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Mosella Perl
Ausgabe 7/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Gemeinde Perl
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Beschlüsse und Informationen

aus der 12. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Perl in der 11. Wahlperiode am 12.12.2025

Einwohnerfragestunde

Zur Einwohnerstunde liegen keine Eingaben vor.

Kommunale Wärmeplanung - Vorstellung des vorläufigen Endberichts und Offenlage

Die Gemeinde Perl hat im Herbst 2023 die Verwaltung beauftragt, das Projekt "Kommunale Wärmeplanung" zu starten und sich um entsprechende Fördermittel zu bemühen. Der Zuwendungsbescheid wurde im Sommer 2024 erteilt, was den Weg freimachte für die zügige Weiterentwicklung des Projekts.

Vorstellung des Vorläufigen Endberichts:

Im Rahmen dieser Sitzung wird der vorläufige Endbericht der kommunalen Wärmeplanung vorgestellt. Der vorliegende Entwurf des "kommunalen Wärmeplans" fasst die Ergebnisse der einzelnen Bearbeitungsphasen zusammen und präsentiert die aus dem Zielszenario abgeleiteten Handlungsstrategien sowie Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Wärmequellen.

Um über die Fortschritte der kommunalen Wärmeplanung zeitnah zu informieren, wurden im August 2025 die Ergebnisse der Bestands- und Potenzialanalyse im Klima-, Umwelt- und Bauausschuss präsentiert. Die frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit fand durch die Vorstellung erster Zwischenergebnisse am 4. September statt, zudem wurden die Informationen auf der Webseite der Gemeinde Perl publiziert.

Zielszenarien und Maßnahmenentwicklung:

Am 23. September wurde ein Workshop im Rahmen des Zukunftsausschusses durchgeführt. Dort wurden die Zielszenarien vorgestellt, die Wärmewendestrategie erarbeitet und die Maßnahmen in ihrer zeitlichen Abfolge priorisiert. Weiterhin wurden die Maßnahmen und Prüfgebiete intensiv diskutiert, um eine fundierte Grundlage für die weitere Umsetzung der Wärmeplanung zu schaffen.

Ausblick:

Der kommende Schritt sieht die Offenlage des Entwurfs vor, um eine breite Beteiligung zu ermöglichen. Die Öffentlichkeit hat in dieser Phase die Gelegenheit, Anregungen und Bedenken einzubringen, die anschließend in die finale Planung integriert werden.

Beschluss:

1.

Der kommunale Wärmeplan in der Fassung vom 21.11.2025 wird als Entwurf gebilligt.

2.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf nach § 13 Abs. 4 Wärmeplanungsgesetz (WPG) öffentlich auszulegen und die Akteure, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis:

Zu 1. und 2.: 23 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme.

Wahl eines besonderen Vorsitzenden zur Feststellung der Jahresabschlüsse der Gemeinde Perl für die Jahre 2017 und 2018

Gemäß § 101 Abs.1 Satz 4 i. V. mit § 42 Abs. 3 KSVG ist vom Rechnungsprüfungsausschuss bei Sitzungen, in denen über den Jahresabschluss beraten wird, für diesen Gegenstand der Tagesordnung ein besonderer Vorsitzender (m/w) zu bestellen.

Beschluss:

Zustimmung zur Wahl des Beigeordneten Andreas Hoffmann zum besonderen Vorsitzenden für die Beratung und Beschlussfassung der Jahresabschlüsse der Gemeinde Perl für die Haushaltsjahre 2017 und 2018, Tagesordnungspunkte 5 und 6.

Abstimmungsergebnis:

23 Ja-Stimmen, eine Enthaltung.

Jahresabschluss der Gemeinde Perl für das Haushaltsjahr 2017

Mit Beschluss vom 28.10.2024 bestellte der Gemeinderat Perl die den Wirtschaftsprüfer Markus Hafner mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2017. Die Prüfung fand von April bis Oktober 2025 statt. Der Prüfbericht von WP Hafner ist der Anlage ebenso beigefügt wir der Jahresabschluss nebst Anlagen.

Markus Hafner wird zur Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses anwesend sein und die wesentlichen Ergebnisse vorstellen.

Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Jahresergebnis 2017 von 1.229 T€ ab, was einer Ergebnisverbesserung von 1.142 T€ im Vergleich zum Nachtragshaushaltsplan 2017 entspricht. Als wesentliche Gründe für die deutliche Verbesserung ist der Verkauf eines Grundstücks an Aldi über Buchwert und die Landeszuwendung aus dem Straßensanierungsprogramm zu nennen. Deutlich höhere Abschreibungen konnten so aufgefangen werden.

In der laufenden Verwaltungstätigkeit der Finanzrechnung ist ebenfalls ein deutlich besseres Ergebnis als geplant zu verzeichnen. Der positive Saldo von 1.249 T€ stellte eine Verbesserung von 588 T€ gegenüber der Planung dar. Die Mittel reichten aus, um die Tilgung der Investitionskredite von 760 T€ zu bedienen. Der zahlungsbezogene Überschuss von damit 489 T€ diente der Rückführung der Liquiditätskredite.

Die Investitionstätigkeit schließt ebenfalls mit einem positiven Ergebnis ab. Dem geplanten Finanzierungsdefizit von 487 T€ steht ein positiver Saldo von 949 T€ gegenüber. Wesentlicher Faktor ist auch hier der Verkauf an Aldi. Ansonsten sind wie gewohnt Verzögerungen in der Projektabwicklung und damit geringerer Mittelabfluss als geplant zu verzeichnen, was teilweise auch zu den geringeren Einzahlungen aus Zuwendungen führt.

Der Investitionskredit zur Finanzierung des geplanten Defizits von 487 T€ wurde trotz positivem Saldo dennoch aufgenommen. Weiterhin aufgenommen wurde ein Darlehen von 5.700 T€ zur Ablösung von Liquiditätskrediten für Investitionen aus Vorjahren.

Aufgrund der durchweg positiven zahlungsbezogenen Ergebnisse konnten die Liquiditätskredite letztlich um 7.624 T€ zurückgeführt werden.

Detaillierte Informationen sind letztlich dem Prüfbericht und Jahresabschluss zu entnehmen.

Beschluss:

1.

Der geprüfte Jahresabschluss 2017 wird mit dem ausgewiesenen Gewinn in Höhe von 1.228.781,94 Euro festgestellt.

2.

Der Jahresüberschuss wird der Ausgleichsrücklage zugeführt.

3.

Dem Bürgermeister und seiner Vertretung wird gemäß § 101 Abs. 2 KSVG für das Haushaltsjahr 2017 Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis:

Zu 1. bis 3.: Einstimmig.

Jahresabschluss der Gemeinde Perl für das Haushaltsjahr 2018

Mit Beschluss vom 28.10.2024 bestellte der Gemeinderat Perl den Wirtschaftsprüfer Markus Hafner mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2018. Die Prüfung fand von Oktober bis November 2025 statt. Der Prüfbericht von WP Hafner ist der Anlage ebenso beigefügt wie der Jahresabschluss nebst Anlagen.

