Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes; Schreiben des Ministeriums für Landwirtschaft, Weinbau und Forsten vom 04.03.1988
Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:
Gemarkung: Kröppen
Gewanne: Wald auf dem kleinen Lömmel I. Ahnung
Plan-Nr.: 256
Nutzungsart: Grünland, Wald
Fläche: 0,5280 ha
GV-019-24
Landwirte/Forstwirte, die Flächen dringend zur Aufstockung ihres Betriebes benötigen und am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen des Amtsblattes der Unteren Landwirtschaftsbehörde bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz, Unterer Sommerwaldweg 40-42, 66953 Pirmasens, schriftlich bekunden.
Der Recyclinghof Fischbach ist am Samstag, 02.03., am Mittwoch, 06.03. und am Samstag, 09.03.2024 geschlossen. Als Ausweichmöglichkeit kann der Recyclinghof Dahn-Reichenbach angefahren werden.
Der Recyclinghof in Hauenstein ist am Samstag, 02.03. und am Montag, 04.03.2024 geschlossen. Als Ausweichmöglichkeit kann der der Recyclinghof Dahn-Reichenbach angefahren werden.
Der Recyclinghof Heltersberg ist am Mittwoch, 06.03.2024 geschlossen. Als Ausweichmöglichkeit kann der Recyclinghof Donsieders angefahren werden.
Der Recyclinghof Lemberg ist am Mittwoch, 06.03.2024 geschlossen. Als Ausweichmöglichkeit kann der Recyclinghof Dahn-Reichenbach oder Donsieders angefahren werden.
Der Recyclinghof Rodalben ist am Freitag, 01.03., Samstag, 02.03. und am Montag, 04.03.2024 geschlossen. Als Ausweichmöglichkeit kann der Recyclinghof Donsieders angefahren werden.
Der Recyclinghof Waldfischbach-Burgalben ist am Samstag, 02.03. und am Samstag, 09.03.2024 geschlossen. Als Ausweichmöglichkeit kann der Recyclinghof Donsieders oder Heltersberg angefahren werden.
Der Recyclinghof Wallhalben ist am Samstag, 02.03., am Donnerstag, 07.03. und am Samstag, 09.03.2024 geschlossen. Als Ausweichmöglichkeiten können der Recyclinghof Contwig angefahren werden.
Da Personal ausfällt sind keine Vertretungen für die regelmäßigen Öffnungszeiten bei den betroffenen Recyclinghöfen möglich. Die Kreisverwaltung bittet die Bevölkerung dies zu beachten und um Ihr Verständnis.
Das Gehölzschneideverbot hat mit der gesetzlichen Brut- und Setzzeit am 01.03. begonnen. Dies hat zur Folge, dass Gehölzarbeiten wie Baumfällungen und Heckenschnitte zum Schutz unserer Tierwelt grundsätzlich erst wieder ab dem 01.10. erfolgen dürfen. Ausnahmen davon sind geregelt und der Ablauf auf der Homepage des Landkreises beschrieben.
„Diese zeitliche Beschränkung soll ein ausreichendes Blüten- und Nahrungsangebot für Insekten während des Sommerhalbjahres und dem Schutz unserer hecken- und baumbrütenden Vogelarten sicherstellen“, erläutert Raphael Philipp von der Unteren Naturschutzbehörde (UNB). „Aber auch andere Tiergruppen profitieren von den Schutzzeiten, beispielsweise Kleinsäuger wie Igel. So werden Tiere und ihr Nachwuchs während ihrer aktiven Lebensphase nicht gestört oder gar verletzt“.
Im Einzelfall sind bestimmte Maßnahmen von dem Verbot freigestellt, beispielsweise schonende Formschnitte, um Heckentriebe zu entfernen, die im Jahresverlauf wachsen. „Diesbezüglich sind die Bürgerinnen und Bürgern zunehmend verunsichert. Insbesondere ob und welche Gehölzarbeiten durchgeführt werden dürfen oder eben nicht, scheint oft unklar zu sein.“, teilt die UNB mit, „Deshalb haben wir als einfache Hilfe die wichtigsten Eckpunkte zusammengetragen und als kleines Regelwerk auf der Homepage der
Kreisverwaltung Südwestpfalz veröffentlicht“. Die Informationen stehen unter https://www.lksuedwestpfalz.de/ à Umwelt à Baumfällungen, Hecken und Gehölzschnitte während der Vegetationszeit (01. März - 30. September) zum Nachlesen bereit.
