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Mosella Perl
Ausgabe 50/2025
Sonstige Amtliche Bekanntmachungen und öffentliche Mitteilungen
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Bekanntmachung über die öffentliche Bekanntgabe

der Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen in der Gemeinde Perl

Im Zusammenhang mit einer in der Gemarkung Perl Flur 2 durchgeführten Liegenschaftsvermessung wurden die Grenzen der Flur 2 Flurstücke Nr.

1332/51, 1397/5, 1339/11, 1339/9, 1339/10, 1339/6, 1332/24, 1331/1, 1332/39, 1332/19, 1332/17, 1332/34, 1332/48,1332/43, 1302/8,1325/5, 1319/3, 1319/4,1318/6, 1318/5, 1317/4, 1317/5

festgestellt und abgemarkt.

Über die Bestimmung und Abmarkung der Flurstücksgrenzen wurde am 03.12.2025 ein Grenztermin durchgeführt.

Gemäß § 19 Abs. 3 Satz 1 Saarländisches Vermessungs- und Katastergesetz (SVermKatG) werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke, die im Grenztermin nicht anwesend waren, die Verwaltungsentscheidungen öffentlich bekannt gegeben.

Der verfügende Teil der im Grenztermin angefertigten Grenzniederschrift hat folgenden Wortlaut:

Entscheidung des Verhandlungsleiters

Die Flurstücksgrenzen werden so wiederhergestellt wie es die Ermittlung der alten Flurstücksgrenzen ergeben hat und wie es aus der Skizze ersichtlich ist.

Abmarkung der Grenzpunkte

Die Abmarkung der Grenzpunkte erfolgt in der aus der Skizze ersichtlichen Weise.

Die Niederschrift über den Grenztermin ist in der Zeit vom 08.12.2025-02.02.2026 Geschäftszimmer Nr. 2 (Nr. 011) in den Diensträumen des Landesamtes für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung, Zentrale Außenstelle, Kaibelstr. 4-6 in 66740 Saarlouis ausgelegt und kann während der Dienststunden montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15:30 Uhr, sowie freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr eingesehen werden.

Die Verwaltungsentscheidung gilt nach § 41 Abs. 4 Satz 3 Saarländisches Verwaltungsverfahrensgesetz (SVwVfG) nach Ablauf von zwei Wochen nach der Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Bestimmung der Flurstücksgrenzen und die Abmarkung der Grenzpunkte kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht des Saarlandes, Kaiser-Wilhelm-Straße 15, 66740 Saarlouis erhoben werden.

Die Klage muss die Klägerin / den Kläger, die Beklagte / den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und einen bestimmten Antrag enthalten. Der Klage soll zudem der angefochtene Bescheid beigefügt werden. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden.

Die Erhebung der Klage kann schriftlich, zur Niederschrift der Urkundsbeamtin / des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts oder in elektronischer Form nach Maßgabe der für den elektronischen Rechtsverkehr mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit geltenden Regelungen erfolgen.

Soweit die Klageerhebung schriftlich oder zur Niederschrift erfolgt, sind der Klage so viele Abschriften der Klage einschließlich Anlagen beizufügen, dass alle übrigen Beteiligten eine Ausfertigung erhalten können.

Saarlouis, den 04.12.2025

i.A. Müller A. (Vermessungsoberinspektor)

Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung,

Zentrale Außenstelle

Kaibelstr. 4-6, 66740 Saarlouis

Tel.: 0681/ 9712 343