Für die Klassenstufe 5 des Schuljahres 2026/2027 der Gemeinschaftsschulen und Gymnasien können grundsätzlich nur Kinder angemeldet werden, die im laufenden Schuljahr 2025/2026 die Klassenstufe 4 der Grundschule besuchen.
Eine Anmeldung in Präsenzform an der weiterführenden Schule ist zur Übermittlung des Originals des Halbjahreszeugnisses sowie für einen ersten persönlichen Informationsaustausch erforderlich.
Die Anmeldungen werden in der Zeit von Mittwoch, 25.02.2026 bis Dienstag, 03.03.2026 zwischen 09:00 Uhr und 12:00 Uhr (auch samstags) in den Geschäftsräumen der Schulen entgegengenommen (zusätzliche Sprechzeiten bitte bei der jeweiligen Schule erfragen).
Voraussetzung für die Anmeldung ist eine vorherige Terminabsprache mit der weiterführenden Schule; diese kann telefonisch und/oder online erfolgen. (Nähere Informationen sind in der Regel der Homepage der jeweiligen Schule zu entnehmen.)
Als Grundlage für die Entscheidung der Eltern, welche weiterführende Schule ihr Kind besuchen wird, dient das verbindliche Beratungsgespräch mit den Lehrkräften der jeweiligen Grundschule.
Bei der Anmeldung sind vorzulegen:
- das Original des Halbjahreszeugnisses mit Entwicklungsbericht der Grundschule
- eine Kopie der Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch und
entweder
- ein Impfausweis oder ein ärztliches Zeugnis (auch in Form einer Anlage zum Untersuchungsheft für Kinder) aus dem hervorgeht, dass ein vollständiger Impfschutz gegen Masern besteht
oder
- ein ärztliches Zeugnis darüber, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt
oder
- eine ärztliche Bescheinigung, die bestätigt, dass eine medizinische Kontraindikation gegen eine Schutzimpfung gegen Masern vorliegt, so dass Ihr Kind nicht geimpft werden kann
oder
- eine Bestätigung einer staatlichen Stelle (z. B. Gesundheitsamt) oder der Leitung einer anderen vom Gesetz betroffenen Einrichtung (z. B. andere Schule, Kita) darüber, dass ein entsprechender Nachweis bereits erbracht wurde.
Wichtig:
Falls ein entsprechender Nachweis zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht vorgelegt wird, muss dieser bis spätestens 07.08.2026 nachgereicht werden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Schule.
Die Kontaktadressen der weiterführenden Schulen im Kreis finden Sie unter: