Titel Logo
Mosella Perl
Ausgabe 51/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Gemeinde Perl
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Haushaltssatzung der Gemeinde Perl

für die Haushaltsjahre 2025 / 2026

Aufgrund der §§ 84 ff des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes -KSVG- in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Art. 3 G Nr. 2160 vom 04.12.2024 (Amtsbl. I S. 1086), hat der Gemeinderat Perl am 13. Februar 2025 / 12. Dezember 2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 / 2026 wird festgesetzt

2025

2026

1. Im Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf

22.431.260,00 EUR

21.558.460,00 EUR

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen

23.441.090,00 EUR

23.578.790,00 EUR

mit dem Saldo der Erträge und Aufwendungen auf

-1.009.830,00 EUR

-2.020.330,00 EUR

2. Im Finanzhaushalt mit

den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.961.450,00 EUR

5.863.550,00 EUR

den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

4.492.400,00 EUR

-9.362.500,00 EUR

dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf

-1.530.950,00 EUR

-3.498.950,00 EUR

den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

1.345.781,00 EUR

3.729.937,00 EUR

den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

1.010.000,00 EUR

1.012.000,00 EUR

dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf

335.781,00 EUR

3.003.146,00 EUR

§ 2

2025

2026

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf

1.345.781,00 EUR

3.213.741,00 EUR

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

2025

2026

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf

5.500.000,00 EUR

5.500.000,00 EUR

§ 5

2025

2026

Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf

1.009.830,00 EUR

2.020.330,00 EUR

Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf

0,00 EUR

0,00 EUR

§ 6

Die Hebesätze der Realsteuern sind mit Hebesatzsatzung vom 12.12.2024 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

- Grundsteuer A -

350 v.H.

b) für die Grundstücke

- Grundsteuer B -

295 v.H.

2. Gewerbesteuer

- nach Gewerbeertrag und -kapital -

450 v.H.

§ 7

Es gilt der vom Gemeinderat am 13.02.2025 beschlossene Stellenplan.

Perl, den 15.12.2025

Der Bürgermeister (Siegel)

(Uhlenbruch)

Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Gemeinde Perl für die Haushaltsjahre 2025/2026

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 92 Abs. 2 des KSVG erforderliche Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde für die Kreditaufnahme in § 2 der Haushaltssatzung wurde mit Schreiben vom 24. März 2025 beantragt und ist nun erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

Genehmigung

Im Rahmen der Haushaltssatzung 2025/2026 der Gemeinde Perl genehmige ich gemäß § 92 Abs. 2 KSVG

den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen für 2025 in Höhe von

1.345.781 €

den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen für 2026 in Höhe von

3.213.741 €

St. Ingbert, 11. 12.2025 (Siegel)

Landesverwaltungsamt

-Kommunalaufsicht-

Im Auftrag

Birgit Heib

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit von:

- Montag, den 05. Januar 2026 bis einschließlich

- Dienstag, den 13. Januar 2026

während den allgemeinen Öffnungszeiten, im Rathaus in Perl, Zimmer 1.08 (1. OG) öffentlich aus.

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 08.30 Uhr – 12.00 Uhr

Dienstag: 13.30 Uhr – 18.00 Uhr

Donnerstag:13.30 Uhr – 15.30 Uhr

Perl, 15.12.2025

Der Bürgermeister

Uhlenbruch