anton vor; die CDU-Fraktion schlägt Herrn Andreas Hoffmann vor, seitens der SPD-Fraktion wird Frau Sarah Esch vorgeschlagen.
Zu den Beisitzern für die Wahlhandlung werden die Mitglieder Bernhard Kerpen und Dr. Olaf Roller bestimmt.
Die anschließende geheime Wahl ergibt folgendes Ergebnis:
1. Wahlgang
Philipp Anton: 5 Stimmen,
Andreas Hoffmann: 11 Stimmen,
Sarah Esch: 9 Stimmen.
2. Wahlgang:
Andreas Hoffmann: 10 Stimmen,
Sarah Esch: 9 Stimmen,
Ungültig: 6 Stimmen.
Damit ist Herr Andreas Hoffmann zum ehrenamtlichen Beigeordneten der Gemeinde Perl gewählt. Er erklärt, dass er die Wahl annimmt. Der Gewählte wird im Anschluss daran vom Bürgermeister zum Beigeordneten ernannt und legt als Ehrenbeamter den Diensteid gemäß § 56 Abs. 1 des Saarländischen Beamtengesetzes (SBG) ab.
Über die Wahlhandlung und die Vereidigung des Beigeordneten wird eine besondere Niederschrift gefertigt, die vom Vorsitzenden, den Beisitzern und dem Schriftführer sowie dem Vereidigten unterzeichnet wird.
Beschluss:
Das Gemeinderatsmitglied Andreas Hoffmann wird zum ehrenamtlichen Beigeordneten der Gemeinde Perl bestellt.
Abstimmungsergebnis:
Ergebnis der Stichwahl:
Sarah Esch: 9 Stimmen,
Andreas Hoffmann: 10 Stimmen,
Ungültig: 6 Stimmen.
Benennung eines Vertreters der Gemeinde für den Vorstand des Vereins "Kulturzentrum Villa Fuchs"
Die Gemeinde Perl ist Mitglied im Verein „Kulturzentrum Villa Fuchs“. Aufgrund der Vereinssatzung gehören der Bürgermeister und ein Mitglied des Gemeinderates dem Vereinsvorstand an. Mit Beschluss vom 11.07.2019 (TOP 9) hat der Gemeinderat Mitglied Karl-Heinz Raczek als Vertreter des Rates im Vereinsvorstand „Kulturzentrum Villa Fuchs“ und als dessen Vertreterin Mitglied Sarah Esch benannt.
Karl Heinz Raczek hat mit Schreiben vom 09.01.2023 aus persönlichen zeitlichen Gründen um Neubesetzung der bisher von ihm wahrgenommenen Vertretungsfunktion gebeten.
Für die Neubenennung eines Vertreters (m/w) werden folgende Personen vorgeschlagen:
SPD-Fraktion: Sarah Esch,
CDU-Fraktion. Walter Follmann.
Die GRÜNE-Fraktion schlägt Christian Krupp als Ersatzvertreter für den Vorstand des Vereins Kulturzentrum Villa Fuchs vor.
Sodann wird darüber abgestimmt, ob Mitglied Sarah Esch als Vertreterin benannt werden soll; diese wird mit vierzehn Ja-Stimmen per Handzeichen als Vertreterin der Gemeinde für den Vorstand des Vereins Kulturzentrum Villa Fuchs benannt.
Mitglied Christan Krupp wird mit fünfzehn Ja-Stimmen, einer Gegenstimme und neun Enthaltungen als Ersatzvertreter benannt.
Beschluss:
Benennung des Mitgliedes Sarah Esch als Vertreterin der Gemeinde Perl für den Vorstand des Vereins Kulturzentrum Villa Fuchs. Als deren Ersatzvertreter wird Christan Krupp benannt.
Abstimmungsergebnis:
Vertreterin:
Sarah Esch 14 Ja-Stimmen, 11 Enthaltungen.
Stellvertreter:
Christian Krupp 15 Ja-Stimmen, eine Gegenstimme, 9 Enthaltungen.
Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023
Derzeit befinden sich die Fachbereiche der Gemeinde Perl aufgrund verschiedenster Ausprägungen im Wandel. Zum einen führt der demografische Wandel dazu, dass in relativ kurzer Zeit relativ viel Personal die Gemeinde verlassen wird (ausführliche Darstellung vgl. Vorlage 2022/069). Zum anderen führt das stetige Wachstum, entgegen des landesweiten Trends, zu immer mehr Arbeitsvolumen. Vergleicht man den Stand der Einwohner mit Datum vom 31.12.2021 zum Stand der Einwohner mit Datum 29.11.2022 stellt dies das Entwicklungspotential dar: innerhalb knapp eines Jahres steigt die Zahl der Einwohner*innen der Gemeinde Perl um 171 Personen.
Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigt weiterhin, dass neben der vorhandenen Arbeit immer wieder unvorhersehbare aber keinen Aufschub duldende Tätigkeiten hinzukommen. Seit Anfang März 2022 wurde die Arbeit der Gemeinde durch den Krieg in der Ukraine erheblich beeinträchtigt. In den vergangenen Monaten wurde eine große Anzahl von flüchtenden Menschen im Saarland aufgenommen und dezentral in den Kommunen untergebracht. Jede Kommune hat hierbei eine von der Einwohnerzahl abhängige Anzahl von Personen aufzunehmen. Neben der Prüfung von Wohnungsangeboten sind die Wohnungen danach auch mit Möbeln auszustatten sowie entsprechende Mietverträge zu vereinbaren. Schätzungsweise waren mit diesen Arbeiten rd. 1,1 Vollzeitäquivalente nur im Bereich Sicherheit, Ordnung und Bürgerdienste betraut sowie rd. 1,5 Vollzeitäquivalente im Bereich Bauhof. Weitere Quer-schnittsaufgaben fallen natürlich auch im Bereich Schule/ Schulverwaltung oder im Bereich Soziales an. U.a. dies führt dazu, dass derzeit ein Überstundenvolumen von durchschnittlich rd. 170 Stunden bei den Beamten*innen und rd. 70 Stunden bei den Beschäftigten vorliegt. Das Überstundenaufkommen wird zudem erheblich durch die Teilnahme an Sitzungen sowie die damit verbundenen Tätigkeiten verstärkt.
Ein weiteres Problem stellt die Gewinnung von Nachwuchskräften bzw. von neuem Personal dar. Des Öfteren kam es bei Ausschreibungen zu keiner erfolgreichen Personalgewinnung. Mitunter ging für eine ausgeschriebene Stelle keine einzige Bewerbung bei der Gemeinde ein. Vor allem im Bereich Bauhof wird dies in den kommenden Jahren zu Problemen führen aber auch im Bereich der verwaltungsspezifischen Nachbesetzung wird es immer schwieriger neues Personal zu gewinnen.
Gegenüber dem vom Gemeinderat am 31.03.2022 beschlossenen 2. Nachtragsstellenplan für die Haushaltsjahre 2021/ 2022 (betreffend das HH-Jahr 2022) ergeben sich folgende Änderungen:
Stelle Nr.: 5 Mitarbeiter touristische Infrastruktur
Aufgrund der Mehrarbeiten im Bereich Forst (Klimawandel, Trocknis, Schädlingsbefall etc.) wurde der bisher verantwortliche Mitarbeiter im Bereich der Pflege touristischer Infrastruktur vollumfänglich in diesem Bereich eingesetzt. Zur Pflege und Erhaltung der Infrastruktur sowie zur Kontrolle und Verkehrssicherung dieser ist die Schaffung einer Stelle in diesem Aufgabenbereich zwingend erforderlich.
Stelle Nr.: 54 Bauhofmitarbeiter und
Stelle Nr.: 55 Bauhofmitarbeiter
Aufgrund des hohen Krankenstandes und des hohen Altersdurchschnittes im Bereich Bauhof sowie des erhöhten Aufkommens an Erhaltungs- und Pflegearbeiten im Bereich der gemeindeeigenen Gebäude müssen u. a. zur Sicherstellung der vorhandenen Pflegearbeiten, der Hausmeistertätigkeiten im Bereich GSD und der Erledigung der im Auftragsmanagement verbuchten Aufträge zwei weitere Stellen in diesem Bereich geschaffen werden.
