Sechste Fortschreibung des Bedarfs- und Entwicklungsplanes der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land:
Der bisherige Bedarfs- und Entwicklungsplan der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land ist vom November 2022. Aufgrund verschiedener Änderungen in den letzten drei Jahren und der neuen Vorlagepflicht dieses Planes beim Landesamt für Brand und Katastrophenschutz in Koblenz im Rahmen der Erteilung der Feuerwehrpauschalförderung, musste der Plan fortgeschrieben und komplett überarbeitet werden. Nach Erläuterung durch den Wehrleiter Herrn Alexander Koch beschloss der Verbandsgemeinderat den überarbeiteten Bedarfs- und Entwicklungsplan der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde.
Änderung der Hauptsatzung, Aufwandsentschädigung für Leitungsfunktionen bei der Feuerwehr:
Die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr hängt maßgeblich von der Qualifikation, Verantwortung und Zusammenarbeit ihrer Führungskräfte, Gerätewarte und der Leiter der Facheinheiten ab. Diese sind verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen des LBKG, der Feuerwehrverordnung sowie der einschlägigen Feuerwehrdienst- und Unfallverhütungsvorschriften zu beachten. Ihre Aufgaben dienen eines sicheren, wirksamen und rechtskonformen Feuerwehrbetriebs. Da die Aufgaben und Pflichten der Feuerwehrangehörigen bzw. Führungskräfte immer komplexer werden und damit auch eine sehr hohe Verantwortung verbunden ist, wurde Leitungs- und Führungsstruktur bei der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land zukunftsorientiert und rechtskonform neu aufgebaut. Folgende Leitungsorgane wurden bestellt, bzw. müssen noch bestellt werden:
| • | Leiter der Führungsunterstützung (FüSt) |
| • | Leiter des Einsatzleitwagens (ELW) |
| • | Leiter der Feuerwehreinsatzzentrale (FEZ) |
| • | Leiter der Facheinheit Technische Hilfeleistung Absturzsicherung (THAb) |
| • | Leiter der Facheinheit Dekontamination (Dekon) |
| • | Leiter der Ausbildung von Feuerwehrangehörigen der VG PS-Land (LAusb) |
Die vorgenannten Leiter der Fach- und Führungseinheiten mit Ausnahme des Leiters der FEZ, sollen ab dem Haushaltsjahr 2026 auch eine Aufwandsentschädigung gemäß § 10 Abs. 2 Feuerwehrentschädigungsverordnung in Höhe des Mindestsatzes von derzeit 53,00 € monatlich erhalten. Da der Leiter der FEZ auch für die Bedienung, Wartung und Pflege der Kommunikationsmittel zuständig ist und hierfür schon eine Aufwandsentschädigung erhält, entfällt die Aufwandsentschädigung für diese Aufgabe. Der Verbandsgemeinderat stimmte der Änderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde zur Gewährung der vorgenannten Aufwandsentschädigung zu.
20. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Wohnbauflächen bzgl. dem Bebauungsplanverfahren "Am Rehberg" in der Ortsgemeinde Vinningen; Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB, Zustimmung zur Gebietsabgrenzung, Antrag auf landesplanerische Stellungsnahme gemäß § 20 Landesplanungsgesetz (LPlG):
Der Gemeinderat Vinningen hatte in seiner Sitzung am 09.10.2024 die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Ausweisung von Wohnbauflächen bzgl. dem Bebauungsplanverfahren „Am Rehberg“ beschlossen. Gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauGB ist ein Bebauungsplan grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln (Entwicklungsgebot). Im derzeit rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land sind für diesen Bereich „Flächen für die Land- und Forstwirtschaft“ ausgewiesen. Aus den o. g. Gründen ist die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Planungsziel ist es daher, auf den vorgenannten Flächen entsprechende Wohnbauflächen auszuweisen. Die Erschließung soll grundsätzlich über die Gemeindestraße „Am Rehberg“ sowie die Felsalbstraße erfolgen. Der Verbandsgemeinde stimmte der 20. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes zu.
Einvernehmen gemäß § 78 SchulG zu den Haushaltsplanansätzen des Landkreises Südwestpfalz bezüglich der Planung für die Grund- und Realschule Plus Vinningen 2026:
Der Verbandsgemeinderat erteilte das Einvernehmen zum Haushaltsentwurf 2026 des Landkreises für die Grund- und Realschule Plus Vininningen gem. § 78 Abs. 3 Schulgesetz.
Jahresabschluss 2024 mit Anlagen und Prüfbericht für das Wasserwerk und die Abwasserbeseitigungseinrichtungen: Der Verbandsgemeinderat beschloss die Jahresrechnungen wie folgt festzustellen:
Jahresbilanzen zum 31. Dezember 2024
Wasserwerk in Aktiva und Passiva — 11.602.411,71 €
Abwasserbeseitigungseinrichtungen
in Aktiva und Passiva — 22.461.901,92 €
Erfolgsrechnungen zum 31. Dezember 2024
Wasserwerk Jahresgewinn — 33.918,37 €
Abwasserbeseitigungseinrichtungen Jahresverlust — 442.085,04 €
Der Verbandsgemeinderat beschloss, den Jahresgewinn des Wasserwerkes i.H.v. 33.918,37 € der allgemeinen Rücklage zuzuführen sowie den Jahresverlust der Abwasserbeseitigungseinrichtungen i.H.v. 442.085,04 € durch die allgemeine Rücklage abzudecken. Durch die Zuführung des Jahresgewinns des Wasserwerkes erhöht sich die allgemeine Rücklage von 1.086.306,01 € auf 1.120.224,38 €.
