Titel Logo
Mosella Perl
Ausgabe 9/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Gemeinde Perl
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses

zum Bebauungsplan „Solarpark Eft-Hellendorf“ in der Gemeinde Perl

Der Gemeinderat der Gemeinde Perl hat mit Beschluss vom 30.11.2023 den Bebauungsplan „Solarpark Eft-Hellendorf“ gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung als Satzung beschlossen.

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Jedermann kann den Bebauungsplan, bestehend aus Plan, Begründung und zusammenfassender Erklärung bei der Gemeinde Perl, während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Perl, Trierer Straße 28, Bauamt, Zimmer 2.06 einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.

Hinweise gemäß §§ 214, 215 Baugesetzbuch (BauGB):

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

1.

eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften

2.

eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

3.

nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.

Hinweise gemäß § 44 Baugesetzbuch (BauGB):

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Hinweise gemäß § 12 Abs. 6 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG):

Hingewiesen wird weiterhin auf § 12 Abs. 6 KSVG. Hiernach gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des KSVG oder auf Grund des KSVG zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder der Verfahrens- oder Formmangel gegenüber der Stadt unter Bezeichnung der Tatsache, die den Mangel ergibt, schriftlich gerügt worden ist.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem nachstehend wiedergegebenen Lageplan zu entnehmen.

Perl, den 26.02.2024 (Siegel)

Der Bürgermeister

gez. Uhlenbruch

Lageplan Geltungsbereich Bebauungsplan „Solarpark Eft-Hellendorf“

Bekanntmachung der Genehmigung

der Flächennutzungsplanteiländerung (25. Teiländerung) im Bereich des Bebauungsplanes „Solarpark Eft-Hellendorf“ in der Gemeinde Perl

Der Gemeinderat der Gemeinde Perl hat mit Beschluss vom 30.11.2023 die Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Solarpark Eft-Hellendorf“ beschlossen.

Mit Bescheid vom 31.01.2024, Az.: OBB 11 – 146-13/22 Be hat das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport die Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Solarpark Eft-Hellendorf“ der Gemeinde Perl genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Solarpark Eft-Hellendorf“ wirksam.

Jedermann kann die Teiländerung des Flächennutzungsplanes bestehend aus Plan, Begründung und zusammenfassender Erklärung bei der Gemeinde Perl, während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Perl, Trierer Straße 28, Bauamt, Zimmer 2.06 einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.

Hinweise gemäß §§ 214, 215 Baugesetzbuch (BauGB):

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften auf die Rechtsfolgen hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

1.

eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften

2.

eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und

3.

nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Hinweise gemäß § 12 Abs. 6 in Verbindung mit Abs. 7 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG):

Hingewiesen wird weiterhin auf § 12 Abs. 6 KSVG. Hiernach gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des KSVG oder auf Grund des KSVG zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder der Verfahrens- oder Formmangel gegenüber der Stadt unter Bezeichnung der Tatsache, die den Mangel ergibt, schriftlich gerügt worden ist.

Gemäß § 12 Abs. 7 KSVG gilt Abs. 6 für Beschlüsse über Flächennutzungspläne entsprechend.

Perl, den 26.02.2024 (Siegel)

Der Bürgermeister

gez. Uhlenbruch