Ende des Jahres 2024 haben zahlreiche Haushalte in unserer Ortsgemeinde Verträge über einen Glasfaseranschluss mit der Firma „Unsere Grüne Glasfaser“ (UGG) abgeschlossen. Das Unternehmen hat nunmehr mitgeteilt, dass sie diesen Ausbau - entgegen der ursprünglichen Planung - nicht vornimmt.
Vor diesem Hintergrund weist die Ortsgemeinde auf aktuelle Informationen der Verbraucherzentrale hin:
Sollte Ihr Anbieter nicht wie vereinbart mit dem Ausbau beginnen, können Sie den Vertrag auch außerordentlich kündigen.
Der Zeitpunkt des Vertragsschlusses ist in den allermeisten Fällen die Auftragsannahme des Anbieters. Sie müssen also nicht erst 24 Monate mit Internet beliefert werden, bevor Sie kündigen können. Dies hat auch der BGH in seinem Urteil vom 8. Januar 2026 (Az. III ZR 8/25) so bestätigt. Falls der Anbieter eine ordentliche Kündigung ablehnen sollte oder Ihnen einen späteren Kündigungszeitpunkt bestätigt, so verweisen Sie auf den Beginn der Vertragslaufzeit und wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale.
Tipp: Seit Juli 2022 können Sie Telekommunikationsverträge auch online kündigen. Auf der Internetseite Ihres Anbieters ist ein Button mit "Kündigung" oder "Vertrag kündigen", bei der Sie den Vertrag kündigen können, ohne sich im Kundenportal einloggen zu müssen. Meist finden Sie den Button am Ende der Seite.
Weitere Informationen sowie einen Musterbrief finden Sie bei der Verbraucherzentrale unter folgenden Links:
Die Ortsgemeinde empfiehlt allen betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, ihre Vertragsunterlagen zu prüfen und bei Bedarf von diesem Angebot Gebrauch zu machen.
Für Rückfragen können Sie sich auch an eine Beratungsstelle der Verbraucherzentrale wenden (https://www.verbraucherzentrale.de).