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Mosella Perl
Ausgabe 9/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Gemeinde Perl
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Beschlüsse und Informationen

aus der 48. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Perl vom 06. Februar 2024

Einwohnerfragestunde

Zur Einwohnerfragestunde liegen keine Eingaben vor.

Aufstellungs- und Offenlagebeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan „Besch Industriegebiet - 1. Änderung“

Der Gemeinderat der Gemeinde Perl hat in seiner Sitzung am 8. Dezember 2023 das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Besch Industriegebiet“ eingeleitet. Mit der vorliegenden Änderung des Bebauungsplanes wird die baurechtliche Grundlage zum Bau der geplanten Recyclinganlage geschaffen. Die betriebliche Genehmigung der Anlage erfolgt in einem gesonderten Genehmigungsverfahren gemäß dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich in der Gemeinde Perl, Gemarkung Besch und umfasst in der Flur 1 folgende Flurstücke bzw. Teilflächen (TF) von Flurstücken: 228/130 (TF), 228/9 (TF), 228/117, 228/118. Die Gesamtfläche des Planbereichs beträgt ca. 26.007,00 m² und liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes „Industriegebiet Besch“ von 1965. Der Geltungsbereich wird im Landesentwicklungsplan (LEP) Teilabschnitt „Umwelt“ als Vorranggebiet für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen ausgewiesen. Die Planung steht demnach im Einklang mit dem LEP. Im rechtgültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Perl ist der Planbereich als Fläche für die Forstwirtschaft ausgewiesen; gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) wird der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung angepasst.

Gem. § 13 a BauGB kann die Entwicklung des Bebauungsplanes als Bebauungsplan der Innenentwicklung erfolgen. Die Änderung des Bebauungsplanes ist als Nachverdichtung des Industriestandortes zu werten und damit auch mit der Grundidee der Brownfield-Strategie des Saarlandes vereinbar. Gem. § 13 a Abs. 2 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahren nach § 13 Absatz 2 und 3 entsprechend. Demnach wird u.a. im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 S. 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 S. 3 und § 10 Abs. 4 abgesehen; weiterhin wird § 4 c nicht angewendet. Bei der Beteiligung nach § 13 Absatz 2 Nr. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.

Das Verfahren wurde vorab in einem Abstimmungstermin mit den betroffenen Behörden, u.a. dem Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz sowie dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, erörtert. Beide Behörden sind durch ihre Fachstellen bereits in das Verfahren eingebunden.

Die Entwicklung des Bebauungsplanes erfolgt als vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB, bei dem u.a. ein Durchführungsvertrag zwingend erforderlich ist. Dieser befindet sich bereits in der Abstimmung und wird dem Gemeinderat zeitnah vorgelegt.

Zur Eingrünung der geplanten Recyclinganlage und zur Abgrenzung des Planbereichs zur Nachbarbebauung bzw. zu Nachbarflächen wird ein umlaufender Grünstreifen angelegt, der mit Bäumen bzw. Sträuchern bepflanzt wird, wie vom Ortsrat Besch und dem Gemeinderat vorab beschlossen. Weiterhin werden Fledermausquartiere und Nisthilfen an den Gebäuden innerhalb des Geltungsbereichs angebracht. Für die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes entfallene Waldflächen erfolgt aus forstrechtlicher Sicht die externe Umwandlung und Aufforstung von Flächen in Wald in einer Größenordnung von 2,5 ha. Die Abstimmung über potentielle Ausgleichsflächen ist bereits fortgeschritten. Auch hier wurde, wie vom Ortsrat Besch und dem Gemeinderat beschlossen, besonderes Augenmerk auf Flächen innerhalb des Gemeindegebiets gelegt. Aus artenschutzrechtlicher Sicht erfolgt der Ausgleich durch Stilllegung von zusätzlichen 5 ha Wald. Die genauen Festsetzungen der Flächen erfolgen im Durchführungsvertrag und werden durch den Gemeinderat unter einem gesonderten Tagesordnungspunkt beschlossen.

Alle interessierten Bürger*innen werden bei der öffentlichen Informationsveranstaltung im Clubheim in Besch am 24.01.2024 über die Ansiedlung vollumfänglich aufgeklärt. Der Ortsrat Besch wird in seiner Sitzung am 24.01.2024 über die Aufstellung und Offenlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beraten; das Ergebnis wird zur Sitzung vorliegen.

Beschluss:

1. Der Gemeinderat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Besch Industriegebiet – 1. Änderung“.

2. Der Gemeinderat billigt den vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Besch Industriegebiet – 1. Änderung“ zur öffentlichen Auslegung und zur parallelen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden.

Abstimmungsergebnis:

Zu 1. und 2.: 23 Ja-Stimmen, eine Enthaltung.