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Mosella Perl
Ausgabe 51/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Gemeinde Perl
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Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss

und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Bebauungsplanverfahren einschl. paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplanes „Waldkindergarten Borg“ in der Gemeinde Perl

Der Rat der Gemeinde Perl hat am 30.11.2023 gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung die Aufstellung des Bebauungsplans „Waldkindergarten Borg“ beschlossen. Weiterhin wurde in gleicher Sitzung beschlossen, den Flächennutzungsplan für den Teilbereich des Bebauungsplangebietes im Parallelverfahren zu ändern.

Der Beschluss über die Einleitung der Bauleitplanverfahren wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke, die sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung (Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit).

Zu diesem Zweck liegt der Entwurf der Bauleitpläne einschließlich Umweltbericht in der Zeit vom 08.01.2024 bis einschließlich 26.01.2024 während der allgemeinen Dienststunden (Mo bis Fr von 08:30 bis 12:00 Uhr, Di zusätzlich von 13:30 bis 18:00 Uhr und Do zusätzlich von 13:30 bis 15:30 Uhr) im Rathaus der Gemeinde Perl (Bauamt), Trierer Straße 28, 66706 Perl, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus und kann eingesehen werden.

Die Unterlagen zur Planung finden Sie außerdem auf der Homepage der Gemeinde (unter https://perl.saarland/offenlage-bplan.html).

Planungserfordernis:

Ziel des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Waldkindergartens zu schaffen. In der Gemeinde Perl gibt es zwar einige Kindertagesstätten, allerdings bislang noch keinen Waldkindergarten. Um die stetig steigende Nachfrage an naturnahen Betreuungsangeboten zu decken, möchte die Gemeinde Perl mit vorliegender Planung die entsprechenden Realisierungsvoraussetzungen schaffen, um im Meeswald in der Nähe der römischen Villa Borg ein entsprechendes Angebot zu schaffen.

Der Flächennutzungsplan muss für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes geändert werden, da dieser forstwirtschaftliche Flächen darstellt. Dies geschieht in vorliegendem Fall im Parallelverfahren. Der Entwurf des Umweltberichtes wurde für beide Planungen gemeinsam erstellt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowie der FNP-Teiländerung ist dem folgenden Lageplan zu entnehmen:

ohne Maßstab, genordet

Perl, den 12.12.2023

Der Bürgermeister

Uhlenbruch