Markus Hafner wird zur Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses anwesend sein und die wesentlichen Ergebnisse vorstellen.

Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Jahresergebnis 2018 von -271 T€ ab, was einer Ergebnisverschlechterung von 273 T€ im Vergleich zum Haushaltsplan 2018 entspricht. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass Auszahlungsermächtigungen aus 2017, insbesondere zum Straßensanierungsprogramm, i. H. v. 514 T€ nach 2018 übertragen und in 2018 verausgabt wurden. Der fortgeschriebene Ansatz weist ein Ergebnis von -512 T€ aus; der Jahresfehlbetrag fällt somit um 242 T€ geringer aus geplant. Der Jahresfehlbetrag wird durch die Ausgleichsrücklage abgedeckt.

Der Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in der Finanzrechnung 2018 ist nur leicht positiv; 53 T€. Grund hierfür sind vor allem die Aufwendungen für das Straßensanierungsprogramm. In 2017 wurden hier die Einzahlungen aus der Landeszuwendung ergebnisverbessernd gebucht, während in 2018 nun die Auszahlungen ergebnismindernd angefallen sind. Ohne diesen Effekt entspricht das Ergebnis nahezu der Planung. Teils größere Abweichungen in Ein- und Auszahlungen halten sich in etwa die Waage und sind im Abschluss und Prüfbericht näher erläutert. Der positive Saldo von 53 T€ reichte nicht aus, um die Tilgung der Investitionskredite von 751 T€ zu bedienen. Das zahlungsbezogene Defizit von damit 698 T€ musste zumindest teilweise durch die Aufnahme von Liquiditätskrediten von 307 T€ ausgeglichen werden.

Die Investitionstätigkeit schließt mit einem positiven Ergebnis ab. Dem geplanten Finanzierungsdefizit von 666 T€ steht ein positiver Saldo von 389 T€ gegenüber. Wesentlicher Faktor ist hier der Verkauf des Fußballplatzes am Hammelsberg. Ansonsten sind wie gewohnt Verzögerungen in der Projektabwicklung und damit geringerer Mittelabfluss als geplant zu verzeichnen, was teilweise auch zu den geringeren Einzahlungen aus Zuwendungen führt.

Der Investitionskredit zur Finanzierung des geplanten Defizits von 666 T€ wurde aufgrund des positiven Saldos nicht aufgenommen.

Detaillierte Informationen sind letztlich dem Prüfbericht und Jahresabschluss zu entnehmen.

Beschluss:

1.

Der geprüfte Jahresabschluss 2018 wird mit dem ausgewiesenen Jahresfehlbetrag in Höhe von 270.513,25 festgestellt.

2.

Dem Bürgermeister und seiner Vertretung wird gemäß § 101 Abs. 2 KSVG für das Haushaltsjahr 2018 Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis:

Zu 1. und 2.: Einstimmig.

Jahresabschluss und Lagebericht des Abwasserbetriebs Perl für das Wirtschaftsjahr 2024

Der Jahresabschluss, die Erfolgsübersicht und der Lagebericht nebst Anhang zum 31.12.2024 wurden vom Wirtschaftsprüfer Hafner geprüft und sind Bestandteil des beigefügten Prüfberichts. Der Bericht wird von Hr. Hafner zur Sitzung detailliert erläutert.

Die nach § 3 Abs. 4 Jahresabschlussprüfungsverordnung vorgeschriebene Schlussbesprechung findet am 18.11.2025 statt. An der Schlussbesprechung nehmen die Verwaltung und Wirtschaftsprüfer Hafner teil. Die Kommunalaufsicht ist hierzu ebenfalls eingeladen. Über das Ergebnis der Schlussbesprechung wird in der Sitzung berichtet.

Die Abschlusszahlen des Wirtschaftsjahres 2024 für den Abwasserbetrieb Perl stellen sich wie folgt dar:

Bilanzsumme

31.033.603,63 Euro

Summe der Erträge

2.976.274,40 Euro

Summe der Aufwendungen

2.979.383,08 Euro

Jahresverlust

3.108,68 Euro.

Beschluss:

1.

Der geprüfte Jahresabschluss 2024 des Abwasserbetriebs Perl wird in der vorliegenden Form festgestellt.

2.

Der Jahresverlust in Höhe von 3.108,68 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Abstimmungsergebnis:

Zu 1. und 2.: Einstimmig.

Festsetzung / Anpassung der Abwasserbezugsgebühren für das Jahr 2026

Der bisherige zweijährige Gebührenkalkulationszeitraum endet mit Ablauf des Jahres 2025. Die Abwassergebühren sind somit für das Jahr 2026 neu zu kalkulieren.

Da die Gebührenkalkulation des Abwasserbetriebes analog zum Gemeindewasserwerk statt-findet, wurde lediglich eine Gebührenkalkulation für das Jahr 2026 erstellt.

Trotz des steigenden EVS-Verbandsbeitrages können die Gebühren für das Jahr 2026 stabil gehalten werden, da aus dem Jahr 2022 eine Kostenüberdeckung zu berücksichtigen ist.

Die Abgabensatzung zur Entwässerungssatzung ist somit nicht zu ändern.

Beschluss:

Die Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasserversorgung bleiben unverändert.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

Wirtschaftsplan des Abwasserbetriebs Perl für das Wirtschaftsjahr 2026

Die Erträge steigen aufgrund gleichbleibender Abwassergebühren nur moderat. Die steigenden Kosten für den EVS-Beitrag führen zu höheren Aufwendungen für bezogene Dienstleistungen. Der Erfolgsplan weist einen Jahresverlust von 288.437,00 Euro aus, der durch Gewinnvorträge aus Vorjahren abgedeckt ist.

Das Investitionsprogramm sieht Ausgaben von 1.390 T€ vor. Die größten Projekte sind hier-bei die Kanalsanierung Bahnhofstraße, die Kanalsanierungen in der Klosterstraße (Sinz), Bischof-Walo-Straße (Besch), Tulpenweg (Perl) und Zum Sonnenrödchen (Oberleuken). Zur Finanzierung ist eine Kreditaufnahme von 1.497.855 Euro notwendig.

Beschluss:

Annahme des Wirtschaftsplans 2026 des Abwasserbetriebs Perl in der vorliegenden Fassung (Verwaltungsentwurf).

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

Festsetzung / Anpassung der Wasserbezugsgebühren für das Jahr 2026

Der bisherige zweijährige Gebührenkalkulationszeitraum endet mit Ablauf des Jahres 2025. Die Wasserbezugsgebühren sind somit für das Jahr 2026 neu zu kalkulieren. Es wurde eine einjährige Gebührenkalkulation gewählt, da mit der Fertigstellung der Trinkwasseraufbereitungsanlage im Jahr 2028 gerechnet wird. Für die Jahre 2027-2029 soll dann wieder eine dreijährige Kalkulation erfolgen, welche die hohen Betriebskosten, Abschreibungen und Darlehenskosten aufgrund der Wasseraufbereitung berücksichtigt. Ziel ist, den Anstieg der Wasserbezugsgebühren auf mehrere Jahre moderat zu verteilen.

