Zur Durchführung des Zensus 2022 war seit dem 01.09.2021 bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz eine Erhebungsstelle eingerichtet. Nachdem sie ihre Aufgaben erledigt hat wird sie jetzt mit sofortiger Wirkung und im Einvernehmen mit dem Statistischen Landesamt in Bad Ems aufgelöst. Noch anhängige Verwaltungsverfahren werden auf das Statistische Landesamt übertragen. Dies geschieht gemäß § 3 Absatz 5 des Landesgesetzes zur Ausführung des Zensusgesetzes 2022 vom 03.02.2021 (GVBl. S. 61).