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Amtsblatt VG Pirmasens-Land
Ausgabe 11/2026
Verbandsgemeinde
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Kurzbericht aus der letzten Verbandsgemeinderatssitzung vom 03.03.2026

Beschaffung von drei Tragkraftspritzenfahrzeugen- Wasser (TSF-W)

Im Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplan der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land ist die Ersatzbeschaffung von Tragkraftspritzenfahrzeugen-Wasser (TSF-W) für die Löscheinheiten Schweix, Obersimten und Kröppen vorgesehen. Diese Fahrzeuge sollen die vorhandenen TSF-W, die zwischenzeitlich zwischen 26 und 32 Jahren alt sind, ersetzen.

Mit der Durchführung der europaweiten Ausschreibung wurde die Firma Kommunalberatung für Feuerwehrtechnik Ralf Schnabel in 67141 Neuhofen bei Worms beauftragt (Gemäß Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 25.03.2025). Die Ausschreibung der TSF-W erfolgte in drei Losen, aufgeteilt in Fahrgestell, Aufbau und Beladung. Die Auswertung, der europaweit durchgeführten Ausschreibung, über die Lieferung von drei Stück Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wasser (TSF-W) für die Verbandsgemeinde Pirmasens-Land, Freiwillige Feuerwehr, ergab folgende Ergebnisse: Die Vergabe der Lose 1 und 3 also Fahrgestell und Beladung wurde vom Verbandsgemeinderat gemäß Vergabeempfehlung in der Sitzung vom 17.10.2025 an die jeweils wirtschaftlichsten Bieter beschlossen.

Für das Los 2 wurde keine Vergabeempfehlung ausgesprochen und empfohlen, das Verfahren aufzuheben, da das Angebot für die drei Fahrzeugaufbauten mit einem Angebotspreis von 831.810,00 € um mehr als 20 % über der Kostenschätzung lag. Der VG-Rat hat wie empfohlen, beschlossen, das Vergabeverfahren aufzuheben. Das Leistungsverzeichnis wurde daraufhin von der Firma Schnabel angepasst und aus taktischen Gründen in zwei Lose (Feuerwehrtechnischer Aufbau und Pumpe) aufgeteilt und im November/Dezember nochmal neu ausgeschrieben. Man erhoffte sich u.a. durch die Aufteilung in zwei Lose, weitere Angebote von anderen Bietern zu erhalten. Die neue Ausschreibung führte zu folgendem Ergebnis.

Los 1 Feuerwehrtechnischer Aufbau:

Es wurde wieder nur ein Angebot über die Lieferung für den Aufbau der drei Stück Tragkraftspritzenfahrzeuge mit Wasser (TSF-W) eingereicht. Das Angebot für die drei Aufbauten beträgt 728.780,00 €

Los 2 Pumpe:

Es wurde ein Angebot über die Lieferung der Pumpen für drei Tragkraftspritzenfahrzeuge mit Wasser (TSF-W) eingereicht. Das Angebot in Höhe von 53.261,25 € entspricht der Leistungsbeschreibung und wurde von der Firma Fritz Massong GmbH, Robert-Bosch-Straße 6, 67227 Frankenthal abgegeben.

Die Kommunalberatung für Feuerwehr Technik Ralf Schnabel hat die eingegangenen Angebote geprüft und empfohlen, den Auftrag für das Los 2 an Firma Fritz Massong GmbH, Robert-Bosch-Straße 6, 67227 Frankenthal zum Angebotspreis in Höhe von 53.261,25 € zu vergeben.

Für das Los 1 wird erneut keine Vergabeempfehlung ausgesprochen, es wird hier nochmals empfohlen, das Verfahren aufzuheben, da die Preise wieder um mehr als 20 % über der Kostenschätzung liegen und wiederholt nur ein Bieter ein Angebot abgegeben hat obwohl ein weiterer Bieter die Stellung eines Angebotes in Aussicht gestellt hat, blieb dieses jedoch nach Ende der Angebotsfrist aus.

Hier soll das Leistungsverzeichnis vollumfänglich überarbeitet und zur Erzielung von Einsparungen entsprechend angepasst werden. Des Weiteren soll genau analysiert werden, warum auch bei der zweiten Ausschreibung wieder nur ein Angebot des gleichen Bieters wie im Oktober 2025 eingegangen ist. Nach den vorgenannten Anpassungen und Analysen wird der Fahrzeugaufbau dann zum dritten Mal neu ausgeschrieben.