Im Wirtschaftsjahr 2026 können die erhöhten Abschreibungen und Darlehenszinsen durch geringere Stromkosten (im Vergleich zur vorangegangenen Gebührenkalkulation), eine Kostenüberdeckung aus dem Jahr 2022 sowie erhöhtem Wasserverkauf ausgeglichen werden.

Lediglich die Anpassung des Grundwasserentnahmeentgeltes von 0,10 € auf 0,13 € pro cbm wird vorgeschlagen. Demnach würde bei der Abgabensatzung Wasser §3 Nr. 3 a) entsprechend angepasst werden.

Beschluss:

Das Grundwasserentnahmeentgelt wird von 0,10 € pro cbm auf den aktuellen Satz von 0,13 € pro cbm angepasst. Die Abgabensatzung Wasser ist entsprechend zu ändern.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

Wirtschaftsplan des Gemeindewasserwerks Perl für das Wirtschaftsjahr 2026

Da bei den Wasserbezugsgebühren lediglich das Grundwasserentnahmeentgelt an die aktuelle Abgabe angepasst wurde ist nur eine moderate Steigerung der Erträge geplant. Einkalkuliert wurde auch eine höhere Verkaufsmenge als im Vorjahr, was letztlich auch den tatsächlich verkauften Mengen entspricht. In den Aufwendungen für Material und Personal sind moderate Steigerungen enthalten. In den Aufwendungen für bezogene Leistungen wurden die mittlerweile wieder gesunkenen Strompreise berücksichtigt. Die Abschreibungen steigen aufgrund der hohen Investitionen in das Anlagevermögen in den Vorjahren. Ebenso steigen die Darlehenszinsen aufgrund des aufgenommenen Darlehens über 1.500.000 € im Jahr 2025. Als Jahresergebnis ist ein Gewinn von 133.396 Euro im Erfolgsplan ausgewiesen.

Das Investitionsprogramm sieht für 2026 Investitionsauszahlungen von 3.363 T€ vor. Die größten Investitionen sind hierbei für die Wasserleitung in der Bahnhofstraße, die grundhafte Sanierung des HB Renglischberg und die Wasseraufbereitungsanlage vorgesehen. Die Kreditaufnahme ist entsprechend hoch und mit 2.292.730 Euro geplant.

Beschluss:

Annahme des Wirtschaftsplans 2026 des Gemeindewasserwerks Perl in der vorliegenden Fassung (Verwaltungsentwurf).

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

Haushaltsplan für die Jahre 2025/2026 (Doppelhaushalt)

Seitens der Kommunalaufsicht wurde Anfang Dezember mit der Prüfung des Doppelhaushalts begonnen. Dabei wurden einige Unterlagen nachgefordert, die bisher nicht Bestandteil des Haushaltsplanes waren. So wurde u.a. die sogenannte Anlage 11a, Übersicht über die Finanzierung der Ermächtigungen für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit, zum Stand 31.12.2024 angefordert. Das Ergebnis dieser Berechnung hat Auswirkungen auf die Kredithöhe des übernächsten Haushaltsjahres; in diesem Fall auf das Jahr 2026.

Diese Form der Nachbetrachtung ist nur dadurch möglich, da die Prüfung des Haushalts erst acht Monate nach der Einreichung stattfindet. Zum Zeitpunkt der Aufstellung und Einreichung des Doppelhaushalts waren diese Erkenntnisse noch nicht vorhanden und werden auch nicht abgefragt. Richtig ist aber auch, dass der positive Saldo lt. Tabelle berücksichtigt worden wäre, wenn nun ein separater Haushalt 2026 aufgestellt würde.

Die Tabelle weist ein Ergebnis von +285.209 Euro zum Jahresende 2024 aus. Um diesen Betrag ist nun für 2026 der Betrag der Kredite für Investitionen zu reduzieren. Da es sich hier um die Anrechnung verfügbarer Eigenmittel handelt, die vordergründig vor Inanspruchnahme von Investitionskrediten zu verwenden sind, ist die Finanzierung der geplanten Projekte dadurch nicht betroffen. Änderungen im Investitionsprogramm müssen daher nicht vorgenommen werden.

Beschluss:

1.

Der Vorgabe der Kommunalaufsicht wird beigetreten.

2.

Die Haushaltssatzung 2025/2026 wird mit den Änderungen der §§ 1 Nr. 2 und § 2 für 2026 in neuer Fassung beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Zu 1. und 2.: Einstimmig.

INTERREG Förderantrag Bewegungspark im grenzüberschreitenden Sportpark der Generationen

Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 16.05.2024 hat die Verwaltung alle erforderlichen Maß-nahmen zur Beantragung der benötigten Fördermittel zur Umsetzung des Bewegungsparks eingeleitet. Im aktuellen EOM INTERREG Projetkaufruf stehen noch rund 850.000 € an Fördermitteln für die Umsetzung von grenzüberschreitenden Projekten zur Verfügung. Auf-grund einer Projektbeteiligung der luxemburgischen Kommunen Schengen und Remich kann auch der Bewegungspark, als räumlich nur auf deutscher Seite lokalisiertes Projekt, durch INTERREG Mittel im funktionalen Raum (EOM-Kulisse) gefördert werden. Wichtige grenzüberschreitende Aspekte der Antragsstellung sind die Berücksichtigung bereits vorhandener Angebote im Dreiländereck wie zum Beispiel die Skate-Anlage oder die Parcours-Anlage in Remich und die Vermeidung einer Dopplung dieser spezialisierten Anlagen. Ebenso wichtig ist der Aspekt einer bürgernahen, grenzüberschreitenden Projektrealisierung mit Hilfe von gemeinschaftlichen Veranstaltungen wie einem großen Dreiländereck Sport-fest. Ein weiteres Argument für den grenzüberschreitenden Charakter des Projektes ist die gemeinsame Erstellung eines Nutzungskonzeptes, welches grenzüberschreitend Schulen, Vereine und sonstige Organisationen aus dem gesamten Dreiländereck einbezieht und den Bewegungspark zukünftig der gesamten Dreiländereck Region zugänglich macht.

Aufgrund der maximal verfügbaren Fördermittel von rund 850.000 € ergibt sich bei einer Förderquote von 60% ein Projektgesamtbudget von rund 1,4 Mio. €. Nach den Förderrichtlinien müssen von den Gesamtprojektkosten mindesten 20% durch die drei finanziellen Partner Gemeinde Perl, Gemeinde Schengen und Gemeinde Remich aufgebracht werden. Die Differenz könnte durch eine Bedarfszuweisung finanziert werden. Die Gemeinde Schengen und Remich haben jeweils eine Beteiligung in Höhe von 75.000 € zugesagt.