Der Finanz-, Personal- und Bildungsausschuss hat den vorliegenden Sachverhalt in seiner Sitzung am 12.01.2023 unter TOP 2 vorberaten und dem Gemeinderat den Beschluss des Stellenplans für das Haushaltsjahr 2023 empfohlen.
Beschluss:
Beschluss des Stellenplans für das Haushaltsjahr 2023 in der vorliegenden Fassung des Verwaltungsentwurfs.
Abstimmungsergebnis:
24 Ja-Stimmen, eine Gegenstimme.
Forstwirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2023
Der Entwurf des Forstwirtschaftsplanes für das Haushaltsjahr 2023, der in den Haushaltsplan 2023 eingebunden ist, sieht Einnahmen in Höhe von 302.720,00 € (Plan 2022: 480.000,00 €) und Ausgaben in Höhe von 421.700,00 € (Plan 2022: 603.000,00 €) vor.
Damit weist der Plan ein auf das laufende Haushaltsjahr bezogenes Defizit von 118.980,00 € aus. Der niedrigere Fehlbedarf gegenüber dem Vorjahr (Plan 2022: 123.000,00 €) begründet sich durch Veränderungen (Ausgaben abzgl. Einnahmen) bei folgenden Positionen:
| Erlöse aus Holzverkauf, 3.500 fm (Ausgleich des Hiebssatzes) | 140.000,00 €, |
| Zuschüsse Land für Wiederaufforstung/Pflanzung, | 72.720,00 €, |
| dem gegenüber stehen Ausgaben im | |
| Bereich der Holzwerbungskosten | 80.000,00 €, |
| Wiederaufforstungskosten (Pflanzung/Freistellen im Sommer) | 88.000,00 €, |
| Forstschutz (Einzelschutz) | 5.000,00 €, |
| Vogelschutz u. a. | 5.000,00 €, |
| Anschaffung von Funkseilwinde und Forstgeräte | 12.000,00 €, |
| sowie Waldwegeunterhaltung | 10.000,00 €. |
Des Weiteren sind höhere Personalkosten im Bereich Waldarbeiter und Verwaltung zur Verbesserung der Organisationsabläufe (Arbeitssicherheit im Wald) einkalkuliert.
Der Finanz-, Personal- und Bildungsausschuss hat den vorliegenden Sachverhalt in seiner Sitzung am 12.01.2023 unter TOP 3 vorberaten und zum Beschlussvorschlag der Verwaltung eine Empfehlung an den Gemeinderat beschlossen, welcher der Gemeinderat mit folgendem Beschluss in getrennten Abstimmungen angenommen hat:
Beschluss:
| 1. | Beschluss des Forstwirtschaftsplanes 2023 in der vorliegenden Fassung des Verwaltungsentwurfes. |
| 2. | Beratung und Beschluss neuer Holzverkaufspreise auf Basis der Vergleichswerte des Saarforstes und der anderen Kommunen im Landkreis Merzig-Wadern vor Veröffentlichung des Bestellaufrufes für 2024. |
Abstimmungsergebnis:
Zu 1: 20 Ja-Stimmen, eine Gegenstimme, 4 Enthaltungen.
Zu 2: 23 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen.
Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Jahr 2023
Der Finanzplan 2023 ff. weist ein zahlungsbezogenes Defizit von rd. 1,43 Mio. Euro aus. Bereits das Saldo aus der laufenden Verwaltungstätigkeit weist ein Defizit von 461 TEuro aus. Daraus ist abzuleiten, dass die Gemeinde Perl nicht in der Lage ist, ihre Geschäftstätigkeit aus eigenen, laufenden Finanzmitteln zu finanzieren. Hinzu kommt die Tilgung der Darlehen von rd. 974 TEuro, die ebenfalls aus der laufenden Geschäftstätigkeit nicht bedient werden kann.
