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Amtsblatt VG Pirmasens-Land
Ausgabe 20/2025
Verbandsgemeinde
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Kurzbericht aus der letzten Verbandsgemeinderatssitzung vom 07.05.2025

Kooperation mit dem Landkreis beim Projekt Bioenergie-Strategie Südwestpfalz“ (BiSS): Der Landkreis Südwestpfalz erhält im Rahmen des Bundeswettbewerbs „Zukunft Region“ eine Förderung von rund 240.000 € für das Projekt „Bioenergie-Strategie Südwestpfalz“ (BiSS). Ziel des zweijährigen Projekts ist die Nutzung regionaler Biomassepotenziale zur nachhaltigen Wärmeversorgung und Stärkung der regionalen Wirtschaft. Die Umsetzung erfolgte in Zusammenarbeit mit den Verbandsgemeinden sowie mit der kreiseigenen Energiegesellschaft Südwestpfalz mbH, dem Umwelt-Campus Birkenfeld (IfaS) und der Nachhaltigkeitswerkstatt Naweco. Der Landkreis muss im Rahmen des Projektes Verbandsgemeinden und andere Kooperationspartner benennen. Da die Kooperationspartner bis zum 30.04.2025 gemeldet werden mussten, unterzeichnete der Bürgermeister nach Abstimmung mit den Beigeordneten und den anderen Verbandsgemeinden die Kooperationsvereinbarung per Eilentscheidung. Der Verbandsgemeinde entstehen keine Kosten. Ein Ausstieg ist jederzeit möglich. Der Verbandsgemeinderat bestätigte die Eilentscheidung und stimmte der Kooperationsvereinbarung zu.

Beteiligung an der Neukonzeption des PWV-Grundwanderwegenetzes: Der Pfälzerwald-Verein hat gemeinsam mit dem Land Rheinland-Pfalz, dem Bezirksverband Pfalz sowie den Verbandsgemeinden und Städten eine Neukonzeption seines Wanderwegenetzes im Biosphärenreservat Pfälzerwald erarbeitet. Ziel ist die Reduzierung des bisherigen 3.500 km umfassenden Netzes auf 1.950 km bei gleichzeitiger qualitativer Aufwertung. Die Verbandsgemeinde Pirmasens-Land ist mit rund 101 km Strecke (5,2 %) beteiligt, darunter zwei zertifizierte Teilstücke. Für die Ersteinrichtung fallen Kosten in Höhe von 22.571,34 €, für das jährliche Wegemanagement 3.988,14 € sowie zusätzliche Pflegekosten von etwa 5.000–10.000 € an. Der Verbandsgemeinderat folgte der Empfehlung des Tourismusausschusses und beschloss die Beteiligung an der Neukonzeption sowie die Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung durch den Bürgermeister.

Gestattungsvertrag mit Forstamt für Premiumwanderwege: Aufgrund steigender Unfallzahlen im Zusammenhang durch Totholz bzw. nicht standsicheren Bäumen an Wanderwegen werden durch die Rechtsprechung regelmäßige Baumkontrollen an Premium- und Themenwanderwegen im Bereich Aufenthaltspunkten wie Bänke und Schautafeln gefordert. Die Beauftragung der Firma Ambulo mit der regelmäßigen Baumkontrolle wurde bereits am 06.02.2025 vom Verbandsgemeinderat beschlossen. Der Verbandsgemeinderat stimmte dem Gestattungsvertrag mit den Forstämtern Wasgau und Westrich für die Premium- Tehmen- und Erlebniswege mit der entsprechenden Regelung der Verkehrssicherungspflicht zu.

Grundsatzbeschluss zur Gründung eines Tourismus Service Center (TSC): Im Rahmen der Umsetzung der Tourismusstrategie 2025 des Landes Rheinland-Pfalz wurde gemeinsam mit dem Landkreis Südwestpfalz, sechs Verbandsgemeinden und zwei Städten ein Prozess zur Gründung eines Tourismus Service Centers (TSC) durchgeführt. Ziel ist eine zentral gesteuerte, effizientere Tourismusarbeit auf lokaler Ebene unter dem Dach der Südwestpfalz Touristik e.V. Die Kernaufgaben wie Marketing, Produktentwicklung und Gästeservice sollen künftig zentral übernommen werden, während örtliche Aufgaben bei den Kommunen verbleiben. Der Verbandsgemeinderat folgte der Empfehlung des Tourismusausschusses vom 08.04.2025 und stimmte der Gründung eines TSC grundsätzlich zu – unter der Voraussetzung, dass keine Mehrkosten gegenüber der bisherigen Struktur entstehen. Der Verbandsgemeinde hat sich aber die abschließende Entscheidung über die genaue Ausgestaltung des TSC vorbehalten.