Gemäß beigefügter Finanzierungsübersicht beträgt der Eigenanteil der Gemeinde Perl 141.116,00 €, davon sind 45.700,00 € im Haushalt 2026 bereits beschlossen und bereitgestellt. Die verbleibende Differenz ist im Haushaltsjahr 2027 abzubilden. In den Gesamtprojektkosten von 1.427.790,00 € sind insgesamt Pauschalkostenansätze in Form der Vorbereitungspauschale sowie die Personalkostenpauschale und Verwaltungskosten (15% der Personalkosten) + Reise- und Unterbringungskosten (5% der Personalkosten) in einer Höhe von 65.230,00 € enthalten. Diese Pauschalkosten sind nicht nachzuweisen. Die Personalkosten können über Bestandspersonal durch Aufgabenzuweisung dargestellt werden.

Der Entwurfsplan sowie die zugehörige Kostenschätzung (siehe Anlagen) wurden gemäß den verfügbaren Mitteln überarbeitet.

Beschluss:

1.

Antragstellung EOM INTERREG Förderprojekt „Bewegungspark im grenzüberschreitenden Sportpark der Generationen“ durch die Gemeinde Perl als federführenden Projektpartner gemeinsam mit den grenzüberschreitenden, finanziellen Projektpartnern Gemein-de Schengen und Gemeinde Remich.

2.

Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel gemäß Vorlage in den Haushaltsjahren 2026 und 2027 (Projektlaufzeit 18 Monate).

Abstimmungsergebnis:

Zu 1. und 2.: Einstimmig.

Bundesprogramm "Sanierung Kommunaler Einrichtungen" und Länder - und Kommunalinfrastrukturfinanzierungsgesetz

1. Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz

Mit Datum vom 23.10.2025 ist das Länder- und Kommunalinfrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) in Kraft getreten. Im Rahmen dessen wurde im ersten Schritt eine Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern zur Durchführung des v.g. Gesetztes ab-geschlossen, die die Umsetzung des Sondervermögens näher konkretisiert. Als nächster Schritt muss das Saarland das Verfahren zur Umsetzung des Sondervermögens durch Erlass einer saarländischen Förderrichtlinie festlegen. Diese liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor, soll aber keine über die beiden v.g. Grundlagen hinausgehende Einschränkungen für die Kommunen vorsehen.

Das Saarland erhält 1,179 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen. Bei der Verteilung der Mittel muss das Land ein Verfahren zur besonderen Berücksichtigung der Bedürfnisse finanzschwacher Kommunen festlegen. Nach bisherigem Kenntnisstand wird das Land alle saarländischen Kommunen als finanzschwach anerkennen, auch vor dem Hintergrund der einstimmigen Beschlussfassung im Kommunalen Sanierungsrat 2024, in der für alle saarländischen Kommunen in den Jahren 2024-2027 eine außergewöhnliche finanzielle Notsituation festgestellt wurde.

Die Mittel können für Sachinvestitionen zur Erfüllung von kommunalen Aufgaben verwendet werden. Dies sind Baumaßnahmen, der Erwerb von beweglichen Sachen und der Erwerb von unbeweglichen Sachen. Die Auflistung in § 3 Absatz 1 LuKIFG soll hierbei als eine nicht abschließende Liste betrachtet werden. Auch Begleitmaßnahmen von Bauvorhaben sind förderfähig. Insgesamt gilt ein Mindestinvestitionsvolumen von 50.000,00 €. Die Maß-nahmen dürfen nicht vor dem 01.01.2025 begonnen werden, vorbereitenden Studien und Maßnahmen sind unschädlich; bis zum 31.12.2026 muss die entsprechende Maßnahme bewilligt sein und bis zum 31.12.2042 abgeschlossen und abgenommen. Das Sondervermögen hat eine Laufzeit von 12 Jahren, die Mittel werden aber projektbezogen fließen. Konkret erhält die Gemeinde Perl aus diesen Mitteln 399.655,00 € jährlich, also insgesamt 4.795.854,00 €.

2. Schwimmbadsanierungsprogramm

Insgesamt steht dem Saarland eine Summe von 113,51 Millionen € zur Investition in Schwimmbäder zur Verfügung. Derzeit läuft eine Bedarfsabfrage mit Frist bis zum 31.12.2025 durch den Saarländischen Städte- und Gemeindetag. Das PerlBad mit entsprechendem Sanierungsbedarf wird gemeldet. Weitere Förderrichtlinien sind derzeit nicht bekannt.

3. Bundesprogramm „Sanierung Kommunaler Einrichtungen“ – Projektaufruf 2025/2026

Durch den Bund stehen 333 Millionen € für das Bundesprogramm Sanierung Kommunaler Einrichtungen zur Verfügung. Mit den Mitteln soll eine Förderung überjähriger investiver Projekte der Kommunen für Sportstätten mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung ermöglicht werden. Der Bundesanteil der Förderung beträgt mindestens 250.000,00 €; der Höchstbetrag liegt bei 8 Millionen €. Der Bund beteiligt sich mit bis zu 45 % an den in der Projektskizze angegebenen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Bei Vorliegen einer Haushaltsnotlage beteiligt sich der Bund mit bis zu 75 %. Dritte können in die Finanzierung einbezogen werden. Der von der Kommune aufzubringende Eigenanteil beträgt jedoch mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

Zu beachten ist die Einstufung in Mittel beteiligter Dritter und Mittel unbeteiligter Dritter. Mittel beteiligter Dritter werden bei der Ermittlung der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Abzug gebracht und können den Eigenanteil der Kommune nicht ersetzen. Darunter fallen Beteiligungen privater, öffentlicher und kirchlicher Eigentümer, Nutznießer sowie freiwillige finanzielle Beteiligungen des Landes. Sonderbedarfszuweisungen nach den Finanzausgleichsgesetzen der Länder gelten nicht als freiwillige Beteiligung in diesem Sinne und können als kommunaler Eigenanteil gewertet werden. Mittel unbeteiligter Dritter können den Eigenanteil der Kommune reduzieren. Als unbeteiligte Dritte gelten solche natürlichen und juristischen Personen, die nicht selbst Förderempfänger oder Nutznießer der Förderung sind, wie bspw. unabhängige Stiftungen, Fördervereine oder Privatpersonen.

Demnach werden Mittel der Sportplanungskommission, des Landkreises und des luxemburgischen Ministeriums als Mittel beteiligter Dritter gewertet (keine Reduzierung des Eigenanteils) und Bedarfszuweisungen als Eigenmittel anerkannt.

Fraglich in diesem Zusammenhang bleibt, wie die Mittel aus dem Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz zu werten sind. Derzeit geht die Verwaltung davon aus, dass diese kumulierbar sind und ebenso wie Bedarfszuweisungen als Mittel unbeteiligter Dritter den Eigenanteil der Kommune ersetzen können. Aufgrund der Regelung im Zusammenhang mit Nr. 1 wird seitens der Verwaltung derzeit angenommen, dass die Gemeinde Perl durch Anerkennung im Sanierungsrat und Übernahme des Landes bei der Verteilung des Sondervermögens Infrastruktur als finanzschwach gilt und dementsprechend von einer Bundesförderung i.H.v. 75 % ausgehen kann.

