- zu Beginn des Schuljahres 2025/2026
Der Landkreis Merzig-Wadern informiert, dass in Kürze die Anmeldephase zur Aufnahme in die Gemeinschaftsschulen und Gymnasien für das Schuljahr 2025/2026 beginnt. Die Anmeldungen werden von Mittwoch, 12. Februar, bis Dienstag, 18. Februar 2025, zwischen 09.00 und 12.00 Uhr (auch samstags) in den Geschäftsräumen der Schulen entgegengenommen. Zusätzliche Sprechzeiten sind bei der jeweiligen Schule zu erfragen. Eine Anmeldung in Präsenzform an der weiterführenden Schule ist zur Übermittlung des Originals des Halbjahreszeugnisses sowie für einen ersten persönlichen Informationsaustausch erforderlich. Hierbei sind die jeweils geltenden Hygienevorschriften zu beachten.
Voraussetzung für die Anmeldung ist eine vorherige Terminabsprache mit der weiterführenden Schule; diese kann telefonisch oder online erfolgen. Nähere Informationen sind in der Regel der Website der jeweiligen Schule zu entnehmen.
Als Grundlage für die Entscheidung der Eltern, welche weiterführende Schule ihr Kind besucht, dient das verbindliche Beratungsgespräch mit den Lehrkräften der jeweiligen Grundschule. Für die Klassenstufe 5 der Gemeinschaftsschulen und Gymnasien können nur Kinder angemeldet werden, die im laufenden Schuljahr 2024/2025 die Klasse 4 der Grundschule besuchen.
Bei der Anmeldung sind vorzulegen:
Das Original des Halbjahreszeugnisses mit Entwicklungsbericht der Grundschule.
Eine Kopie der Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch sowie entweder ein Impfausweis oder ein ärztliches Zeugnis (auch in Form einer Anlage zum Untersuchungsheft für Kinder) aus dem hervorgeht, dass ein vollständiger Impfschutz gegen Masern besteht oder ein ärztliches Zeugnis darüber, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt oder eine ärztliche Bescheinigung, die bestätigt, dass eine medizinische Kontraindikation gegen eine Schutzimpfung gegen Masern vorliegt, so dass Ihr Kind nicht geimpft werden kann oder eine Bestätigung einer staatlichen Stelle (z. B. Gesundheitsamt) oder der Leitung einer anderen vom Gesetz betroffenen Einrichtung (z.B. andere Schule, Kita) darüber, dass ein entsprechender Nachweis bereits erbracht wurde.
Wichtig:
Falls ein entsprechender Nachweis zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht vorgelegt wird, muss dieser bis spätestens 14. August 2025 nachgereicht werden.
Für weitere Informationen steht die jeweilige Schule zur Verfügung. Informationen, Anschriften und Telefonnummern der weiterführenden Schulen im Landkreis Merzig-Wadern gibt es unter www.merzig-wadern.de/Bildung-Jugend/Schulen-im-Landkreis/Weiterführende-Schulen.