Erhöhung der Hebesätze bei der Grund- und Gewerbesteuer ab dem Jahr 2023 wegen der Erhöhung der Nivellierungssätze im Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG)
Der Gemeinderat beschloss die von der Verwaltung vorgeschlagene Alternative b wie folgt:
Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird ab dem Haushaltsjahr 2023 auf 345 v.H. festgesetzt (Erhöhung um 45 v.H.)
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem Haushaltsjahr 2023 auf 465 v.H. festgesetzt (Erhöhung um 80 v.H.)
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird ab dem Haushaltsjahr 2023 auf 380 v.H. festgesetzt (Erhöhung um 15 v.H.)
1. Änderungssatzung zur Satzung der Ortsgemeinde Eppenbrunn über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) vom 29.06.2015
Der Gemeinderat beschloss aufgrund von § 132 des Baugesetzbuches (BauGB) und des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) der Ortsgemeinde Eppenbrunn. Die Satzung tritt gemäß § 24 Abs. 3 Satz 3 GemO am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Änderung des Bebauungsplanes "Haardt IV" der Ortsgemeinde Eppenbrunn im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB für die Grundstücke Fl.-Nr. 2975/6, 2975/5, 2975/4, 2975/3, 2975/2 und 2975/8, In der Kleindell 6-16
Der Gemeinderat beschloss, den Bebauungsplan „Haardt IV“ der Ortsgemeinde Eppenbrunn für die Grundstücke Fl.-Nr. 2975/6, 2975/5, 2975/4, 2975/3, 2975/2 und 2975/8, In der Kleindell 6 - 16 wie folgt zu ändern:
| - | Die festgelegten Baufenster auf den Grundstücken sollen jeweils so verändert werden, dass sowohl im nordwestlichen Grundstücksbereich als auch im südöstlichen Grundstücksbereich eine nicht überbaubare Fläche von jeweils 3,0 m festgesetzt wird. |
| - | Die Ferienhäuser werden grundsätzlich zugelassen. |
| - | Es wird nur eingeschossige Bebauung zugelassen. |
Begründung:
Dem Bauherrn wird eine bessere Ausnutzung der Grundstücke ermöglicht.
Die Änderung wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt und unter der Voraussetzung, dass während der Auslegung keine Einwände eingehen, als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Änderung des Bebauungsplanes "Haardt III" der Ortsgemeinde Eppenbrunn im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB für das Grundstück Fl.-Nr. 2868/8, Heidestraße 2
Der Gemeinderat beschloss, den Bebauungsplan „Haardt III“ der Ortsgemeinde Eppenbrunn wie folgt zu ändern:
„Die bisher festgesetzte Firstrichtung (parallel zu den öffentlichen Verkehrsflächen) wird aufgehoben und eine giebelständige Firstrichtung zugelassen.“
Begründung:
Der Bauherrin wird eine bessere Ausnutzung des Grundstückes ermöglicht.
Die Änderung wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt und unter der Voraussetzung, dass während der Auslegung keine Einwände eingehen, als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen.
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Änderung des Bebauungsplanes "Haardt IV" der Ortsgemeinde Eppenbrunn im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB für das Grundstück Fl.-Nr. 2945/2, Friedhofstraße 30
Der Gemeinderat beschloss, den Bebauungsplan „Haardt IV“ für das Grundstück Fl.-Nr. 2945/2, Friedhofstraße 30, wie folgt zu ändern:
| - | „Das festgesetzte Baufenster soll in nordöstlicher Richtung um 4,00 m vergrößert werden. |
| - | Die Höhe des Drempels (Kniestock) soll von 0,50 m auf 1,0 m erhöht werden. |
| - | Wegen der Topographie soll ein drittes Vollgeschoss zugelassen werden.“ |
Begründung:
Den Bauherren wird aufgrund der Hanglage eine bessere Ausnutzung des Grundstückes ermöglicht.
Die Änderung wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt und unter der Voraussetzung, dass während der Auslegung keine Einwände eingehen, als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen.
Förderprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement"
Der Gemeinderat beschloss,
| 1. | die Teilnahme am Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ und |
| 2. | die Einhaltung das Kriteriums Nr. 12 (Natürliche Waldentwicklung d.h. Stilllegung von Waldflächen auf 5 % der Fläche, dies müssen mindestens 0,3 ha sein). |
Auftragsvergabe; Sanierung Holzbrücke im Freizeitpark
Der Gemeinderat beschloss den Auftrag zur Lieferung des Materials für die Reparaturen an der Holzbrücke im Freizeitpark Eppenbrunn an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Union Bauzentrum, zum Preis von 2.038,89 € brutto inkl. Lieferkosten, zu vergeben.
Weiterhin sollen nach Einholen von Angeboten die benötigten Kleinteile und Zubehör zur Durchführung der Reparaturen angeschafft werden.
Beratung und Entscheidung über die Herstellung einer Lagerstätte an der "Pergola" in Eppenbrunn
Mehrheitlich ermächtigte der Gemeinderat den Ortsbürgermeister, im Benehmen mit den Beigeordneten, vorbehaltlich der Sicherstellung der Finanzierung, Aufträge zur Materialbeschaffung für die Herstellung einer Lagerstätte an der Pergola an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Informationen und Verschiedenes
| - | Kassenstand Ende Dezember 2022: — 235.275,38 € |
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| Ende Januar 2023: — 239.065,05 € |
Sachstand KiTa
In einem Gespräch wurde mitgeteilt, dass das Thema U2-Plätze wieder aufgegriffen werden soll.
| - | Nach der Auftaktveranstaltung für Zukunfts-Check Dorf hat das erste Treffen der gebildeten Arbeitsgruppen stattgefunden. Jede Arbeitsgruppe soll Hausaufgaben erfüllen, die in ca. 6 Monaten zusammengetragen werden. |
| - | Bezüglich Windenergie und Solar sollte auf den Gemarkungen Trulben und Eppenbrunn ein Projekt verwirklicht werden. Allerdings handelt es sich bei der Eppenbrunner Gemarkung um Biosphärenreservat und darf somit nicht benutzt werden. |
| - | Beim Neujahrsempfang des Landkreises Südwestpfalz ist der Vorsitzende in Kontakt mit den Ortsbürgermeistern von Ludwigswinkel und Fischbach bezüglich Tourismus gekommen. |
| - | Die Ortsbürgermeister der Ortsgemeinden haben sich über eine Orts-App als Kommunikationsmittel beraten. Dieses Thema wird in der nächsten Verbandsgemeinderatssitzung behandelt. |
| - | Es soll ein Ortstermin am Gemeinbedarfszentrum vereinbart werden, um über die Auswahl der Fliesen usw. zu sprechen. |
Herstellung Kinder- und Jugendwanderweg
Es wurde anhand einer Präsentation von Herrn Dominic Maginot gezeigt, wie ein solcher Kinder- und Jugendwanderweg aussehen könnte. Es soll sich dabei um einen Erlebniswanderweg handeln mit Mitmachaktionen und einem Lerneffekt.
Da es sich hierbei nur um einen Vorschlag handelt, sollen sich die Ratsmitglieder Gedanken machen, ob und gegebenenfalls wie, so etwas umgesetzt werden kann.