Projekte der Gemeinde Perl:

1) Sanierung Rathaus

Eine grobe Kostenschätzung ermittelt ein Gesamtvolumen von 3.000.000,00 € für die Sanierung und Erweiterung des Rathauses und des Bauhofes. Darin enthalten sind die Dacherneuerung, Elektro- und Heizungsarbeiten, Maler- und Innenarbeiten, die Aufstockung der Bauhofhalle sowie der Abbruch des Nebengebäudes im Zusammenhang mit dem Bau eines Sozialtraktes für den Bauhof und den Forst. Die Arbeiten sollen in verschiedenen Bauabschnitten erfolgen. In ersten Gesprächen mit dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport wurde bereits eine Beteiligung des Ministeriums in Form einer Bedarfszuweisung in Aussicht gestellt. Passende Förderprogramme werden derzeit seitens der Verwaltung geprüft. Fraglich hierbei bleibt, welche Förderungen kumulierbar sind. Sobald in diesem Zusammenhang abschließende Entscheidungen seitens des Landes vorliegen, wird die Verwaltung darüber informieren.

2) Sport- und Schwimmhalle

Eine überschlägige Kostenschätzung weist für die Schwimmhalle einen Sanierungsbedarf von 1.600.000,00 € und für die Sporthalle 1.900,000 € aus. Die Sport- und Schwimmhalle soll im Förderprogramm Sanierung Kommunaler Einrichtungen und parallel im Schwimmbadsanierungsprogramm angemeldet werden. Zum jetzigen Zeitpunkt kann nicht abschließend beurteilt werden, wie sich die Förderung tatsächlich konkret zusammensetzen könnte. Im Rahmen des Förderprogramms Sanierung Kommunaler Einrichtungen könnte folgende Finanzierung in Frage kommen:

Gesamt:

3.500.000,00 €

Mittel bet. Dritter:

500.000,00 €

75 % Bund:

2.250.000,00 €

Eigenanteil:

750.000,00 €

Mittel unbet. Dritter:

375.000,00 €

Eigenanteil Gemeinde:

375.000,00 €

3) Städtebauförderung Gesamtmaßnahme Gemeinde Perl

Im Rahmen der Gesamtmaßnahme „Gemeinde Perl“ entwickelt die Gemeinde Perl das Quartier Maimühle, Bahnhofsumfeld und Moselufer bereits seit einigen Jahren stetig weiter. Dieser Bereich soll als Mobilitätsstandort das Eingangstor von Perl sein. Für die nächsten Jahre sind weitere Planungsschritte erforderlich. Hierfür ist ein Eigenanteil i.H.v. rd. 233.500,00 € erforderlich.

4) Schützenhaus Perl

Die Kostenschätzung weist Gesamtkosten i.H.v. 500.000,00 € aus. Die Sanierung des Schützenhauses soll im Förderprogramm Sanierung Kommunaler Einrichtungen angemeldet wer-den. Zum jetzigen Zeitpunkt kann nicht abschließend beurteilt werden, wie sich die Förderung tatsächlich konkret zusammensetzen könnte. Im Rahmen des Förderprogramms Sanierung Kommunaler Einrichtungen könnte folgende Finanzierung in Frage kommen:

Gesamt:

500.000,00 €

75% Bund:

375.000,00 €

Mittel unbet. Dritter:

62.500,00 €

Eigenanteil Gemeinde:

62.500,00 €

5) Kunstrasenplatz Nennig

Die Kostenschätzung weist Gesamtkosten i.H.v. 1.000.000,00 € aus. Die Umwandlung des Tennenplatzes Nennig in einen Kunstrasenplatz soll im Förderprogramm Sanierung Kommunaler Einrichtungen angemeldet werden. Zum jetzigen Zeitpunkt kann nicht abschließend beurteilt werden, wie sich die Förderung tatsächlich konkret zusammensetzen könnte. Im Rahmen des Förderprogramms Sanierung Kommunaler Einrichtungen könnte folgende Finanzierung in Frage kommen:

Gesamt:

1.000.000,00 €

Mittel bet. Dritter:

60.000,00 €

75 % Bund:

705.000,00 €

Eigenanteil:

235.000,00 €

Mittel unbet. Dritter:

117.500,00 €

Eigenanteil Gemeinde:

117.500,00 €

Beschluss:

Zustimmung zur Einleitung aller erforderlichen Schritte zur Umsetzung der genannten Projekte im Rahmen der verschiedenen Fördermöglichkeiten und parallel die Weiterführung des Projektes Kunstrasenplatz Nennig gemäß der bisherigen Planung.

Abstimmungsergebnis:

26 Ja-Stimmen, eine Nein-Stimme.

Programmanmeldung Städtebau 2026/2027

Der Gemeinderat der Gemeinde Perl hat das Gebiet „Schengenquartier Perl / Quartier Maimühle“ im Ortsteil Perl sowie den Bereich „Europaboulevard, Perl-Nennig“ am 10.12.2021 durch Satzung als Sanierungsgebiet nach § 142 BauGB förmlich festgelegt. Die Sanierungsmaßnahme wurde/wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die Förderung erfolgte im Bundes- und Landesprogramm der Städtebauförderung, Programmbereich Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten (bis 2017 im Programm kleinere Städte und Gemeinden). Zur Vorbereitung der Regulierungsmaßnahmen und zur Aufnahme des Bestands, waren vorbereitende Studien und Expertisen notwendig. Durchgeführt wurden: Städtebauliche Studie „Europaportal Perl, Grenzübergang Nennig“, Städtebauliche Studie „Vitalisierung Areal Pauly“, Städtebauliche Expertise „Bahnhof und Bahnhofsumfeld Perl“, Masterplan „Bahnhof und Bahnhofsumfeld Perl“. Weitreichende Informationen können folgenden Vorlagen entnommen werden: 2017/350, 2017/359, 2018/121, 2021/073, 2021/232, 2021/233, 2021/240, 2022/020, 2023/026, 2025/060.

Zur Fortführung der Städtebauförderung und Gewährung einer Zuwendung in den Programmjahren 2026 und 2027 ist mit Frist zum 16.12.2025 ein entsprechender Antrag beim Ministerium zu stellen. Der inhaltliche Schwerpunkt der Förderung soll in den kommenden beiden Jahren insbesondere auf dem Erwerb von Schlüsselgrundstücken im Ortsteil Perl liegen, um die Grundlage für eine perspektivische städtebauliche Neuordnung und Entwicklung dieses Bereichs zu schaffen. Darüber hinaus sind Fördermittel für konkrete Detail- sowie Freianlagenplanungen zur Gestaltung des Bahnhofsumfelds und des Moselufers vorgesehen, um die Aufenthaltsqualität zu steigern und die touristische Inwertsetzung weiter voranzubringen. Ergänzend ist der Einsatz von Mitteln für die Vorbereitung und Durchführung eines Vergabe- bzw. Interessenbekundungsverfahrens im Bereich des Grenzübergangs Nennig eingeplant, mit dem Ziel, tragfähige Nutzungskonzepte und Investoren für diesen strategisch bedeutsamen Standort zu gewinnen.