Unabhängig von einer vorliegenden Freistellung ist immer der gesetzliche Artenschutz zu beachten, unterstreicht die UNB. Ein Verstoß gegen das Artenschutzrecht stellt eine Ordnungswidrigkeit, und in bestimmten Fällen sogar eine Straftat, dar. Was bedeutet das in der Praxis? Die betroffenen Hecken und Bäume müssen während des Verbotszeitraums vor jeglichen - also auch bei erlaubten - Gehölzarbeiten auf gegebenenfalls vorkommende geschützte Arten kontrolliert werden, besonders auf brütende Vögel. Wird ein Vorkommen festgestellt, sind die Gehölzarbeiten zu verschieben, bis die Fortpflanzung und die Jungenaufzucht beendet sind. Kann die Maßnahme nicht warten, weil sie beispielsweise aus Gründen der Verkehrssicherheit dringlich ist, ist die Naturschutzbehörde umgehend zu kontaktieren.
„Bleibt eine solche Frage unklar, kann man sich selbstverständlich an uns als Naturschutzbehörde wenden.“, informiert Philipp, „Aus ökologischen und auch praktischen Gründen plant man den Zeitpunkt solcher Gehölzschneidemaßnahmen am besten gleich für das kommende Winterhalbjahr.“ Geregelt wird dies in § 39 Absatz 5 Nr. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes.
Zudem bittet die UNB um erhöhte Rücksichtnahme und um ein umsichtiges Verhalten in der freien Natur und Landschaft. Denn die Setzzeit beginnt nun auch bei anderen Wildtiere, die nicht an Gehölze gebunden sind. Menschliche Störungen, beispielsweise durch freilaufende Hunde im Wald, während dieser sehr sensiblen Lebensphase der Wildtiere können das Tierverhalten in solch erheblicher Art und Weise beeinflussen, dass gestresste Elterntiere ihre Jungen auch verlassen und infolgedessen das Überleben des Nachwuchses praktisch kaum mehr möglich ist.
Aufgrund einer internen Schulung bleibt das Sozialamt der Kreisverwaltung Südwestpfalz, Unterer Sommerwaldweg 40 - 42 in Pirmasens am Dienstag, 12.03.2024 vormittags geschlossen. Die Kreisverwaltung bittet um Verständnis und entsprechende Terminplanung. Nachmittags werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch telefonisch wieder erreichbar sein.
Das Referat Schulen und Kultur zieht während der Osterferien ins Banana-Building um. In der Zeit vom 25.03. bis 28.03.2024 bleibt das Referat geschlossen. Die Mitarbeiterinnen sind in der Karwoche telefonisch nicht erreichbar und können auch eingehende
E-Mails erst nach dem Umzug in die neuen Räume bearbeiten. Dafür bittet die Kreisverwaltung um Verständnis.
Ab Dienstag, 02.04. sind die Mitarbeiterinnen für Anliegen der Bürgerinnen und Bürger zu den gewohnten Öffnungszeiten im Banana-Building sowie per E-Mail und telefonisch wieder erreichbar.
Wer in Sachen Schule oder Kultur das Referat persönlich besuchen will, findet die Büros 108 und 113 in der Delaware Avenue 12 in der ersten Etage. Der Platzbedarf am Hauptsitz der Verwaltung reicht aktuell nicht mehr aus. Nun wurden weitere Büroräume im Banana-Building angemietet, um für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den angemessenen und notwendigen Platz für effizientes Arbeiten zu schaffen.
Kontakt
• Kreisverwaltung Südwestpfalz:
Referat Schulen und Kultur
Delaware Avenue 12
schulbuchausleihe@lksuedwestpfalz.de
06331 809 - Durchwahlen - 165, - 318, -548 und 549
Mit der Teilnahme am Vorbereitungskurs am 16.03.2024 können sich Interessierte auf die staatliche Fischereiprüfung vorbereiten. Der Kurs des Veranstaltenden LFV Pfalz beginnt samstags um 18 Uhr im Schulungsraum des ASV Erfweiler-Dahn e. V. in Erfweiler. Per E-Mail an L-M.Petermann@web.de oder telefonisch unter 0162 652 1441 können sich Interessierte Anmelden oder weiter informieren.
Die Veranstaltung in der Reihe Abendbrot in Rot am Dienstag, 09.04. von 18 bis 21 Uhr in der Familienbildungsstätte, Unterer Sommerwaldweg 44 in Pirmasens ist überschrieben mit Frauen verdienen mehr! - Frauen in Führungspositionen.
