I
Die Gemeinde Perl ist Eigentümerin der Parzellen Gemarkung Kesslingen, Flur 8, Flurnummern 34; 35
II
Allgemeines
Es handelt sich um ein eingeschossiges Gebäude in Ecklage, welches um 1900 als Milchhäuschen errichtet wurde. Der Bereich des Objektes ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellt. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor. Die Zulässigkeit von Vorhaben ist demzufolge nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Erschließung
Die verkehrsrechtliche Erschließung erfolgt über die Orscholzer Straße Ecke Kapellenweg. Strom, Wasser sowie Kanalanschluss sind vorhanden.
Besonderheiten
Der Gemeinderat der Gemeinde Perl hat in seiner Sitzung am 18.09.2025 beschlossen, dass ein Rückbau des bestehenden Gebäudes sowie die Beräumung des Bereiches erfolgen soll. Die Maßnahme soll innerhalb von zwei Jahren beginnen und eine Fertigstellung soll innerhalb von fünf Jahren erfolgen.
Der Gutachterausschuss des Landkreises Merzig-Wadern hat zum 31.10.2025 ein Wertgutachten über das vorgeschriebene Gebäude auf den Parzellen Gemarkung Kesslingen, Flur 8, Flurnummern 34 und 35, insgesamt 92 m², erstellt. Der Verkehrswert wurde auf 9.600,00 € ermittelt.
III
Folgende Unterlagen sind mit der Interessenbekundung einzureichen:
- Kaufpreisangebot
- Darstellung des künftigen Platzes
- Persönliche Angaben des Bewerbers
Die Interessenbekundung einschließlich der Unterlagen sind in Papierform oder in digitaler Form bis zum 16. März 2026 in einem verschlossenen Umschlag/Paket mit Angabe des Absenders an die
Gemeinde Perl
Fachbereich IV, Bauen
Trierer Str. 28
66706 Perl
zu richten.
Als Betreff ist folgende Bezeichnung gut lesbar auf dem Umschlag/Paket aufzubringen:
Bewerbung „Milchhäuschen in Kesslingen“
Sendung bitte nicht öffnen!
IV
1. Bei dem vorliegenden Interessenbekundungsverfahren handelt es sich nicht um eine Ausschreibung nach den Regeln des auf öffentliche Aufträge anwendbaren Vergaberechts, sondern um eine für die Gemeinde Perl unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbekundung für den Kauf der gemeindlichen Fläche in Verbindung mit der Darstellung für die Fläche nach Rückbau des Gebäudes. Die Gemeinde Perl hält sich das Recht vor, das Verfahren jederzeit abzubrechen und ggfls. durch ein neues Verfahren zu ersetzen bzw. auf bestimmte Zeit einzustellen. Die eingereichten Unterlagen verbleiben bei der Gemeinde Perl. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Den Bewerbern wird hinreichend Gelegenheit gegeben, sich von dem Zustand des Gebäudes zu überzeugen. Die abschließende Entscheidung bezüglich einer möglichen Vergabe der Parzellen obliegt den Gremien der Gemeinde Perl. Besichtigungstermine können nach Abstimmung mit dem folgenden Ansprechpartner vereinbart werden.
2. Ansprechpartner ist:
Frau Anja Kuster, E-Mail: a.kuster@perl-mosel.de; Telefon 06867 - 66144
Perl, den 30. Januar 2026
Ralf Uhlenbruch
Bürgermeister