Die Gemeinde Perl beantragt daher zusätzliche Mittel in Höhe von 600.000,00 € (brutto) für das Programmjahr 2026 sowie 100.000,00 € (brutto) für das Programmjahr 2027 zur weiteren Umsetzung der Gesamtmaßnahme. Die Kofinanzierung der zusätzlichen Mittel ist durch die Gemeinde zu gewährleisten.

Beschluss:

Einreichung des Antrags zur Programmanmeldung des Städtebauförderprogramms 2026/2027.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

Bundesprogramm "Sanierung Kommunaler Einrichtungen" Projektaufruf 2025/2026 - Sport- und Schwimmhalle

Für die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren des Bundesprogramms „Sanierung Kommunaler Einrichtungen“ muss der Gemeinderat der Gemeinde Perl zunächst die Einreichung einer Projektskizze billigen. Das Förderverfahren des Bundes ist in zwei Phasen untergliedert: In der ersten Phase (Interessenbekundungsverfahren) ist bis spätestens 15.01.2026 dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) eine Projektskizze aus-schließlich über das Förderportal easy-Online einzureichen. Beizufügen ist ein Rats- oder Kreistagsbeschluss, mit dem die Teilnahme am Projektaufruf 2025 gebilligt wird. Der mittels easy-Online erstellten Projektskizze sind der Beschluss des Rates bzw. Kreistages, mit dem die Teilnahme am Projektaufruf 2025 gebilligt wird, sowie ggf. ergänzende Unterlagen (z. B. Bestätigung der Haushaltsnotlage) digital beizufügen. Eine postalische Übermittlung der Skizzen ist nicht möglich.

In der zweiten Phase ab voraussichtlich März 2026 werden die nach der Auswahlentscheidung des Haushaltsausschusses zur Förderung vorgesehenen Kommunen durch das BBSR aufgefordert, einen Zuwendungsantrag nach Maßgabe der VV Nr. 3 zu § 44 BHO zu stellen. Vorab wird die ausgewählte Kommune zu einem Antrags- bzw. Koordinierungsgespräch eingeladen, an dem alle relevanten Akteure teilnehmen. Zur Vorbereitung des Gesprächs werden die Kommunen gebeten, den Zuwendungsantrag im Entwurf zuzusenden. Der Zuwendungsantrag umfasst grundsätzlich das Antragsformular, den Ausgaben- und Finanzierungsplan, den Ablauf- und Zeitplan sowie die entsprechenden Nachweise des kommunalen Finanzierungsanteils (Rats- bzw. Kreistagsbeschluss) sowie ggf. weiterer Mittelgeber. Der Zuwendungsantrag muss die Erklärung enthalten, dass das beantragte Projekt noch nicht begonnen wurde.

Die Gemeinde Perl plant die energetische und funktionale Sanierung ihrer Sport- und Schwimmhalle, einer zentralen Bildungs- und Begegnungsstätte mit hoher regionaler und grenzüberschreitender Bedeutung im Dreiländereck DE-LU-FR. Die Maßnahme sichert den Schul-, Vereins- und Breitensport in der Dreiländereck Region, verbessert Barrierefreiheit und Nachhaltigkeit und stärkt die soziale Infrastruktur mit Blick auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt in einer dynamisch wachsenden Kommune. Das Projekt soll durch eine Bundesförderung im Förderprogramm „Sanierung Kommunaler Einrichtungen“ realisiert werden. Im Rahmen dessen hat die SPD-Fraktion mit Datum vom 21.10.2025 die Teilnahme am Bundesprogramm beantragt; der Antrag ist der Vorlage beigefügt.

Weitere Informationen zum Projekt können der als Anlage beigefügten Projektskizze entnommen werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Perl billigt die Einreichung der Projektskizze zur Sanierung der Schwimm- und Sporthalle am Schengen Lyzeum in Perl im Bundesprogramm Sanierung Kommunaler Einrichtungen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

Bundesprogramm "Sanierung Kommunaler Einrichtungen" Projektaufruf 2025/2026 - Schützenhaus Perl

Für die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren des Bundesprogramms „Sanierung Kommunaler Einrichtungen“ muss der Gemeinderat der Gemeinde Perl zunächst die Einreichung einer Projektskizze billigen. Das Förderverfahren des Bundes ist in zwei Phasen untergliedert: In der ersten Phase (Interessenbekundungsverfahren) ist bis spätestens 15.01.2026 dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) eine Projektskizze aus-schließlich über das Förderportal easy-Online einzureichen. Beizufügen ist ein Rats- oder Kreistagsbeschluss, mit dem die Teilnahme am Projektaufruf 2025 gebilligt wird. Der mittels easy-Online erstellten Projektskizze sind der Beschluss des Rates bzw. Kreistages, mit dem die Teilnahme am Projektaufruf 2025 gebilligt wird, sowie ggf. ergänzende Unterlagen (z. B. Bestätigung der Haushaltsnotlage) digital beizufügen. Eine postalische Übermittlung der Skizzen ist nicht möglich.

In der zweiten Phase ab voraussichtlich März 2026 werden die nach der Auswahlentscheidung des Haushaltsausschusses zur Förderung vorgesehenen Kommunen durch das BBSR aufgefordert, einen Zuwendungsantrag nach Maßgabe der VV Nr. 3 zu § 44 BHO zu stellen. Vorab wird die ausgewählte Kommune zu einem Antrags- bzw. Koordinierungsgespräch eingeladen, an dem alle relevanten Akteure teilnehmen. Zur Vorbereitung des Gesprächs werden die Kommunen gebeten, den Zuwendungsantrag im Entwurf zuzusenden. Der Zuwendungsantrag umfasst grundsätzlich das Antragsformular, den Ausgaben- und Finanzierungsplan, den Ablauf- und Zeitplan sowie die entsprechenden Nachweise des kommunalen Finanzierungsanteils (Rats- bzw. Kreistagsbeschluss) sowie ggf. weiterer Mittelgeber. Der Zuwendungsantrag muss die Erklärung enthalten, dass das beantragte Projekt noch nicht begonnen wurde.