Diese Entwicklung wird sich nach heutigem Kenntnisstand nicht bessern, sondern verfestigen. So steigen die zahlungsbezogenen Defizite in 2024 und 2025 auf je rd. 1,7 Mio. Euro.
Durch gute Haushaltswirtschaft in den vergangenen drei Jahren konnten sowohl die Kassenkredite abgebaut als auch eine Rücklage an liquiden Mitteln gebildet werden. Die vorhandenen liquiden Mittel werden allerdings bereits im Jahr 2023 nicht ausreichen, um keine Liquiditätskredite aus dem laufenden Geschäft in Anspruch nehmen zu müssen.
Stand heute endet die im Saarlandpaktgesetz verankerte Übergangsregelung zum Ende 2023. Aufgebaute Defizite sind danach in den folgenden drei Jahren auszugleichen. Allerdings weisen auch diese Haushaltsjahre bereits sehr hohe Defizite aus. Hier ist ebenfalls zu berücksichtigen, dass im Haushaltsplanentwurf 2023 auch eine Vielzahl von Mitteln nicht eingeplant sind, die sowohl verwaltungsintern aus den jeweiligen Fachabteilungen als auch von den Ortsräten angemeldet wurden. Nicht wenige der angemeldeten Mittel sind eigentlich zwingend notwendig um die bestehende Infrastruktur der Gemeinde zu erhalten.
Seitens der Finanzverwaltung wurden daher mehrere Modelle ausgearbeitet, um den Erfordernissen des Haushaltsjahres 2023 als auch der Folgejahre gerecht zu werden.
Modell 1 richtet sich nach dem Bedarf, um einen Aufbau von Kassenkrediten zu vermeiden. Modell 2 stellt eine Erhöhung auf den Landesdurchschnitt der Hebesätze dar, was aus Sicht der Finanzverwaltung eine Mindestanforderung an die Höhe der festzusetzenden Hebesätze darstellt.
Modell 3 stellt die erforderliche Höhe der Hebesätze dar, die notwendig sind, um einen zahlungsbezogenen Ausgleich herzustellen. Bei unveränderten Rahmenbedingungen (z. B. Energiekosten), wie im Finanzplan ersichtlich, wird dies Szenario unabdingbar sein.
Ziel der Haushaltswirtschaft sollte allerdings der Ausgleich des Ergebnisplans (u.a. Berücksichtigung von Abschreibungen) sein, weshalb auch Modellrechnung 4 aufgeführt ist.
Neben der Anhebung der Steuerhebesätze werden in 2023 alle Tätigkeitsbereiche der Gemeinde Perl durchleuchtet und auf Einsparpotenziale und Höhe etwaiger Gebühren etc. überprüft.
Der Finanz-, Personal- und Bildungsausschuss hat den vorliegenden Sachverhalt in seiner Sitzung am 12.01.2023 unter TOP 4 vorberaten und auf Vorschlag der GRÜNE-Fraktion folgende Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Jahr 2023 als Empfehlung an den Gemeinderat beschlossen:
| Grundsteuer A: | 350 %, |
| Grundsteuer B: | 450 %, |
| Gewerbesteuer: | 450 %. |
Beschluss:
| 1. | Der Hebesatz der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) wird neu festgesetzt auf 350 %. |
| 2. | Der Hebesatz der Grundsteuer B (bebaute und bebaubare Grundstücke) wird neu festgesetzt auf 450 %. |
| 3. | Der Hebesatz der Gewerbesteuer wird neu festgesetzt auf 450 %. |
| 4. | Die Verwaltung wird beauftragt, einen Maßnahmenkatalog bis 30.06.2023 vorzulegen, der mittelfristig die sonstigen Ausgaben senkt und die Einnahmen erhöht. |
Abstimmungsergebnis:
Zu 1 bis 3: 14 Ja-Stimmen, 8 Gegenstimmen, 3 Enthaltungen
Zu 4: 17 Ja-Stimmen, 8 Gegenstimmen.
