Aufstellung gem. § 2 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Ergänzungssatzung „Efter Straße“
Der Rat der Gemeinde Perl hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.11.2023 den Beschluss zur Aufstellung der Ergänzungssatzung „Efter Straße“ im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 221) gefasst.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Mit der vorliegenden Ergänzungssatzung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entstehung einer Fahrzeughalle für die Feuerwehr in der Efter Straße auf den o.g. Flurstücken geschaffen werden. Die Grundstücke werden mit Hilfe der Ergänzungssatzung dem Innenbereich gem. § 34 BauGB zugeordnet.
Der ca. 0,1 ha große Geltungsbereich befindet sich im Ortsteil Eft-Hellendorf in der Efter Straße.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Perl trifft für das Plangebiet die Darstellung gemischte Baufläche. Somit entspricht die Satzung den Darstellungen des FNP.
In seiner Sitzung am 30.11.2023 hat der Rat der Gemeinde Perl den Entwurf der Ergänzungssatzung gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Da keine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Absatz 1 stattfindet, wird hiermit gem. § 13a Abs. 3 bekannt gemacht, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet wird und dass sich die Öffentlichkeit im Rahmen der Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Planung äußern kann.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Planunterlagen zur Ergänzungssatzung „Efter Straße“ in der Zeit vom 19.12.2023 bis einschließlich 26.01.2024 im Internet unter https://perl.saarland/offenlage-bplan.html veröffentlicht wird.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wird eine weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt: Hierzu findet im o.g. Zeitraum eine öffentliche Auslegung im Rathaus der Gemeinde Perl, Trierer Straße 28, Zimmer 163, 66706 Perl (Öffnungszeiten: Mo bis Fr von 08:30 bis 12:00 Uhr, Di zusätzlich von 13:30 bis 18:00 Uhr und Do zusätzlich von 13:30 bis 15:30 Uhr) statt. In diesem Zeitraum liegen die Planungsunterlagen zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus und können eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist sollen Anregungen elektronisch übermittelt werden (stellungnahmen@agsta.de), bei Bedarf können diese aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländisches Datenschutzgesetz.
Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Lageplan mit Geltungsbereich, genordet, ohne Maßstab
Gemeinde Perl, den 12.12.2023
Der Bürgermeister
Uhlenbruch