Der Schützenverein hat sich an die Gemeindeverwaltung bezüglich der Sanierung des Schützenhauses in Perl gewandt. Der Verein besteht seit 1957 und übt Schießsport überwiegend in den olympischen Disziplinen aus, dabei gehören sie zu den erfolgreichsten Vereinen im Saarland. Die Gemeinde plant die energetische und funktionale Sanierung des Schützenhauses, als zentraler Begegnungs- und Sportstätte mit hoher regionaler und überregionaler Bedeutung. Zur Plausibilisierung der Kostenschätzung hat der Verein Angebote eingeholt. Zum jetzigen Zeitpunkt geht die Fachabteilung davon aus, dass durch die geplanten Dämmarbeiten eine geforderte Effizienzgebäudestufe 85 erreicht werden kann. Die Maßnahme sichert den Vereinssport in der Dreiländereck Region, verbessert Barrierefreiheit und Nachhaltigkeit und stärkt die soziale Infrastruktur mit Blick auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt in einer dynamisch wachsenden Kommune. Das Projekt soll durch eine Bundesförderung im Förderprogramm „Sanierung Kommunaler Einrichtungen“ realisiert werden.

Weitere Informationen zum Projekt können den Anlagen entnommen werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Perl billigt die Einreichung der Projektskizze zur Sanierung des Schützenhauses in Perl im Bundesprogramm Sanierung Kommunaler Einrichtungen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

Bundesprogramm "Sanierung Kommunaler Einrichtungen" Projektaufruf 2025/2026 - Kunstrasenplatz Nennig

Für die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren des Bundesprogramms „Sanierung Kommunaler Einrichtungen“ muss der Gemeinderat der Gemeinde Perl zunächst die Einreichung einer Projektskizze billigen. Das Förderverfahren des Bundes ist in zwei Phasen untergliedert: In der ersten Phase (Interessenbekundungsverfahren) ist bis spätestens 15.01.2026 dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) eine Projektskizze aus-schließlich über das Förderportal easy-Online einzureichen. Beizufügen ist ein Rats- oder Kreistagsbeschluss, mit dem die Teilnahme am Projektaufruf 2025 gebilligt wird. Der mittels easy-Online erstellten Projektskizze sind der Beschluss des Rates bzw. Kreistages, mit dem die Teilnahme am Projektaufruf 2025 gebilligt wird, sowie ggf. ergänzende Unterlagen (z. B. Bestätigung der Haushaltsnotlage) digital beizufügen. Eine postalische Übermittlung der Skizzen ist nicht möglich.

In der zweiten Phase ab voraussichtlich März 2026 werden die nach der Auswahlentscheidung des Haushaltsausschusses zur Förderung vorgesehenen Kommunen durch das BBSR aufgefordert, einen Zuwendungsantrag nach Maßgabe der VV Nr. 3 zu § 44 BHO zu stellen. Vorab wird die ausgewählte Kommune zu einem Antrags- bzw. Koordinierungsgespräch eingeladen, an dem alle relevanten Akteure teilnehmen. Zur Vorbereitung des Gesprächs werden die Kommunen gebeten, den Zuwendungsantrag im Entwurf zuzusenden. Der Zuwendungsantrag umfasst grundsätzlich das Antragsformular, den Ausgaben- und Finanzierungsplan, den Ablauf- und Zeitplan sowie die entsprechenden Nachweise des kommunalen Finanzierungsanteils (Rats- bzw. Kreistagsbeschluss) sowie ggf. weiterer Mittelgeber. Der Zuwendungsantrag muss die Erklärung enthalten, dass das beantragte Projekt noch nicht begonnen wurde.

Die Gemeinde Perl plant die Umwandlung des veralteten Tennenplatzes im Ortsteil Nennig in einen modernen, ganzjährig bespielbaren Kunstrasenplatz, um den steigenden Sport- und Bewegungsbedarfen einer wachsenden Bevölkerung im Dreiländereck gerecht zu werden. Der neue Platz erhöht die Nutzungsintensität erheblich, verbessert Trainings- und Wettkampfbedingungen für Vereine, Schulen und internationale Sportgruppen und stärkt damit den sozialen Zusammenhalt und die sportliche Infrastruktur der gesamten Region. Das Projekt soll durch eine Bundesförderung im Förderprogramm „Sanierung Kommunaler Einrichtungen“ realisiert werden. Weitere Informationen zum Projekt können der als Anlage beige-fügten Projektskizze entnommen werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Perl billigt die Einreichung der Projektskizze zur Umwandlung des Tennenplatzes Nennig in einen Kunstrasenplatz im Bundesprogramm Sanierung Kommunaler Einrichtungen.

Abstimmungsergebnis:

14 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen.

Anfragen, Informationen und Verschiedenes

• Im Anschluss an die Beratung zu Tagesordnungspunkt 3 bittet der Vorsitzende die seit November 2024 eingestellte Digitalisierungsbeauftragte, Frau Karen Baack, sich dem Gemeinderat vorzustellen. Frau Baack stellt ihren Werdegang vor und erläutert, dass sie derzeit die strategische Planung der Digitalisierung für die Gemeinde Perl initiiert und ihr zugewiesenes Aufgabengebiet entsprechend strukturiert. Die Fraktionsvorsitzenden der SPD und CDU bedanken sich für die Einführung und sprechen Frau Baack ihre guten Wünsche für die kommende Arbeit aus.

• Ende des öffentlichen Teils der Sitzung bedankt sich der SPD-Fraktionsvorsitzende bei der Verwaltung und den Mitarbeitern der Fachabteilungen für die gute und sachbezogene Zusammenarbeit. Ebenso bedankt er sich bei allen ehrenamtlich engagierten Personen sowie bei den politischen Akteuren aller Fraktionen für die konstruktive Zusammenarbeit. Dem schließt sich der CDU-Fraktionsvorsitzende an und betont ausdrücklich die positive Debattenkultur der jüngsten Zeit.

Aktuelle finanzielle Situation im Haushaltsjahr 2025 - Bericht nach § 23 (1) KommHVO

In der laufenden Verwaltungstätigkeit ist eine Verschlechterung des geplanten Ergebnisses nicht zu erwarten.

Erfreulicherweise kann die gute Entwicklung der Gewerbesteuer bestätigt werden. Gegenüber der Planung sind bisher 888 T€ höhere Erträge gebucht. Allerdings sind aufgrund offener Prüfverfahren beim Finanzamt Forderungen von ca. 200 T€ eher fraglich. Gegenüber dem Vorjahr können die Erträge um ca. 293 T€ auf nun 3888 T€ gesteigert werden. Bei der Spielbankabgabe erhielt die Gemeinde Perl bisher lediglich 288 T€. Geplant sind 600 T€. Oftmals ist die Schlussabrechnung deutlich höher als die Abschlagszahlungen. Es bleibt abzuwarten, ob der Plan noch erfüllt werden kann.

Aus der Sondermasse Flüchtlingskosten erhielt die Gemeinde Perl bis dato rd. 38 T€ weniger, was auch an der geringeren Anzahl der in Perl wohnhaften Flüchtlinge liegt. Für die Mietausfälle wegen Leerständen der Jahre 2021-2024 hingegen wurden 175 T€ durch das MfIBS erstattet.

