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Amtsblatt VG Pirmasens-Land
Ausgabe 2/2026
Verbandsgemeinde
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Kreisverwaltung Südwestpfalz

Ab Januar Bezahlkarte für Geflüchtete im Landkreis Südwestpfalz

Im Landkreis Südwestpfalz wird die Bezahlkarte für Geflüchtete eingeführt. Leistungen, die bisher in Bargeld ausgezahlt oder auf ein Konto überwiesen wurden, werden dann jeden Monat auf die Bezahlkarte gebucht. Die Einführung geschieht in zwei Schritten. Der erste erfolgt zum 1. Januar. Ab dem Jahreswechsel können neu zugewiesene Asylbewerber im Landkreis die Bezahlkarte nutzen. Sie haben bereits eine solche Karte von der Erstaufnahmeeinrichtung erhalten, auf die die zuständigen Verbandsgemeindeverwaltungen dann Geld buchen können. Die Verbandsgemeindeverwaltungen verwalten ab Januar die Bezahlkarten, können Überweisungen freigeben oder beispielsweise die Karten sperren, wenn sie verloren gegangen sind.

Der zweite Schritt der Einführung erfolgt im ersten Quartal 2026, zeitgleich für alle sieben Verbandsgemeinden im Landkreis. Dann erhalten jene Asylbewerber Bezahlkarten, die schon länger im Landkreis wohnen. Die Karten ähneln herkömmlichen EC-Karten. Überweisungen ins Ausland sind damit jedoch nicht möglich. Damit soll sichergestellt werden, dass die Leistungen den hier lebenden Asylbewerberinnen und Asylbewerbern zugutekommen und nicht an Dritte fließen.

Kreisweit beziehen derzeit rund 460 Menschen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Diese liegen monatlich zwischen 309 und 455 Euro (vom Kleinkind bis zum Erwachsenen). Entsprechend den landesweiten Empfehlungen können im Landkreis Südwestpfalz davon monatlich 130 Euro als Bargeld abgehoben werden. Für weitere Haushaltsangehörige erhöht sich der Bargeldbetrag um jeweils 50 Euro pro Person.

Müllabfuhr im Winter: Das ist bei Schnee und Eis zu beachten

Schnee und Eisglätte bereiten derzeit nicht nur Autofahrern und Fußgängern Probleme, sondern stellen auch die Müllabfuhr im Landkreis Südwestpfalz vor besondere Herausforderungen. Grundsätzlich ist der Entsorger bemüht, auch in den Wintermonaten alle Straßen wie geplant anzufahren. Durch nicht geräumte oder nicht gestreute Straßen, Schneeverwehungen, Schneebarrieren am Straßenrand und ähnliche Hindernisse ist dies jedoch nicht immer möglich. Die Fahrerinnen und Fahrer der Müllfahrzeuge tragen eine große Verantwortung – sowohl für die eingesetzten Fahrzeuge als auch für andere Verkehrsteilnehmer. Sie müssen vor Ort situationsbezogen und verantwortungsbewusst entscheiden, ob eine potenziell gefährliche Straße befahren werden kann oder aus Sicherheitsgründen gemieden werden muss. Bewohnerinnen und Bewohner von Straßen, die am Abfuhrtag nicht oder nur unzureichend geräumt sind, werden gebeten, ihre Abfallbehälter an die nächstgelegene geräumte Straße zu bringen. Dies gilt insbesondere für Straßen mit starker Eisglätte, nicht geräumte Anliegerstraßen und besonders steile Zufahrtsstraßen. Kann eine Straße am Abfuhrtag von den Müllfahrzeugen nicht sicher befahren werden und erfolgt daher keine Leerung, sollten die Abfallbehälter (Restmüll, Biotonne, Altpapier) zunächst am Straßenrand stehen bleiben. Sobald es die Straßenverhältnisse zulassen, wird die Entsorgung in der Regel innerhalb von zwei Tagen nachgeholt. Bei anhaltend schlechten oder unveränderten Straßenverhältnissen ist eine Nachleerung nicht immer möglich. In diesen Fällen wird die Abfuhr erst wieder zum nächsten regulären Abfuhrtermin stattfinden. In solchen Fällen nimmt der Entsorgungsunternehmer bei der nächsten regulären Tour auch Beipack für Altpapier und Biomüll mit. Altpapier kann, gebündelt oder in Kartons verpackt, neben die Tonne gestellt werden. Biomüll kann am nächsten regulären Abfuhrtag, in Papiersäcke oder Kartons verpackt, neben die Biotonne platziert werden. Gelben Säcke oder Restmülltonnen, die nicht abgeholt werden konnten, können bei der nächsten regulären Sammlung erneut zur Leerung bereitgestellt werden.

Bioabfall richtig trennen – Plastik hat in der Biotonne nichts verloren

Seit Mai letzten Jahres gelten strengeren Vorgaben der Bioabfallverordnung sowie deutlich erhöhte Anforderungen an die Qualität des eingesammelten Bioabfalls.

Nicht richtig befüllte Biotonnen führen zu erheblichen Mehrkosten, welche letztlich auch die Gebührenzahler tragen müssen, weshalb die Kreisverwaltung wiederholt ausdrücklich dazu aufruft auf eine korrekte Befüllung der Biotonne zu achten. „Wenn wir Alle dafür sorgen, dass unsere Biotonnen entsprechend befüllt sind, sparen wir Kosten und damit auch Gebühren“, betont Kreisbeigeordneter Manfred Seibel. „Ich bin überzeugt, dass wir die vorgegebenen Quoten einhalten werden.“ Um die Qualität des Bioabfalls zu verbessern, werden in den kommenden Wochen und Monaten verstärkt Kontrollen der Biotonnen durchgeführt. Tonnen, die deutlich falsch befüllt sind – insbesondere mit Plastiktüten oder anderen Störstoffen – können von der Entleerung ausgeschlossen und stehen gelassen werden. Ein besonderer Fokus liegt auf Kunststofftüten: Ab sofort dürfen keinerlei Plastiktüten mehr in der Biotonne entsorgt werden – auch nicht solche, die als „biologisch abbaubar“ oder „kompostierbar“ gekennzeichnet sind. Diese bereiten in den Anlagen erhebliche Probleme und gelten als Störstoffe. Als Alternative empfiehlt der Landkreis die Nutzung von Papiertüten oder Zeitungspapier zur Sammlung von Bioabfällen im Haushalt. Um die Bürgerinnen und Bürger bestmöglich zu unterstützen, nutzt der Landkreis das Informationsangebot der Kampagne „#wirfuerbio – Kein Plastik in die Biotonne“: https://www.wirfuerbio.de/awswp/