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Amtsblatt VG Pirmasens-Land
Ausgabe 14/2024
Verbandsgemeinde
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Amtliche Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land

Wahl des Wehrleiters und ggf. eines Stellvertretenden Wehrleiters der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land

Bekanntmachung gemäß § 14 Abs. 2 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den und Katastrophenschutz (LBKG) vom 02.11.1981 (GVBl. S. 247), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (GVBl. S. 413);

Der Wehrleiter und seine Stellvertreter sind für die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren verantwortlich, also unter anderem für die Sicherstellung des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe im gesamten Verbandsgemeindegebiet.

Die Bewerber für das oben genannte Ehrenamt sollen fachlich, aber auch charakterlich die Voraussetzungen für die verantwortungsvolle Tätigkeit erfüllen.

Sie müssen sich auch dazu bereit erklären, die erforderlichen Lehrgänge (falls noch nicht vorhanden) an der Feuerwehr- und Katastrophenschutzakademie Rheinland-Pfalz in Koblenz, innerhalb von zwei Jahren nachzuholen.

Wahlberechtigt sind gem. § 14 des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz die Wehrführer. Sollte ein Wehrführer verhindert sein, ist ausschließlich sein Stellvertreter als Abwesenheitsvertreter zur Stimmabgabe berechtigt. Stimmberechtigt sind nur die anwesenden Wahlberechtigten. Eine Stimmabgabe für einen anderen oder Briefwahl sind nicht zulässig.

Vor der Wahl sind für die zu besetzende Funktion Wahlvorschläge mündlich oder schriftlich beim Vorsitzenden einzubringen.

Bereits vor der Wahlversammlung eingegangene Wahlvorschläge/ Bewerbungen sind bei der Eröffnung der Wahlversammlung bekannt zu geben.

Wahlvorschläge können darüber hinaus auch noch in der Wahlversammlung unterbreitet werden.

Auch wenn bereits vor der Wahlversammlung schriftliche Vorschläge unterbreitet wurden, können nach Beginn der Wahlversammlung, jedoch vor Durchführung der Wahl wählbare Personen mündlich von anwesenden Wahlberechtigten zur Wahl vorgeschlagen werden.

Die Wahl erfolgt mittels Stimmzetteln in geheimer Wahl. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhält.

Die Wahl ist nichtöffentlich und erfolgt im Rahmen einer Wahlversammlung am Montag den 08. April 2024 um 17.30 Uhr im Sitzungssaal der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land, Bahnhofstraße 19, 66953 Pirmasens

Tagesordnung:

1.

Wahl des Wehrleiters der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land und ggf.

2.

Wahl eines stellvertretenden Wehrleiters der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land

Gez.
Klaus Weber,
Bürgermeister