Für die Sanierung von Straßen erhielt die Gemeinde insgesamt 26 T€ aus dem Landesprogramm. Einnahmen waren hier nicht geplant.

Für die Beseitigung der Hochwasserschäden erhielt die Gemeinde Zuwendungen von 314 T€, die bis dato nur zu einem geringen Teil (60 T€) verausgabt wurden.

Bei den Kostenerstattungen waren 90%ige Förderung für die Sanierung von Kapellen geplant. Die Sanierungen der Kapelle Büschdorf und der Quirinuskapelle sind nicht in Ausführung, sodass es bei den Unterhaltungskosten ebenfalls zu entsprechend hohen Abweichungen kommt.

Höhere Aufwendungen von rund 50 T€ für die Gebäudeunterhaltung des Gebäudekomplexes Sporthalle/Schwimmbad sind im Vergleich zu den Ansätzen (232 T€) verbucht. Dies ist überwiegend auf die kostspielige Fassadensanierung zurückzuführen. Die Mittel sind aus dem Deckungskreis Gebäudeunterhaltung bereitgestellt.

Im Bereich der Forstwirtschaft musste auf externe Dienstleistungen (inkl. Verkehrssicherungen, Durchführung Holzverkauf) zurückgegriffen werden. Die Aufwendungen für den Holzverkauf wurden mehr als verdoppelt. Die Mehrkosten sind u.a. durch zweckgebundene Mehrerträge gedeckt (§ 17 (1) KommHVO). Allerdings stehen auch noch Abrechnungen von Dienstleistungen aus. Überplanmäßige Ausgaben können nicht ausgeschlossen werden. Letztlich wurde auch deutlich mehr Aufwand für die Verkehrssicherung betrieben. Meist war es möglich, das gewonnene Holz zu vermarkten, sodass die finanzielle Belastung weitgehend aufgefangen werden konnte.

Gemäß Festsetzungsbescheid des Landkreises vom 03.07.2025 wurden die Umlagegrundlagen durch das MfIBS geändert. Der Kreistag fasste den entsprechenden Beitrittsbeschluss. Die Kreisumlage erhöhte sich für Perl infolge dessen um 92 T€ gegenüber der Planung.

Das Investitionsprogramm sah für das Jahr 2025 Einzahlungen von 3.036 T€ vor. Tatsächlich eingegangen sind lediglich 298 T€; hiervon entfallen 223 T€ auf die Grundschule (Projekt „Baustein“/Sondervermögen Zukunftsinitiative) und den Katastrophenschutz/Sirenen. Ein Großteil der offenen Fördermittel befinden sich in Abrechnung (Sportpark) und/oder sind wegen allgemeinen Verzögerungen in der Bauausführung noch nicht aktuell. Der Baufort-schritt der Projekte lässt sich ohnehin eher an den getätigten Auszahlungen ablesen.

Der Plan sieht für 2025 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit i. H. v. 4.492 T€ vor. Nicht verausgabte Mittel aus Vorjahren wurden i. H. v. 4.817 T€ nach 2025 übernommen (Auszahlungsermächtigungen). Für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit stehen in 2025 somit rd. 9.309 T€ zur Verfügung. Tatsächlich verausgabt wurden bisher 4.141 T€. Das Investitionsvolumen ist damit hoch, was überwiegend an dem raschen Baufortschritt in den Großprojekten Bahnhofstraße Perl, Sportpark und FWGH Besch liegt. Die Ausgaben hier betragen allein 3.396 T€. Der wesentliche Teil der Finanzierung dieser Projekte stammt hierbei aus den Vorjahren; also Ermächtigungsübertragungen. Beim Sportpark Perl zeichnet sich ab, dass das Budget von 5.108 T€ (ohne Bewegungspark und Freilufthalle) um geschätzt 300 T€ (+5,87%) überschritten wird. Es ist unwahrscheinlich, dass Mittel in dieser Höhe durch geringere Auszahlungen in anderen Projekten eingespart werden können.

Im Verhältnis zum Gesamtvolumen der verfügbaren Investitionsmittel wurden weniger als 50% auch tatsächlich umgesetzt. Die Gründe hierfür sind unterschiedlich. Verzögerungen bei den Lieferungen (Fahrzeuge Bauhof, Feuerwehr), fehlende Zuwendungsbescheide (Kindergärten, Grundschule, Umrüstung Straßenbeleuchtung) und vorläufige Haushaltsführung verzögern die Ausführung von Projekten.

Aus Sicht der Finanzverwaltung ist bei den kommenden Haushaltsberatungen gerade im investiven Bereich des Haushalts wieder verstärkt auf die Planungsgrundsätze der §§ 10, 12 KommHVO zu achten, wonach Ein- und Auszahlungen im jeweiligen Haushaltsjahr nur in der Höhe zu veranschlagen sind, in der sie voraussichtlich auch eingehen bzw. zu leisten sind. Demnach müssen vor Bereitstellung der Mittel im Haushalt Pläne, Kostenberechnungen und Erläuterungen vorliegen, aus denen die Ausführung und Kosten hervorgehen. Ist die Finanzierung nur mit Fremdmitteln sichergestellt, so müssen Zuwendungsbescheide oder sonstige Zusicherungen vorliegen. Die Vorschrift soll verhindern, dass im Haushalt für Maßnahmen Mittel bereitgestellt werden, die letztlich dann wegen Unmöglichkeit nicht ausgeführt werden können oder es aufgrund unzureichender Vorplanung zu starken Verzögerungen kommt. Der Vorteil ist freilich, dass eine zügige Umsetzung der Maßnahmen nicht an fehlender Finanzierung scheitert. Ob so starke Abweichung von Plan und Ausführung noch im Einklang mit einer geregelten Finanzplanung stehen, ist zumindest fraglich. Das wird dann auch zur Folge haben, dass vordergründig bereits laufende Maßnahmen fertiggestellt werden.

Das Darlehen 2023 wurde im März 2025 aufgenommen. Hierbei stellte sich eine Laufzeit von 20 Jahren als wirtschaftlichste Variante heraus. In der Kalkulation des Haushaltsansatzes war von einer Laufzeit von 30 Jahren ausgegangen worden. Durch die geringere Tilgungsdauer und höhere Tilgungsraten sind überplanmäßige Ausgaben von 26 T€ (auf nun 1.036 T€) notwendig.

Bericht über die Beteiligung der Gemeinde an Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts 2024

Nach § 115 Abs. 2 KSVG hat die Gemeinde zur Information des Gemeinderates sowie der interessierten Öffentlichkeit jährlich einen Bericht über ihre unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts zu erstellen.

Die Gemeinde Perl berichtet in der kommunalrechtlich vorgeschrieben Form mit dem vor-liegenden Beteiligungsbericht 2024 über ihre Beteiligungen.

Über den Geschäftsverlauf, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wobei die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens wird auf Grundlage der geprüften Jahresabschlüsse 2023 berichtet. Der Beteiligungsbericht 2024 dokumentiert damit das Wirtschaftsjahr 2023.