Deutsch-französische Image-Videos: Im Rahmen einer Image-Kampagne sollen 16 deutsch-französische Image-Videos produziert werden. Insgesamt sollen 16 kurze Videos für die Orte der Verbandsgemeinde und die fünf französischen Grenzorte Haspelschiedt, Liederschiedt, Roppeviller, Walschbronn und Waldhouse sowie die Partnerstadt Lemberg Moselle gedreht werden. Die Videos sollen auf verschiedenen Plattformen und ausgespielt werden. Und auf Messen und Veranstaltungen genutzt werden. Für das Projekt wurde ein Förderantrag beim Deutsch-Französischen Bürgerfond eingereicht. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 15.100 €, Hierzu wird eine Förderung von 10.570 € erwartet. Der Verbandsgemeinderat folgte der Empfehlung des Tourismusausschusses und beschloss, dass das Projekt wie vorgestellt umgesetzt wird, sofern die Förderung durch den Deutsch-Französischen Bürgerfond erfolgt. Der Bürgermeister wurde ermächtigt, das Angebot von „Dietmar Leineweber – Image-Produktfilm, Bild & Musikproduktionen“ zu bestätigen und den Auftrag zu vergeben.

Feststellung des Jahresabschlusses 2023 sowie die Erteilung der Entlastung: Der Verbandsgemeinde-rat beschloss gemäß § 114 GemO die Feststellung des Jahresabschlusses 2023 und erteilte dem Bürgermeister und den Beigeordneten, soweit sie vertreten haben, die Entlastung für das Haushaltsjahr 2023.

Nachwahl eines stellvertretenden Ausschussmitgliedes für den Werksausschuss: Mit Schreiben vom 06.04.2025 hat Herr André Diehl sein Mandat als stellvertretendes Mitglied im Werkausschuss niederlegt. Der Verbandsgemeinderat wählte Herrn Roland Matzold, Eppenbrun, als Nichtratsmitglied, als Vertreter von Herrn Sascha Walch, als stellvertretendes Werksausschussmitglied in den Werksausschuss

Vertragsangelegenheiten Lieferung von Mittagessen an die Grundschule Bottenbach: Die betreuende Grundschule Bottenbach wird aktuell vom „Kinder Caterer“ Tobias Dexheimer zum Preis von 4,30 € pro Essen beliefert. Für das Schuljahr 2025/2026 hat Herr Dexheimer eine Preisanpassung auf 4,50 € angekündigt. Der Verbandsgemeinderat beschloss, den neuen Belieferungsvertrag mit Herrn Dexheimer zum Preis von 4,50 € pro Essen abzuschließen. Zudem wurde entschieden, den Elternbeitrag ab dem Schuljahr 2025/2026 auf 4,75 € pro Essen anzuheben, um die gestiegenen Kosten auszugleichen.

Vertragsangelegenheiten Lieferung von Mittagessen an die Grundschule Lemberg: Auch für die Grundschule in Lemberg hat die Firma Dexheimer angekündigt, den Preis für ein Mittagessen auf 4,50 € zu erhöhen. Der Verbandsgemeinde stimmte auch für die Grundschule in Lemberg dem Liefervertrag mit der Firma Dexheimer zum Preis von 4,50 € pro Essen zu und erhöht den Elternbeitrag ab dem Schuljahr 2025/2026 entsprechend auf 4,75 € pro Essen.

Elternbeiträge für die außerschulische Betreuung von Schülern der Grundschule Bottenbach im Schuljahr 2025/2026: Für das Schuljahr 2025/2026 liegen auf Basis einer Vorabfrage folgende Anmeldezahlen zur Betreuung an der Grundschule Bottenbach vor: 15 Kinder für die Frühbetreuung, 29 für die kurze Betreuung (bis 14 Uhr) und 11 für die lange Betreuung (bis 16 Uhr). Des Weiteren erfolgt Freitags eine Betreuung in der Zeit von 12 bis 13 Uhr. Daraus ergibt sich ein Personalbedarf von insgesamt 30 Wochenstunden. Die jährlichen Personalkosten werden mit ca. 28.800 € geschätzt. Bei einer Landeszuwendung in Höhe von 4.092 € und einem Eigenanteil der Verbandsgemeinde von 4.941,60 € (20 %) wird mit Elternbeiträgen von 19.766,40 € kalkuliert.

