Aufgrund der §§ 84 ff des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes -KSVG- in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Art. 3 G Nr. 2160 vom 04.12.2024 (Amtsbl. I S. 1086), hat der Gemeinderat Perl am 13. Februar 2025 / 12. Dezember 2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 / 2026 wird festgesetzt
| 2025 | 2026 |
| 1. Im Ergebnishaushalt mit | ||
| dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 22.431.260,00 EUR | 21.558.460,00 EUR |
| dem Gesamtbetrag der Aufwendungen | 23.441.090,00 EUR | 23.578.790,00 EUR |
| mit dem Saldo der Erträge und Aufwendungen auf | -1.009.830,00 EUR | -2.020.330,00 EUR |
| 2. Im Finanzhaushalt mit | ||
| den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 2.961.450,00 EUR | 5.863.550,00 EUR |
| den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 4.492.400,00 EUR | -9.362.500,00 EUR |
| dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf | -1.530.950,00 EUR | -3.498.950,00 EUR |
| den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.345.781,00 EUR | 3.729.937,00 EUR |
| den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.010.000,00 EUR | 1.012.000,00 EUR |
| dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf | 335.781,00 EUR | 3.003.146,00 EUR |
§ 2
| 2025 | 2026 |
| Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf | 1.345.781,00 EUR | 3.213.741,00 EUR |
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
| 2025 | 2026 |
| Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf | 5.500.000,00 EUR | 5.500.000,00 EUR |
§ 5
| 2025 | 2026 |
| Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf | 1.009.830,00 EUR | 2.020.330,00 EUR |
| Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf | 0,00 EUR | 0,00 EUR |
§ 6
Die Hebesätze der Realsteuern sind mit Hebesatzsatzung vom 12.12.2024 wie folgt festgesetzt:
| 1. Grundsteuer | |
| a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe - Grundsteuer A - | 350 v.H. |
| b) für die Grundstücke - Grundsteuer B - | 295 v.H. |
| 2. Gewerbesteuer - nach Gewerbeertrag und -kapital - | 450 v.H. |
§ 7
Es gilt der vom Gemeinderat am 13.02.2025 beschlossene Stellenplan.
Perl, den 15.12.2025
Der Bürgermeister (Siegel)
(Uhlenbruch)
der Haushaltssatzung der Gemeinde Perl für die Haushaltsjahre 2025/2026
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 92 Abs. 2 des KSVG erforderliche Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde für die Kreditaufnahme in § 2 der Haushaltssatzung wurde mit Schreiben vom 24. März 2025 beantragt und ist nun erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
Genehmigung
Im Rahmen der Haushaltssatzung 2025/2026 der Gemeinde Perl genehmige ich gemäß § 92 Abs. 2 KSVG
den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen für 2025 in Höhe von
1.345.781 €
den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen für 2026 in Höhe von
3.213.741 €
St. Ingbert, 11. 12.2025 (Siegel)
Landesverwaltungsamt
-Kommunalaufsicht-
Im Auftrag
Birgit Heib
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit von:
- Montag, den 05. Januar 2026 bis einschließlich
- Dienstag, den 13. Januar 2026
während den allgemeinen Öffnungszeiten, im Rathaus in Perl, Zimmer 1.08 (1. OG) öffentlich aus.
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag: 13.30 Uhr – 18.00 Uhr
Donnerstag:13.30 Uhr – 15.30 Uhr
Perl, 15.12.2025
Der Bürgermeister
Uhlenbruch