Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB
Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde (VG) Pirmasens-Land in öffentlicher Sitzung am 25. März 2025 die Einleitung des Verfahrens für die 14. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der VG Pirmasens-Land zur Darstellung einer Sonderbaufläche Windenergie im Teilbereich Kröppen und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen hat.
Mit der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land zur Teilfortschreibung Windenergie wird folgendes Ziel verfolgt:
Die Verbandsgemeinde Pirmasens-Land plant, mithilfe der 14. Änderung zur Teilfortschreibung Windenergie, zu den bestehenden Sondergebieten „Windenergie“ weitere Sondergebiete für die Windenergie darzustellen, wobei die bestehenden Flächen ihre Ausschlusswirkung weiterhin entfalten, während die neu darzustellenden Flächen die Kulisse ergänzen. Dabei ist festgelegt, dass nur die Türme der Windenergieanlagen in den Sondergebieten unterzubringen sind und der Rotor über die Grenze der Fläche hinausragen darf (Rotor-out-Planung). Auf diese Weise dient diese Art der Ausweisung ebenfalls der vorgegebenen Zielerreichung durch das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG). Die ausgewiesenen Flächen können demnach vollständig angerechnet werden und leisten einen Beitrag zur Erfüllung des 2%-Ziels des WindBG.
Das Plangebiet umfasst einen Bereich von ca. 10,2 ha, wird derzeit hauptsächlich landwirtschaftlich als Ackerland genutzt und ist im derzeit gültigen Flächennutzungsplan als Fläche der „Landwirtschaft“ dargestellt. Die bestehenden Nutzungen entsprechend den Darstellungen des aktuell gültigen Flächennutzungsplanes im Bereich der Flächennutzungsplanänderung werden nicht verändert. Eine Überlagerung beider Nutzungen ist zulässig.
Das Plangebiet (rot umrandet) ist in folgendem Kartenausschnitt dargestellt:
Die vorstehende Planskizze erhebt keinen Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit, sie dient dem besseren Verständnis der Bekanntmachung.
Gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten. Dabei sind sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung darzulegen. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Im Rahmen der führzeitigen Beteiligung ist der Flächennutzungsplanvorentwurf mit allen relevanten Unterlagen in der Zeit vom 12.05.2025 bis einschließlich 11.06.2025 unter www.pirmasens-land.de und dann unter Rathaus / Aktuelles / Öffentlichkeitsbeteiligung unter „Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), im Internet eingestellt. Außerdem sind die Unterlagen im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.GeoPortal.rlp.de abrufbar.
Zusätzlich liegen die Unterlagen während der Öffnungszeiten, montags und dienstags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr, donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, sowie freitags von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Pirmasens-Land, Bahnhofstraße 19, 66953 Pirmasens, Fachbereich 3 - Bauliche Infrastruktur, Zimmer 214 (2. OG), zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Stellungnahmen können während der vorgenannten Auslegungsfrist elektronisch an bauleitplanung@pirmasens-land.de übermittelt werden oder bei Bedarf auch auf anderem Wege z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Pirmasens-Land, Bahnhofstraße 19, 66953 Pirmasens vorgebracht werden. Bei Stellungnahmen per E-Mail sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet unter www.pirmasens-land.de (siehe Elektronische Kommunikation) aufgeführt sind.
Es wird gemäß § 3 Abs. 2 S. 4, 2. HS BauGB darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.
Ferner wird gemäß § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG). Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit der Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Verbandsgemeinde Pirmasens-Land oder ein von der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land eingeschalteter Dritter (hier ein externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß § 15 der DSGVO jederzeit berechtigt, die Verbandsgemeinde Pirmasens Land oder den von der Verbandsgemeinde eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land oder dem von der Verbandsgemeinde eingeschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.
Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, wird den betreffenden Beteiligten das Ergebnis der Prüfung nicht mitgeteilt. Die fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen werden vom Verbandsgemeinderat geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird mitgeteilt.