Landwirtinnen und Landwirte sowie Winzerinnen und Winzer können bis 15. Mai Anträge zur Agrarförderung 2026 für Direktzahlungen, Ökoregelungen, gekoppelte Tierprämien, die Ausgleichszulage sowie die Weitergewährung für Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen und des Ökologischen Landbaus stellen. Darauf weist die Abteilung Veterinärwesen und Landwirtschaft der Kreisverwaltung Südwestpfalz hin. Die Abteilung ist Ansprechpartner bei Fragen rund um das Antragsverfahren.
Der vollständige Antrag für das Antragsverfahren ist auch in diesem Jahr bis spätestens 15. Mai über das Programm LEA (Landwirtschaftlicher Elektronischer Antrag des Landes Rheinland-Pfalz) abzusenden. Informationen und Hilfsmaterial stehen auf der LEA-Startseite lea.rlp.de sowie innerhalb des Programms zur Verfügung.
Wer in den Vorjahren bereits einen Antrag auf Agrarförderung über LEA gestellt hat, kann seinen diesjährigen Antrag mit den bereits bekannten Zugangsdaten über LEA bearbeiten und abgeben. Wer bisher noch keinen Antrag gestellt hat, kann die Zugangsdaten bei der Kreisverwaltung beantragen.
Dienstleister haben die Möglichkeit, sich im LEA-Dienstleisterportal zu registrieren, damit Betriebsleiter ihnen Anträge zur Bearbeitung zuweisen können. Zu finden ist das Portal unter lea.rlp.de/rlp-eantrag-portal-dl.
Hier gibt es weitere Informationen, auch zur europäischen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP):
www.add.rlp.de, www.eantrag.rlp.de/LEA und www.agrarumwelt.rlp.de