Gemäß den aktuellen Richtlinien des Amtsblattes vom 10.06.2024 können Plakate örtlicher Vereine oder Organisationen auf den Titelinnenseiten 1/4-seitig veröffentlicht werden.
Aufgrund der Größe des Plakates bitten wir Sie daher darauf zu achten, dass die Texte gut leserlich dargestellt sind!
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