Die höheren Kosten resultierten unter anderem aus der bezahlten Urlaubs- und Feiertagsregelung sowie einkalkulierter Krankheitsvertretung.

Der Verbandsgemeinderat beschloss, das Betreuungsangebot in der bestehenden Form fortzusetzen und die Elternbeiträge wie folgt neu festzusetzen:

  • Frühbetreuung (6.45 – 7.45 Uhr): 204,62 € pro Jahr / 18,60 € pro Monat (bei 11 Monaten)
  • Kurze Betreuung (bis 14 Uhr): 327,39 € pro Jahr / 29,76 € pro Monat (bei 11. Monaten)
  • Lange Betreuung (bis 16 Uhr): 654,79 € pro Jahr / 59,53 € pro Monat (bei 11 Monaten)

Die endgültige Kalkulation und Umsetzung erfolgt unter dem Vorbehalt verbindlicher Anmeldungen. Die Kündigung ist spätestens einen Monat vor Ende des Schulhalbjahres möglich.

Elternbeiträge für die außerschulische Betreuung von Schülern der Grundschule Lemberg im Schuljahr 2025/2026: Für das Schuljahr 2025/2026 liegen auf Basis einer Vorabfrage folgende Anmeldezahlen zur Betreuung an der Grundschule Lemberg vor: 21 Kinder für die Mittagsbetreuung von 11:30 bis 12:30 Uhr, 8 Kinder für die Betreuung von 11:30 bis 14:00 Uhr und 7 Kinder für die Betreuung von 12:30 bis 14:00 Uhr. Zudem nahmen 64 Kinder an der Freitagsbetreuung von 12:30 bis 15:30 Uhr teil.

Die jährlichen Personalkosten für die Mittagsbetreuung wurden auf 13.440 € und für die Freitagsbetreuung auf 8.640 € geschätzt. Nach Abzug der Zuwendung des Landes und des Eigenanteils des Schulträgers werden mit Elternbeiträge von insgesamt 10.116 € kalkuliert.

Der Verbandsgemeinderat beschloss, das Betreuungsangebot an der Grundschule Lemberg im Schuljahr 2025/2026 in der bestehenden Form fortzusetzen und die Elternbeiträge wie folgt anzupassen:

Mittagsbetreuung 11:30 bis 12:30 Uhr: 196,43 € pro Jahr / 17,86 € pro Monat bei 11 Monaten

Mittagsbetreuung 11:30 bis 14:00 Uhr:

491,07 € pro Jahr / 44,64 € pro Monat bei 11 Monaten

Mittagsbetreuung 12:30 bis 14:00 Uhr:

294,64 € pro Jahr / 26,79 € pro Monat bei 11 Monaten

Freitagsbetreuung 12:30 bis 15:30 Uhr:

18,86 € pro Jahr / 1,71 € pro Monat bei 11 Monaten.

Die endgültige Kalkulation und Umsetzung erfolgt unter dem Vorbehalt verbindlicher Anmeldungen. Die Kündigung ist spätestens einen Monat vor Ende des Schulhalbjahres möglich.

Anpassung des Flächennutzungsplanes an die Planung der Ortsgemeinde Hilst für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Gemeinbedarfsfläche Feuerwehr": Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes „Gemeinbedarfsfläche Feuerwehr“ hat die Ortsgemeinden Hilst am 07.09.2023 die baurechtlichen Voraussetzungen für den geplanten Neubau eines Feuerwehrgerätehauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 512 geschaffen. Der Verbandsgemeinderat beschloss den Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde im Wege der Berichtigung entsprechend anzupassen und für das Grundstück künftig eine „Gemeinbedarfsfläche Feuerwehr“ darzustellen.

Festsetzung der Besoldung des Bürgermeisters: Herr Klaus Weber wurde zum 01.05.2022 zum Bürgermeister der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land ernannt und zunächst gemäß § 2 Abs. 2 LKomBesVO in die Besoldungsgruppe A 16 eingestuft. Nach Ablauf der vorgeschriebenen Wartezeit von zwei Jahren – in seinem Fall zum 01.06.2025 bereits überschritten – konnte eine Höherstufung in die nächsthöhere Besoldungsgruppe erfolgen. Die Planstelle ist im Stellenplan mit B 2 ausgewiesen. Der Verbandsgemeinderat beschloss die Höherstufung des Bürgermeisters Klaus Weber zum 01.06.2025 in die Besoldungsgruppe B 2 vorzunehmen.