Der Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion stellte die Frage ob nicht alternativ zu den vorgesehenen TSF-W Fahrzeugen auch ein KLF Fahrzeuge angeschafft werden könnte. Herr Borne führte aus, dass die Fahrzeuge in dem vom Verbandsgemeinderat beschlossenen Feuerwehrbedarfsplan enthalten sind und dieser auch bereits mit der ADD abgestimmt ist. Herr Weber teilt mit, dass die Fahrgestelle TSF-W bereits geliefert sind und deshalb für diese drei Fahrzeuge nichts mehr geändert werden kann. Es wird aber überprüft werden, ob künftig anstatt TSF-W Fahrzeuge auch kostengünstiger KLF Fahrzeuge angeschafft werden könnten.

Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig den Auftrag zur Lieferung der Pumpe (Los 2) zu erteilen sowie das Ausschreibungsverfahren für die Beschaffung des Feuerwehrtechnischen Fahrzeugaufbaus (Los 1) erneut aufzuheben. Eine erneute Ausschreibung mit geändertem Leistungsverzeichnis wird von der Firma Schnabel nach genauer Analyse und Anpassung des Leistungsverzeichnisses zeitnah durchgeführt

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung IKZ-Förderung für die Entwicklung eines Tourismus Service Centers

Das Land Rheinland-Pfalz verfolgt die Umsetzung der Tourismusstrategie 2025. Ein wesentliches Ziel der Tourismusstrategie des Landes ist die Neustrukturierung der touristischen Ebenen, die sich in die Landesebene, die regionale Ebene sowie die lokale Ebene aufteilen. Insbesondere auf der lokalen Ebene sollen effiziente Strukturen geschaffen, Doppelstrukturen vermieden und Ressourcen gebündelt werden.

Der Landkreis Südwestpfalz, die kreisfreien Städte Pirmasens und Zweibrücken, die sieben Verbandsgemeinden sowie 30 weitere Mitglieder arbeiten bisher in dem Verein Pfälzerwald Tourismus e.V. zusammen. Die Aufgabe „Tourismus“ nehmen die kommunalen Gebietskörperschaften bisher jedoch selbst wahr.

In Zusammenarbeit mit der Tourismus- und Regionalberatung BTE wurde in den letzten Jahren die Ausgestaltung einer gemeinsamen touristischen Zusammenarbeit erörtert. Die Beteiligten verfolgen das gemeinsame Ziel, eine verbindliche und effiziente Form der Zusammenarbeit zu finden. In einem partizipativen Prozess ist ein von allen kommunalen Partnern getragenes zukunfts- und umsetzungsfähiges Organisations- und Finanzierungsmodell entwickelt worden. Dieses soll nun mit der Unterstützung des Büros BTE weiterentwickelt und konkret umgesetzt werden.

Durch die Gründung eines Tourismus Service Center Pfälzerwald soll die Effizienz der Tourismusarbeit der lokalen Ebene optimiert, die Ebenen übergreifende Zusammenarbeit gestärkt und die Kooperation zwischen lokaler Ebene und Leistungsträgern verbessert werden. Die Gesellschafter der GmbH übertragen die Aufgaben gemäß der jeweiligen Stufe an das zu gründende Tourismus Service Center.

Durch die effiziente Struktur und die Ressourcenbündelung sollen die Kosten für den Tourismus gesenkt und gleichzeitig die Qualität und Aufgabenwahrnehmung verbessert werden. Durch die künftige gemeinsame Aufgabenwahrnehmung in einem Tourismus Service Center wird eine Kosteneinsparung erwartet. Durch die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung müssen die einzelnen Mitarbeitenden nicht mehr das komplette Portfolio der Leistungen abdecken, sondern können sich auf einzelne Bereiche spezialisieren. Durch die beschriebenen Synergieeffekte und die Abschaffung von Doppelstrukturen ist eine Einsparung in Höhe von mindestens 15 % im Vergleich zum aktuellen Vorgehen zu erwarten. Zudem wird ein hoher immaterieller Nutzen durch die so erreichte Kompetenzsteigerung und die Verbesserung der Beratungs- und Unterstützungsleistungen erzielt.

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 29.10.2025 beschlossen, sich an dem TSCenter zu beteiligen und die Aufgaben nach Stufe 2 zu übertragen, unter der Voraussetzung, dass der Landkreis den Tourismus-Sachbearbeiter übernimmt.

Der Verbandsgemeinderat Pirmasens-Land beschloss für das IKZ Projekt „Tourismus Service Center Pfälzerwald“ einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gemäß den Fördergrundsätzen zur IKZ-Förderung in Rheinland-Pfalz zu stellen.

Die Antragstellung soll durch den Pfälzerwald Tourismus e.V. erfolgen. Die Kosten für die Vorbereitung des IKZ-Prozesses (u. a. Beratungsleistungen der BTE) sowie einen etwaigen, die Fördersumme übersteigenden Eigenanteil, trägt der Pfälzerwald Tourismus e. V. Der Verbandsgemeinderat weist darauf hin, dass eine Rechtsform gewählt werden muss, bei der der Tourismussachbearbeiter der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land zu dieser Rechtsform wechseln kann und sich dabei nicht verschlechtert.

