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Amtsblatt VG Pirmasens-Land
Ausgabe 12/2023
Verbandsgemeinde
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Bekanntmachungder Verbandsgemeinde Pirmasens-Land

Die vorstehende Planskizze erhebt keinen Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit, sie dient dem besseren Verständnis der Bekanntmachung.

über die Aufstellung zur Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) sowie öffentliche Auslegung des Entwurfes der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m.§ 3 Abs. 2 BauGB;

Ortsgemeinde Lemberg - Teilbereich Deponie Lemberg

Der Verbandsgemeinderat Pirmasens-Land hat in seiner Sitzung am 22.02.2023 die Aufstellung der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB beschlossen. Ebenso wurde in der Sitzung vom 22.02.2023 dem Planentwurf der Änderung zugestimmt und die Auslegung des Planentwurfs zum Zwecke der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Mit der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die rechtliche Grundlage für die Anpassung der geplanten Deponie (DK 0) an die bestehenden Rechtsvorschriften geschaffen werden, um die Wiederaufnahme des Deponiebetriebes zu ermöglichen. Da die geplanten zusätzlichen Einrichtungen Teil des Deponiegeländes sind, werden diese in den kartographischen Festsetzungen des FNPs als „Fläche für Versorgungsanlagen, Bauschuttdeponie“ dargestellt und schließen sich an die bestehende Fläche des rechtswirksamen FNPs an. Demnach entsteht eine Nutzungsänderung von ca. 100 m² sowie weiteren 220 m² „Fläche für die Land- und Forstwirtschaft und Weinbau“, die künftig als „Fläche für Versorgungsanlagen, Bauschuttdeponie“ dargestellt werden soll.

Bei den vorliegenden Änderungen im Bereich der Deponie Lemberg handelt es sich, bezogen auf den Geltungsbereich des gesamten FNPs der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land, um verhältnismäßig kleine Anpassungen. Daraus folgt, dass durch die Änderung des Bauleitplans die Grundzüge der Planung (§ 13 Abs. 1 BauGB) nicht berührt werden. Die weiteren Verfahrensvoraussetzungen werden ebenfalls erfüllt; daher wird das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 abgesehen, § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

Der räumliche Geltungsbereich der vorgenannten Flächennutzungsplanänderung ist in dem nachfolgenden verkleinerten Flurkartenausschnitt mit einer schwarzen unterbrochenen Linie kenntlich gemacht:

Ausschnitt ohne Maßstab aus dem aktuell rechtswirksamen FNP der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land, Ortsgemeinde Lemberg, inkl. Abgrenzung des Änderungsbereichs (rot)

Der Entwurf der 15. Änderung des zum FNP der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land, Änderungsbereich Ortsgemeinde Lemberg, Teilbereich Deponie Lemberg, bestehend aus Planzeichnung und Begründung, liegt in der Zeit vom 03.04.2023 bis 05.05.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Pirmasens-Land, Bahnhofstraße 19, 66953 Pirmasens, während den allgemeinen Öffnungszeiten:

Montags

von 08.30 bis 12.30 Uhr

dienstags

von 08.30 bis 12.30 Uhr

donnerstags

von 08.30 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr

sowie freitags

von 08.30 bis 13.00 Uhr

in Zimmer 214 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Der Bekanntmachungstext sowie die zur Einsicht ausliegenden Unterlagen stehen gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land unter www.pirmasens-land.de in der Rubrik Aktuelles/Öffentlichkeitsbeteiligung und auch im zentralen Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de in digitaler Form zur Verfügung.

Während der vorbezeichneten Auslegungsfrist können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Die fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen werden entsprechend geprüft, das Ergebnis der Abwägung öffentlich mitgeteilt. Es wird gemäß § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist. Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt parallel.

Pirmasens, den 16.03.2023

Verbandsgemeindeverwaltung
Pirmasens-Land
Klaus Weber
Bürgermeister