| 1. | Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens |
und
| 2. | Bekanntmachung der Veröffentlichung Im Internet und der Auslegung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit |
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Perl in öffentlicher Sitzung am 25.01.2024 die Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Agri-PV Wingertshof, Tettingen-Butzdorf“ gefasst hat.
Gegenstand der Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer Sonderbaufläche, um die Errichtung einer Agriphotovoltaik-Freiflächenanlage planerisch vorzubereiten. Aktuell stellt der Flächennutzungsplan eine Fläche für die Landwirtschaft dar.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Teiländerung umfasst den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Agri-PV Wingertshof, Tettingen-Butzdorf“. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 13,7 ha.
Im Rahmen der Teiländerung des Flächennutzungsplanes wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt. Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.
Die Bürger sind im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung über die Ziele und Zwecke der Planung zu informieren.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Flächennutzungsplanteiländerung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung, in der Zeit vom 05.02.2024 bis einschließlich 11.03.2024 auf der Internetseite der Gemeinde (https://perl.saarland/offenlage-bebauungsplaene.html), veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls ins Internet eingestellt.
Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Gemeinde, Trierer Straße 28, 66706 Perl, Zimmer Nr. 1.01, während der folgenden allgemeinen Dienststunden (Mo. bis Fr. von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Di. zusätzlich von 13.30 bis 18.00 Uhr und Do. zusätzlich von 13.30 bis 15.30 Uhr) eingesehen werden:
Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die Email-Adresse: d.ollinger@perl-mosel.de bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden.
Perl, den 26.01.2024 (Siegel)
Der Bürgermeister
gez. Uhlenbruch
(Uhlenbruch)