Grundsatzbeschluss zur Teilnahme an einer interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) zur Einführung und Nutzung von einheitlichen KI-Tools für die Verwaltung / Bürger

Der Verbandsgemeinderat beschloss an der Interkommunale Zusammenarbeit zwischen den Verbandsgemeinden Dahner-Felsenland, Hauenstein, Pirmasens-Land, Rodalben, Thaleischweiler-Fröschen, Waldfischbach-Burgalben und Zweibrücken-Land zur Einführung und Nutzung von einheitlichen KI-Tools für die Verwaltung / Bürger teilzunehmen.

Dabei sollen folgende Punkte umgesetzt werden:

Einführung und Nutzung einer generativen-KI

Einführung und Nutzung eines Web-Chat-Bot zur Einbindung in Homepage und eines Telefon-Chat-Bot zur Beantwortung von Bürgeranfragen

Auswahl / Einsatz von weiteren KI-Tools zur Vereinfachung von typischen Verwaltungsleistungen (z.B. für den Bereich Sitzungsmanagement) inkl. Anschaffung der benötigten Hardware-Ausstattung.

Teilnahme an KI-Schulungen

Projektbegleitung durch DFKI Kaiserslautern

Die voraussichtlichen Gesamtkosten für die Durchführung des Projektes belaufen sich in den ersten zwei Projektjahren auf rund 315.000 Euro. Nach der derzeit vorliegenden Förderkulisse beträgt die maximal mögliche Fördersumme 320.000 Euro, sofern sich mindestens vier Kommunen an dem Vorhaben beteiligen. Als Antragstellerin und Zuwendungsempfängerin soll stellvertretend für den IKZ-Verbund die Verbandsgemeindeverwaltung Pirmasens-Land auftreten. Die Verbandsgemeindeverwaltung Pirmasens-Land übernimmt in dieser Funktion die Rolle der zentralen Ansprechpartnerin gegenüber dem Zuwendungsgeber und ist für die Durchführung aller im Rahmen des Förderverfahrens erforderlichen Verfahrensschritte verantwortlich. Hierzu zählen insbesondere die Einreichung des Förderantrages, die Abgabe aller erforderlichen Erklärungen, die Entgegennahme und Verwaltung der bewilligten Fördermittel sowie die ordnungsgemäße Führung und Vorlage der Verwendungsnachweise im Namen des IKZ-Verbundes. Die Verbandsgemeindeverwaltung Pirmasens-Land handelt hierbei für und im Auftrag der im IKZ-Verbund zusammengeschlossenen Kommunen und stellt die koordinierte, zweckentsprechende und förderrechtskonforme Umsetzung des Projektes sicher.

IKZ Antrag Sonderförderung „Gemeinsam sicher feiern in Rheinland-Pfalz

Im Rahmen des Vorhabens „Urbane Sicherheit“ hat sich gezeigt, dass auf kommunaler Ebene großer Bedarf zur Anschaffung und Nutzung eines mobilen Zufahrtschutzes herrscht, der durch einen interkommunalen Ansatz gedeckt werden soll. Das Land Rheinland-Pfalz gewährt daher vor dem Hintergrund der Sonderförderung „Gemeinsam sicher feiern in Rheinland-Pfalz“ neue interkommunale Kooperationsprojekte mit einer Festbetragsförderung. Bei einem Kooperationsverbund mit vier und mehr beteiligten Kommunen wird ein pauschaler Förderbetrag in Höhe von bis zu 140.000 € zugestanden.

Die Verbandsgemeinden Zweibrücken-Land, Pirmasens-Land, Thaleischweiler-Wallhalben, Rodalben, Dahner Felsenland und die Stadt Zweibrücken möchten sich im interkommunalen Kooperationsverbund zusammenschließen, mobile Zufahrtssperren beschaffen und diese gemeinschaftlich nutzen. Insgesamt sollen zehn mobile Zufahrtssperren beschafft und beim Umwelt- und Servicebetrieb in Zweibrücken eingelagert werden. Die Kooperationspartner stimmen anhand einer Jahresplanung ab, wann wer wie viele mobile Zufahrtssperren benötigt. Die Transportkosten trägt jede Kommune selbst. Folgekosten, wie Reparatur, Wartung, etc. werden nach einem grundsätzlichen Beschluss der jeweiligen Gremien zur Durchführung der IKZ und nach der Entscheidung einer Landesförderung in einer Kooperationsvereinbarung separat festgehalten.

Der Verbandsgemeinderat Pirmasens-Land stimmte der Beantragung der IKZ-Sonderförderung und der Durchführung einer Interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich Veranstaltungssicherheit zu. Federführend für die Antragstellung ist die Stadtverwaltung Zweibrücken. Die Zustimmung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass für die Verbandsgemeinde Pirmasens-Land keine Kosten entstehen.

Zweckvereinbarung HBR Beschilderung

Der Landkreis Südwestpfalz hat einen Entwurf einer Zweckvereinbarung über die kreisweite Wartung der HBR-beschilderten Radverbindungen vorgelegt. Diese beruht auf den „Hinweisen für die wegweisende und touristische Beschilderung für den Radverkehr in Rheinland-Pfalz“ (HBR) und soll den rechtlichen Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen dem Landkreis und den Verbandsgemeinden bilden, um eine fachlich korrekte Wartung der HBR-beschilderten Radverbindungen über Gemeindegrenzen hinweg zu ermöglichen. Radverbindungen an/auf klassifizierten Straßen, die sich in Baulast des Bundes, des Landes oder des Landkreises befinden, sind nicht Teil dieser Zweckvereinbarung. Die Kosten der Wartungsbefahrung, die gemäß den Richtlinien einmal jährlich erfolgen muss und auch die Beseitigung kleinerer Mängel beinhaltet, werden anhand des prozentualen Anteils einer Verbandsgemeinde am gesamten Streckennetz im Landkreis Südwestpfalz auf die Verbandsgemeinden umgelegt. Dieser Anteil beträgt für die Verbandsgemeinde Pirmasens-Land 4,68 % der derzeit noch nicht endgültig bezifferbaren Kosten. Eine Kostenschätzung geht von 100 € pro km Radweg aus. Da sich die Strecken in 2 Verbandsgemeinden noch leicht erhöht haben, ist die Tabelle in § 5 noch zu aktualisieren. Eine aktuelle Aufstellung liegt separat bei. Die Gesamtkosten betragen nach der Aktualisierung voraussichtlich 35.530 Euro wovon auf die VG Pirmasens-Land aufgrund des prozentualen Anteils 1.662 € entfallen. Kosten für die Beseitigung größerer Mängel übernehmen die Verbandsgemeinden entsprechend ihrer Baulast bzw. der Baulast ihrer angehörigen Ortsgemeinden oder sonstiger Baulastträger.

Der Verbandsgemeinderat Pirmasens-Land stimmte der vorliegenden Zweckvereinbarung zwischen dem Landkreis Südwestpfalz und den Verbandsgemeinden Dahner Felsenland, Hauenstein, Pirmasens-Land, Rodalben, Thaleischweiler-Wallhalben, Waldfischbach-Burgalben und Zweibrücken-Land, die in Paragraph 5 noch aktualisiert wird, über die kreisweite Wartung der HBR-beschilderten Radverbindungen zu. Die Laufzeit beträgt zunächst 3 Jahre und verlängert sich ggf. automatisch um jeweils weitere 3 Jahre. Die Zustimmung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass der mitgeteilte Preis von 1.662 € maximal um 10 % überschritten wird.

Bekanntgabe Nebentätigkeiten, Ehrenämter und Vergütungen von Bürgermeister Klaus Weber im Jahr 2025

Kommunalbeamte auf Zeit unterrichten bis zum 1. April eines jeden Kalenderjahres in einer öffentlichen Sitzung der Vertretungskörperschaft über Art und Umfang ihrer innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr. Bürgermeister Klaus Weber hat gemäß § 119 Abs. 3 LBG folgende Nebentätigkeiten und Ehrenämter ausgeübt und folgende Vergütungen im Jahr 2025 erhalten:

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Aufwandsentschädigung Ortsbürgermeister Bottenbach 9.024,84 €

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Mitglied Vorstand Südwestpfalz Touristik e.V. (unentgeltlich, Mitgliedschaft kraft Amtes)

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Mitglied Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung Wirtschaftsförderungsgesellschaft Südwestpfalz mbH (unentgeltlich, Mitgliedschaft kraft Amtes)

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Arbeitsgruppe LAG Pfälzerwald plus e.V. (unentgeltlich, Mitgliedschaft kraft Amtes)

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Planungsgemeinschaft Westpfalz Sitzungsgeld 160,- €

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Vorsitzender des Stiftungsrates (unentgeltlich, Mitgliedschaft kraft des Amtes)

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5- bis 6-mal als Organist für die evangelische Kirchengemeinde (ehrenamtlich, unentgeltlich)

Herr Weber teilte mit, dass er das Sitzungsgeld für die Planungsgemeinschaft Westpfalz, dass er für die Zeit während seiner Dienstzeit erhält in diesem Jahr der Stiftung Gut für die Verbandsgemeinde spenden wird.