Der Rat der Gemeinde Perl hat in seiner Sitzung am 19.05.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens „Erweiterung Gewerbegebiet Auf`m Elm“, 1. Änderung beschlossen.
Für das Plangebiet existiert bereits ein rechtskräftiger Bebauungsplan aus dem Jahr 1998.
Die Änderung des Bebauungsplanes wird erforderlich, da die damals festgesetzten Höhen, die Grundflächenzahl sowie die Baufenster nicht mehr auskömmlich sind.
Um die geplanten Neubauten planungsrechtlich zu ermöglichen, ist die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes erforderlich.
Zwischenzeitlich haben die frühzeitigen Beteiligungsschritte stattgefunden. Es sind keine Stellungnahmen eingegangen, die zu einer Änderung der Grundzüge der Planung geführt hätten.
Der Rat der Gemeinde Perl hat in seiner Sitzung am 09.12.2022 den vorgelegten Planungsentwurf gebilligt und die Öffentliche Auslegung beschlossen. Gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung sowie dem Umweltbericht und den bereits vorhandenen umweltbezogenen Informationen in der Zeit vom 02.01.2023 bis einschließlich 03.02.2023 während der allgemeinen Dienststunden (Mo bis Fr von 08:30 bis 12:00 Uhr, Di zusätzlich von 13:30 bis 18:00 Uhr und Do zusätzlich von 13:30 bis 15:30 Uhr) im Rathaus der Gemeinde Perl (Bauamt), Trierer Straße 28, 66706 Perl, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt und eingesehen werden kann.
Es ist davon auszugehen, dass der Zeitraum der Auslegung der Komplexität der Planungsaufgabe angemessen ist.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Neben dem Entwurf des Bebauungsplanes sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:
| • | Umweltbericht gem. Anlage 1 zum BauGB einschl. saP (Aussagen zu einzelnen Tiergruppen, rechnerische Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung |
Schutzgüter Boden / Wasser: Aussagen zur Versiegelung
Schutzgut Klima / Luft: Aussagen Siedlungsklimatop
Schutzgut Mensch: Aussagen zur Erholungsfunktion, Lärm
Schutzgut Orts- und Landschaftsbild: Aussagen hinsichtlich des Einfügens in die Umgebung);
| • | Folgende Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsschritte gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen sind und umweltrelevante Informationen enthalten, liegen vor: |
| Stellungnahme Behörde /TÖB /Öffentlichkeit | Thematischer Bezug |
| Autobahn GmbH | Bauherren müssen selbst für Lärmschutz sorgen |
| Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz | Natur- und Artenschutz, Bodenschutz und Geologie, Gewässerschutz |
| Landkreis Merzig-Wadern | Wasserschutz |
| Ministerium für Inneres, Bauen und Sport | Vorranggebiet Grundwasserschutz |
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Keine Betroffenheit von Wald |
| Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie | Erneuerbare Energien |
| NABU | Rechnerische Bilanzierung |
Die Unterlagen können auch unter folgendem Link eingesehen werden:
https://perl.saarland/offenlage-bplan.html
Hinweis für Bekanntmachungen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländisches Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Perl, den 15. Dezember 2022
Der Bürgermeister
Uhlenbruch