Am Freitag, dem 24. Februar 2023, findet um 20.00 Uhr im Vereinshaus in Perl eine öffentliche Versammlung der Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Perl statt.
Tagesordnung:
| 1. | Verwendung des Jagdpachtertrages des Jahres 2022 (Beauftragung Feld- und Wegebau) sowie die Beauftragung von Instandsetzungsarbeiten in 2023. |
| 2. | Haushaltsplan 2023. |
| 3. | Anträge auf Änderungen der Pächterschaft in verschiedenen Jagdbezirken. |
| 4. | Jagdkataster. |
| 5. | Anpassung der Jagdpachtverträge. |
| 6. | Festlegung des Grenzbetrages bei der Auskehr; Verwendung Reinertrag |
| 7. | Wildschäden durch Wildgänse im angrenzendem Vogelschutzgebiet „Moselaue“. |
| 8. | Verschiedenes |
| 9. | Aussprache |
Jagdgenosse ist jeder Eigentümer von Grundstücken, die zum Jagdgenossenschaftsbezirk Perl (gesamtes Gemeindegebiet) gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf. In der Jagdgenossenschaftsversammlung ist nur stimmberechtigt, wer als Eigentümer in dem Grundflächenverzeichnis der Jagdgenossen, das bei der Gemeindeverwaltung Perl geführt wird, eingetragen ist. Das Verzeichnis kann während der allgemeinen Dienststunden der Gemeindeverwaltung in Zimmer 04, Nebengebäude (Trierer Straße 32) eingesehen werden.
Jeder Jagdgenosse kann sein Stimmrecht durch einen anderen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Jagdgenossen ausüben lassen. Die Unterschrift des Vollmachtgebers bedarf der öffentlichen oder amtlichen Beglaubigung. Sie ist dem Jagdvorsteher vor Beginn der Genossenschaftsversammlung vorzulegen. Kein Jagdgenosse darf jedoch mehr als drei Vollmachten in seiner Person vereinigen.
Perl, den 06. Februar 2023
Der Jagdvorsteher
Uhlenbruch