Durch die Abdeckung des Jahresverlustes der Abwasserbeseitigungseinrichtungen verringert sich die allgemeine Rücklage von 3.265.947,86 € auf 2.823.862,82 €.
Wirtschaftsplan Wasserwerk 2026:
Der Verbandsgemeinderat beschloss den im Werksausschuss am 26.11.2025 vorberatenen Wirtschaftsplan Wasserwerk 2026.
Der Wirtschaftsplan schließt in Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:
Erfolgsplan — 2.470.250,00 €
Vermögensplan — 3.732.400,00 €
Der Gesamtbetrag der Kredite für die Investitionen beträgt — 2.802.900,00 €
Die Förderdarlehen betragen — 300.000,00 €
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen — 1.395.000,00 €
Hiervon Verpflichtungsermächtigungen
mit Kreditfinanzierung — 1.395.000,00 €
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf — 2.700.000,00 €
Wirtschaftsplan Abwasserbeseitigungseinrichtungen 2026:
Der Verbandsgemeinderat stimmte dem den im Werksausschuss am 26.11.2025 vorberatenen Wirtschaftsplan Abwasserbeseitigungseinrichtungen 2026 zu.
Der Wirtschaftsplan schließt in Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:
Erfolgsplan — 4.194.100,00 €
Vermögensplan — 3.591.500,00 €
Der Gesamtbetrag der Kredite für die Investitionen beträgt — 656.000,00 €
Die Förderdarlehen betragen — 550.000,00 €
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen — 2.815.000,00 €
Hiervon Verpflichtungsermächtigungen
mit Kreditfinanzierung — 2.815.000,00 €
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf — 2.500.000,00 €
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2026 und 2027:
Herr Weber schilderte zu Beginn der Beratung, dass die finanzielle Situation der Verbandsgemeinde sehr schlecht ist. Die Verbandsgemeinde Pirmasens-Land ist die finanzschwächste Verbandsgemeinde im Landkreis. Im Entwurf des Haushaltsplan 2026 und 2027 ist eine Umlagenerhöhung um drei Punkt auf 35 v. H vorgesehen. Diese deutliche Umlagenerhöhung recht jedoch noch nicht aus um den Haushaltsplan auszugleichen. In mehreren Sitzungen der Gremien wurden versucht weitere Einsparungen vorzunehmen. Die Fraktionen waren sich einig, dass gegenüber dem nun vorliegenden Entwurf keine weiteren Ausgabeneinsparungen vorgenommen werden konnten. Der Verbandsgemeinderat beschloss bei 4 Gegenstimmen die vorliegenden Haushaltssatzung mit Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2026 und 2027.
Sanierung der Schulsporthalle und des Lehrschwimmbeckens im Rahmen der Generalsanierung der "Heinrich-Weber-Grundschule" am Standort Lemberg; Antrag auf Förderung im Rahmen des Projektaufrufs 2025 / 2026 zum Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur":
Der Verbandsgemeinderat beschloss, die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren im Rahmen des Projektaufrufs 2025 /2026 zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ hinsichtlich der Sanierung der Schulsporthalle und des Lehrschwimmbeckens im Rahmen der Generalsanierung der „Heinrich-Weber-Grundschule“ am Standort Lemberg.
Grundsatzbeschluss für die kommunale Wärmeplanung gemäß § 13 Absatz 1 Nr. 1 WPG i. V. m. AGWPG RLP:
Mit dem „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ (kurz: Wärmeplanungsgesetz - WPG) hat die Bundesregierung die Grundlage für die Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung in Deutschland geschaffen. Das Land Rheinland-Pfalz hat daraufhin das Landesgesetz zur Ausführung des Wärmeplanungsgesetzes (AGWPG) erlassen (gültig ab 26.04.2025).
Die Verbandsgemeinde als „planungsverantwortliche Stelle“ im Sinne des § 3 Abs. 1 AGWPG ist damit gesetzlich verpflichtet, bis spätestens 30.06.2028 eine Wärmeplanung durchzuführen.
Seitens des Landkreises Südwestpfalz wurde der Vorschlag unterbreitet, die Wärmeplanung gemeinsam mit 4 weiteren Verbandsgemeinden (Waldfischbach-Burgalben, Hauenstein, Dahner Felsenland und Rodalben) in einem sog. Planungskonvoi (gemäß § 3 Abs. 2 AGWPG i. V. m. § 4 Abs. 3 Satz 2 WPG) durchzuführen, um möglichst viele Synergieeffekte zu nutzen. Zur Erstellung der Wärmeplanung erhält die Verbandsgemeinde Pirmasens-Land sog. Konnexitätszahlungen (Mehrbelastungsausgleich) vonseiten der Landesregierung (insgesamt ca. 110.000 €, gleichmäßig verteilt auf die Jahre 2025, 2026, 2027 und 2028). Diese finanziellen Mittel ermöglichen es, mit Unterstützung eines externen Planungsbüros, die Wärmeplanung zu erarbeiten. Ein Teil der Mittel soll für die Finanzierung der Koordinierungsstelle verwendet werden. Der Verbandsgemeinderat beschloss die kommunale Wärmeplanung in dem sogenannten Konvoiverfahren zusammen mit den vier oben genannten Verbandsgemeinden gemeinsam durchzuführen.