Zuweisungen 2023 nach dem Gesetz über den Saarlandpakt
Die Gemeinde Perl hat bereits in den Vorjahren die Zuwendungen aus dem Saarlandpakt beantragt, erhalten und zur Finanzierung von Investitionsauszahlungen verwendet.
Die Zuweisung ist für das jeweilige Bewilligungsjahr (Haushaltsjahr) zu beantragen und die Verwendung zu beschließen. Wie in den Vorjahren sind die Zuwendungen für 2023 als pauschale Investitionszuweisung im Haushaltsplan 2023 eingeplant.
Der Finanz-, Personal- und Bildungsausschuss hat den Sachverhalt in seiner Sitzung am 12.01.2023 unter TOP 5 vorberaten und dem Gemeinderat die Beantragung von Zuweisungen aus dem Saarlandpakt und die Verwendung der Mittel aus dem Saarlandpakt zur Finanzierung von Investitionen empfohlen.
Beschluss:
| 1. | Beantragung von Zuweisungen aus dem Saarlandpakt. |
| 2. | Verwendung der Mittel aus dem Saarlandpakt zur Finanzierung von Investitionen. |
Abstimmungsergebnis:
23 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen.
Änderung der Deckungsfähigkeit von Haushaltsansätzen
Die Deckungs- und Übertragungsvermerke als zulässige Abweichung der kommunalrechtlichen Regelung wurden letztmalig am 04.03.2021 vom Gemeinderat beschlossen. Der damals festgehaltene Deckungskreis für „die Aufwendungen für Bauunterhaltung aller Teilhaushalte (Sachkonto 523100), festgehalten im Vorbericht der Haushaltspläne unter VI. A) 4., hat sich als nicht zweckmäßig erwiesen und wird daher aufgelöst. Die entsprechenden Buchungsstellen werden dem neuen Budget (gleichzeitig neuer Deckungskreis) 03 41 Unterhaltung baulicher Anlagen und den jeweiligen gesetzlichen Deckungskreisen lt. KommHVO zugewiesen.
Der Forstbetrieb bildet im Bereich der laufenden Verwaltungstätigkeit künftig einen eigenen Deckungskreis und wird demnach ebenfalls aus dem allgemeinen Deckungskreis des Teilhaushalt 03 herausgelöst.
Im Bereich der Investitionstätigkeit werden die Einzelprojekte des Sportparks Perl aus dem allgemeinen Deckungskreis des Teilhaushalt 03 herausgelöst und bilden künftig einen eigenen Deckungskreis.
Der Finanz-, Personal- und Bildungsausschuss hat den Sachverhalt in seiner Sitzung am 12.01.2023 unter TOP 6 vorberaten und dem Gemeinderat den Beschluss der Haushaltsvermerke für Deckungsfähigkeit empfohlen.
Beschluss:
Beschluss der Haushaltsvermerke für Deckungsfähigkeit gemäß der Vorlage der Kämmerei.
Abstimmungsergebnis:
24 Ja-Stimmen, eine Enthaltung.
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023
Erstmals seit 2020 wird es nicht gelingen einen zahlungsbezogen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen; zumindest nicht unter den bis dato geltenden Bedingungen.
Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzplan zeigt ein Minus von 461 TEuro auf. Die Gemeinde Perl kann somit ihre laufenden Kosten nicht durch entsprechende Einnahmen decken. Nach Berücksichtigung der Tilgung der Darlehen verschlechtert sich das zahlungsbezogene Ergebnis auf ein Minus von 1.435 TEuro. Das Ergebnis im Ergebnishaushalt, d. h. unter Berücksichtigung von Abschreibungen etc. weist gar einen negativen Saldo von rd. 2 Mio. Euro aus, was einen erheblichen Werteverzehr und Substanzverlust des Gemeindevermögens aufzeigt. Durch die gute Haushaltswirtschaft und positive Sondereffekte in den vergangenen Jahren war es möglich ein finanzielles Polster von rd. 1.250 TEuro aufzubauen, sodass nicht unmittelbar entsprechend hohe Kassenkredite in Anspruch genommen werden müssen, um die Finanzierungslücke zu schließen.