Frauen verdienen mehr! ist die Forderung des Arbeitskreises Frauen und Erwerbsarbeit, zu dem sich 2015 die Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises Südwestpfalz und der Stadt Pirmasens mit Frauen konfessioneller und nicht-konfessioneller Verbände und Institutionen zusammengeschlossen haben.
Die Veranstalterinnen machen sich stark für die Gleichstellung von Frauen und Männern und nehmen im Kontext zum Equal Pay Day - dem internationalen Aktionstag für Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern - immer wieder unterschiedliche Arbeitsbereiche von Frauen in den Blick. Frauen in Führungspositionen stehen in diesem Jahr im Mittelpunkt.
Der Gender Pay Gap, das Verdienstgefälle von weiblichen zu männlichen Kollegen liegt noch immer bei 18 Prozent. Ähnlich sieht es beim sogenannten Gender Leadership Gap aus. Obwohl knapp die Hälfte der Beschäftigten weiblich ist, sind Frauen in Aufsichts- und Führungspositionen trotz gleicher Qualifikation mit weniger als einem Drittel nach wie vor deutlich unterrepräsentiert.
Woran liegt dies? Was hindert Frauen daran, Führungspositionen zu übernehmen? Und was braucht es, damit sie es tun? Welche Auswirkungen hat dies für Frauen selbst, aber auch für die Gesellschaft? Diesen Fragen gehen die Veranstalterinnen an diesem Abend nach.
Martina Sarter, Geschäftsführerin Operativ, Agentur für Arbeit Kaiserslautern-Pirmasens führt mit einem Impulsvortrag in die Thematik ein. In einer moderierten Talkrunde diskutieren Frauen aus der Praxis zu ihrer aktuellen Situation und ihren Erfahrungen als Frauen in Führungspositionen.
Beim anschließenden Abendbrot in Rot mit Imbiss und Umtrunk sind die Teilnehmenden zum gemeinsamen Austausch eingeladen und auch in diesem Jahr dürfen sich die Gäste auf ein themenspezifisches - humorvolles Kabarett freuen.
Die erforderliche Anmeldung nimmt bis zum 13.03.2024 die Katholischen Familienbildungsstätte Pirmasens & Haus der Familie Pirmasens per E-Mail info@fbs-pirmasens.de oder unter 06331 203 9715 telefonisch entgegen. Inklusive Imbiss und Getränke bezahlen die Teilnehmenden 10,00 Euro für diesen Abend.
Weitere Informationen gibt auch gerne Susanne Morsch, bei der Gleichstellungsstelle des Landkreises Südwestpfalz, per E-Mail an s.morsch@lksuedwestpfalz.de oder unter 06331 809 278 telefonisch.
Für die Rückgabe ihrer geliehenen Schulbücher bietet die Kreisverwaltung Südwestpfalz allen AbiturientInnen des Landkreises zwei gesonderte Termine an. Zurückgenommen werden die Bücher aller, die im Abitur-Jahrgang 2024 an den Integrierten Gesamtschulen in Waldfischbach-Burgalben, Contwig und Thaleischweiler-Fröschen sowie dem Otfried-von-Weißenburg-Gymnasiums in Dahn, an der Schulbuchausleihe teilgenommen haben.
Die Bücher werden zu den folgenden Terminen in Realschule Plus Rodalben, Gabelsbergstraße 4 in Rodalben im ausgeschilderten Schulbuchlager zurückgenommen:
• Mittwoch, 20.03.2024, 8:00 bis 16:00 Uhr
• Donnerstag, 21.03.2024, 8:00 bis 16:00 Uhr
Es wird darum gebeten, bei der Bücherrückgabe den Rücknahmeschein unbedingt mitzubringen. Dieser wurde im Zeitraum Februar/März in den Schulen ausgegeben. Hilfreich ist es zudem, die Umschläge bereits zuhause von den Büchern zu entfernen und zu
entsorgen, Notizzettel zu entnehmen und Bleistift-Einträge zu entfernen.
Ist die Rückgabe der Bücher an den genannten Terminen nicht möglich, müssen diese bis spätestens zum 12.07.2023 bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz vorliegen. In diesem Fall muss vorab ein Termin für die Rückgabe vereinbart werden: Per E-Mail unter schulbuchausleihe @Lksuedwestpfalz.de sowie unter 06331 809 548 oder 549 telefonisch. Für nicht oder nicht rechtzeitig zurückgegebene sowie beschädigte Bücher wird nach den Vorgaben des Landes Schadenersatz geltend gemacht.