Die Verbandsgemeindekasse Pirmasens-Land macht darauf aufmerksam, dass am 15.02.2026 die Grundsteuer fällig waren.
Die Zahlungspflichtigen, die sich mit der Entrichtung der Abgaben im Rückstand befinden, werden hiermit gemäß § 22 Abs. 2 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz (LVwVG) öffentlich gemahnt.
Die zum Fälligkeitstag offenen Rückstände sind spätestens eine Woche nach Veröffentlichung (bis zum 27.03.2026) an die jeweilige Ortsgemeinde auf eines der folgenden Konten zu zahlen:
Sparkasse Südwestpfalz
IBAN: DE54 5425 0010 0000 0000 42
VR-Bank Südwestpfalz
IBAN: DE 46 5426 1700 0005 0080 77
Kontoinhaber beider Konten: Verbandsgemeinde Pirmasens-Land
Bitte achten Sie bei der Einzahlung auf die korrekte Buchungsnummer, sowie die richtige Bankverbindung, damit eine ordnungsgemäße Verbuchung des eingezahlten Geldes erfolgen kann.
Mahngebühren entstehen für diese öffentliche Mahnung nicht. Auf Grund des § 240 Abgabenordnung (AO) werden je Abgabenart für jeden angefangenen Monat vom Fälligkeitstag an, 1 v. H. des auf volle 50,00 Euro abgerundeten Betrages, Säumniszuschläge erhoben. Diese werden hiermit festgesetzt.
Nach Ablauf der Zahlungsfrist werden die Rückstände im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach dem LVwVG zwangsweise eingezogen.