Als einen erheblichen Sondereffekt sind sicherlich die exorbitant gestiegenen Preise für Energie (Strom, Gas) zu nennen. Die eingeplanten Mehrkosten für 2023 betragen 714 TEuro. Hierbei profitiert die Gemeinde Perl sogar noch von der Preisbindung bis 2023 für den Gasbezug im energieintensiven Komplex Hallenbad/Sporthalle Perl. Ob hier für die Folgejahre eine Entspannung eintritt, ist derzeit nicht absehbar, sodass mit entsprechend hohen Kosten auch in den Folgejahren geplant wurde. Doch selbst bei einer Normalisierung der Energiekosten auf das Niveau von 2021 ist lediglich die Hälfte der Finanzierungslücke geschlossen.
Die Personalkosten orientieren sich an den derzeit stattfindenden Tarifverhandlungen. Der Forderung von Verdi nach einer Tariferhöhung von 10% wurde in der Planung mit der Kalkulation mit einer 5%tigen Steigerung Rechnung getragen.
Im Bereich der Sach- und Dienstleistungen sind die Ansätze angesichts der hohen Anforderungen an Wartungsarbeiten und notwendigen Sanierungsarbeiten noch deutlich zu niedrig. Die Anmeldungen aus den jeweiligen Fachabteilungen und aus den Ortsräten kann nur bruchteilig berücksichtigt werden. So sind die höheren Ansätze z. B. bei der Grundschule wesentlich auf höhere Kosten für Reinigung zurückzuführen.
Die höheren Kosten für Flüchtlingshilfe werden durch höhere Erstattungen in dem Bereich getragen. Die deutlich höheren Schlüsselzuweisungen werden durch die ebenso deutlich gestiegene Kreisumlage aufgezehrt.
Bei der Spielbankabgabe und den Einnahmen aus den Gebühren für die Erdmassendeponie muss der Entwicklung der letzten Jahre Rechnung getragen werden, dass die Einnahmen nicht in der geplanten Höhe zu erwarten sind.
Der Finanz-, Personal- und Bildungsausschuss hat den Sachverhalt in seiner Sitzung am 12.01.2023 unter TOP 9 vorberaten und dem Gemeinderat den Beschluss von Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023 in der Fassung des angepassten Verwaltungsentwurfs empfohlen.
Beschluss:
Beschluss von Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023 in der Fassung des angepassten Verwaltungsentwurfs.
Abstimmungsergebnis:
15 Ja-Stimmen, 10 Gegenstimmen.
Investitionsprogramm für die Jahre 2022 bis 2026
Die Beratung des Investitionsprogramms wird auf Antrag der CDU-Fraktion zur weiteren Beratung in den Finanz-, Personal- und Bildungsausschuss vertagt.
Anfragen, Informationen und Verschiedenes
Berichte über die Beteiligung der Gemeinde an Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts für die Jahre 2021 und 2022
Nach § 115 Abs. 2 KSVG hat die Gemeinde zur Information des Gemeinderates sowie der interessierten Öffentlichkeit jährlich einen Bericht über ihre unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts zu erstellen.
Die Gemeinde Perl berichtet in der kommunalrechtlich vorgeschriebenen Form mit den vorliegenden Beteiligungsberichten 2021 und 2022 über ihre unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts.
Über den Geschäftsverlauf, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens wird auf Grundlage der geprüften Jahresabschlüsse 2020 bzw. 2021 berichtet. Der Beteiligungsbericht 2021 dokumentiert damit das Wirtschaftsjahr 2020 und der Bericht 2022 entsprechend das Jahr 2021.
Die Gemeinde Perl verfügt über Beteiligungen an der Geschäftsführungsgesellschaft Infrastrukturentwicklung Perl mbH sowie an der Infrastrukturentwicklungsgesellschaft Perl mbH & Co.KG: Die beide Gesellschaften betreffenden Berichte 2021 und 2022 sind dem Gemeinderat mit der Sitzungseinberufung zugegangen.