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Mosella Perl
Ausgabe 7/2024
Sonstige Amtliche Bekanntmachungen und öffentliche Mitteilungen
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Anmeldung

zur Aufnahme in die Gemeinschaftsschulen und Gymnasien zu Beginn des Schuljahres 2024/2025

Eltern, die ihr Kind für eine weiterführende Schule im Landkreis Merzig-Wadern für das Schuljahr 2024/2025 anmelden möchten, können die Anmeldung in der Zeit von Mittwoch, 21. Februar bis Dienstag, 27. Februar 2024 zwischen 09.00 Uhr und 12.00 Uhr (auch samstags) in den Geschäftsräumen der Schulen durchführen.

Über zusätzliche Anmeldezeiten können sie sich direkt bei der jeweiligen Schule informieren. Eltern müssen für die Abgabe der Anmeldeunterlagen vorab einen Termin mit der weiterführenden Schule vereinbaren. Nähere Informationen finden sie auf der Internetseite der jeweiligen Schule. Eine persönliche Anmeldung vor Ort ist für einen ersten Informationsaustausch und zur Übermittlung des Originals des Halbjahreszeugnisses notwendig.

Für die Klassenstufe 5 der Gemeinschaftsschulen und Gymnasien können grundsätzlich nur Kinder angemeldet werden, die im laufenden Schuljahr 2023/24 die Klassenstufe 4 der Grundschule besuchen. Als Grundlage für die Entscheidung der Eltern, welche weiterführende Schule ihr Kind ab dem Schuljahr 2024/2025 besucht, dient das verbindliche Beratungsgespräch mit den Lehrkräften der jeweiligen Grundschule.

Bei der Anmeldung sind vorzulegen:

• das Original des Halbjahreszeugnisses der Klassenstufe 4 mit Entwicklungsbericht der Grundschule

• eine Kopie der Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch und

entweder

- ein Impfausweis oder ein ärztliches Zeugnis (auch in Form einer Anlage zum Untersuchungsheft für Kinder) aus dem hervorgeht, dass ein vollständiger Impfschutz gegen Masern besteht,

oder

- ein ärztliches Zeugnis darüber, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt,

oder

- eine ärztliche Bescheinigung, die bestätigt, dass eine medizinische Kontraindikation gegen eine Schutzimpfung gegen Masern vorliegt, so dass Ihr Kind nicht geimpft werden kann,

oder

- eine Bestätigung einer staatlichen Stelle (z.B. Gesundheitsamt) oder der Leitung einer anderen vom Gesetz betroffenen Einrichtung (z.B. andere Schule, Kita) darüber, dass ein entsprechender Nachweis bereits erbracht wurde.

Wichtig:

Falls ein entsprechender Nachweis zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht vorgelegt wird, muss dieser bis spätestens 23. August 2024 nachgereicht werden.

Die Kontaktdaten der weiterführenden Schulen im Landkreis Merzig-Wadern finden Sie unter: https://www.merzig-wadern.de/weiterfuehrende_schulen