Die Gründungsvorstandschaft ohne den in Abwesenheit gewählten Beisitzer Jan Wasem von links nach rechts: Philipp Andreas, Nicole Weisbrod, Jan Weimann, Mathias Kelsch, Jörg Umert und Peter Wegmann. Foto: Bernd Danner
Schon lange trug man sich in der Ortsgemeinde Hilst mit den Gedanken, den Kreis der Fördervereine auf der Hackmesserseite durch einen örtlichen Dorfgemeinschaftsförderverein zu erweitern. Dieser Schritt konnte nunmehr am 15. März 2023 im Dorfgemeinschaftshaus vollzogen werden. Von 21 erschienenen Personen erklärten sich 19 als Gründungsmitglieder bereit. Einstimmig gründeten sie den neuen Verein mit der Bezeichnung „Förderverein Dorfgemeinschaft Hilst 2023“ und verabschiedeten die Vereinssatzung. Gewählt wurde zugleich auf die Dauer von zwei Jahren die Gründungsvorstandschaft mit Ortsbürgermeister Philipp Andreas als satzungsgemäßer Vertreter der Ortsgemeinde zum Vorsitzenden, Nicole Weisbrod zur stellvertretenden Vorsitzenden, Jan Weimann zum Kassierer, Matthias Kelsch und Jan Wasem zu Beisitzern sowie Jörg Umert und Peter Wegmann zu Kassenprüfern.
Bei einem Jahresmitgliedsbeitrag von zwölf Euro und zehn Euro für jedes weitere Familienmitglied sind die ersten Schritte des Vereins die Eintragung als eingetragener Verein beim Vereinsregister des Amtsgerichts Zweibrücken und die Erreichung der Gemeinnützigkeit beim Finanzamt Pirmasens. Dann geht es bereits um die Vorbereitungen und Planungen des ersten größeren Festes mit dem Hilster Dorffest am 12. August 2023.
Zweck des Vereins ist nämlich die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zu Gunsten der Heimatpflege, die Förderung internationaler Gesinnung der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens in der Grenzregion sowie die Pflege dörflichen Brauchtums und örtlicher Traditionen. Dieses sollen insbesondere verwirklicht werden durch die Organisation und Durchführung von kulturellen Veranstaltungen, die Förderung der Heimatpflege, beispielsweise durch das Anlegen und die Pflege von Wanderwegen oder örtlichen Denkmälern, die Unterstützung zur Durchführung von Angeboten für Jugend- und Altenhilfe sowie die Organisation und Pflege von grenzüberschreitenden Projekten und interkulturellen Angeboten.
Die Mitgliedschaft kann jederzeit durch jede natürliche oder juristische Person, welche die Zwecke des Vereins unterstützen möchten, durch schriftlichen Antrag beim Vorstand erworben werden.