Die Jagdgenossenschaft Perl beabsichtigt, auch in diesem Jahr den Heckenschnitt auf bejagbaren Flächen im gesamten Gemeindegebiet einheitlich durch ein Fachunternehmen durchführen zu lassen. Die Kosten für den Heckenschnitt auf privaten Grundstücken sind grundsätzlich vom jeweiligen Eigentümer zu tragen. Sofern es sich um bejagbare Flächen handelt, bezuschusst die Jagdgenossenschaft Perl diese Maßnahmen mit einem Betrag von 30,00 Euro pro Stunde.
Im Rahmen der Planung wird zudem der Bedarf an Heckenschnitt auf angrenzenden Grundstücken erfasst, die sich im Eigentum der Gemeinde Perl befinden. Sind gemeindeeigene Flächen betroffen, wird die Durchführung der Maßnahme vorab innerhalb der Gemeindeverwaltung geprüft und abgestimmt. In diesen Fällen übernimmt die Gemeinde Perl die entstehenden Kosten. Ein grundsätzlicher Anspruch auf Durchführung der Maßnahme besteht jedoch nicht.
Für die Meldung des Bedarfs wenden Sie sich bitte an die Forstverwaltung der Gemeinde Perl unter der Telefonnummer +49 (0)6867 66 142 oder per E-Mail an: forst@perl-mosel.de.
Die Anmeldung kann bis spätestens 06.02.2026 erfolgen.
Perl, den 26.01.2026
Der Jagdvorsteher
Uhlenbruch