In Gebäuden, welche am Wahlsonntag, als Wahllokal genutzt werden, dürfen keinerlei andere Veranstaltungen stattfinden.
Den Wählerinnen und Wähler muss am Wahltag die Möglichkeit gegeben sein, ihre Stimme ungehindert sowie ohne jegliche Beeinflussung abzugeben. Der freie Zugang zum Wahlraum muss jederzeit gewährleistet sein. Die Wählenden dürfen vom Wahlakt nicht abgehalten werden.