Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:
Gemarkung: Kröppen
Gewanne: In der Langhecke
Plan-Nr.: 1930/1
Nutzungsart: Landwirtschaftsfläche, Waldfläche
Fläche: 0,6340 ha
Gemarkung: Kröppen
Gewanne: In der Langhecke
Plan-Nr.: 1931
Nutzungsart: Waldfläche
Fläche: 0,5660 ha
GV: 044-23
Landwirte/Forstwirte, die Flächen dringend zur Aufstockung ihres Betriebes benötigen und am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen des Amtsblattes der Unteren Landwirtschaftsbehörde bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz, Unterer Sommerwaldweg 40-42, 66953 Pirmasens, schriftlich bekunden.