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Mosella Perl
Ausgabe 8/2023
Sonstige Amtliche Bekanntmachungen und öffentliche Mitteilungen
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Anmeldung zur Aufnahme in die Gemeinschaftsschulen

und Gymnasien zu Beginn des Schuljahres 2023/2024

Die Anmeldung für die Klassenstufe 5 der weiterführenden Schulen im Landkreis Merzig-Wadern für das kommende Schuljahr startet im März.

Anmeldungen werden von Samstag, 04. März, bis Dienstag, 14. März 2023, zwischen 09.00 und 12.00 Uhr – auch samstags – in den Geschäftsräumen der Schulen entgegengenommen. Voraussetzung für die Anmeldung ist eine vorherige Terminabsprache mit der weiterführenden Schule – telefonisch oder online. Zusätzliche Sprechzeiten sind dort zu erfragen. Nähere Informationen sind der Homepage der jeweiligen Schule zu entnehmen.

Für die Klassenstufe 5 der Gemeinschaftsschulen und Gymnasien können nur Kinder angemeldet werden, die im laufenden Schuljahr 2022/23 die Klassenstufe 4 der Grundschule besuchen. Eine Anmeldung in Präsenzform an der weiterführenden Schule ist zur Übermittlung des Originals des Halbjahreszeugnisses sowie für einen ersten persönlichen Informationsaustausch erforderlich. Hierbei sind die jeweils geltenden Hygienevorschriften zu beachten.

Als Grundlage für die Entscheidung der Eltern, welche weiterführende Schule ihr Kind ab dem Schuljahr 2023/2024 besucht, dient das verbindliche Beratungsgespräch mit den Lehrkräften der jeweiligen Grundschule.

Bei der Anmeldung sind das Original des Halbjahreszeugnisses der Klassenstufe 4 mit Entwicklungsbericht der Grundschule, eine Kopie der Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch sowie ein Nachweis des Masern-Impfstatus vorzulegen.

Letzterer kann wie folgt erbracht werden: mit einem Impfausweis oder einem ärztlichen Zeugnis (auch als Anlage zum Untersuchungsheft für Kinder), aus dem hervorgeht, dass ein vollständiger Masern-Impfschutz besteht, oder mit einem ärztlichen Zeugnis über eine Immunität gegen Masern. Liegt eine medizinische Kontraindikation gegen eine Masern-Schutzimpfung vor, so dass das Kind nicht geimpft werden kann, so kann eine ärztliche Bescheinigung hierüber vorgelegt werden. Alternativ genügt auch eine Bestätigung einer staatlichen Stelle (z.B. Gesundheitsamt) oder der Leitung einer vom Gesetz betroffenen Einrichtung (z.B. andere Schule, Kita) darüber, dass der Nachweis bereits erbracht wurde. Falls ein entsprechender Nachweis zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht vorgelegt wird, muss dieser bis spätestens 4. September 2023 nachgereicht werden.

Für weitere Informationen ist die jeweilige Schule der direkte Ansprechpartner. Eine Übersicht über alle weiterführenden Schulen im Landkreis Merzig-Wadern findet sich unter www.merzig-wadern.de/weiterfuehrende_schulen.