Titel Logo
Amtsblatt VG Pirmasens-Land
Ausgabe 21/2025
Verbandsgemeinde
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung

Darstellung rechtswirksamer FNP als „Wohnbaufläche“

Darstellung 1. Berichtigung des FNP als „Gemeinbedarfsfläche Feuerwehr“

Vollzug des BauGB;

1. Berichtigung des Flächennutzungsplans der Verbandgemeinde Pirmasens-Land im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans „Gemeinbedarfsfläche Feuerwehr“ der Ortsgemeinde Hilst

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Hilst hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.09.2023 den Bebauungsplan „Gemeinbedarfsfläche Feuerwehr“ gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gemeinbedarfsfläche Feuerwehr“ in der Ortsgemeinde Hilst ist gem. § 13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren erfolgt.

Der Flächennutzungsplan wird gemäß §13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung an die Festsetzung des o.a. Bebauungsplanes angepasst. Die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes wird durch dieses Verfahren nicht beeinträchtigt.

Die vorliegende Berichtigung stimmt mit den Inhalten des am 07.09.2023 vom Ortsgemeinderat Hilst als Satzung beschlossenen Bebauungsplans „Gemeindebedarfsfläche Feuerwehr“ überein.

Im bisher wirksamen Flächennutzungsplan der Ortsgemeinde Hilst wird der Berichtigungsbereich bisher als „Wohnbaufläche“ dargestellt. Im Zuge der Berichtigung wird der Bereich nun als „Gemeinbedarfsfläche Feuerwehr“ dargestellt.

Die Lage und Abgrenzung der 1. Berichtigung kann den untenstehenden Darstellungen entnommen werden:

Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschriften über die Aufstellung von Bebauungsplänen keine Anwendung finden. Sie erfolgt ohne Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, beinhaltet keinen Umweltbericht und bedarf nicht der Genehmigung.

Die vorstehende Berichtigung kann im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung

Pirmasens-Land, Bahnhofstraße 19, 66953 Pirmasens, Zimmer 214, während der Sprechzeiten (montags und dienstags von 08:30 bis 12:30 Uhr, donnerstags von 08:30 bis 12.30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr, sowie freitags von 08:30 bis 13:00 Uhr) eingesehen werden. Jede Person kann auch über den Inhalt der Änderung Auskunft verlangen (§ 10 Abs. 3 Sätze 2 und 3 BauGB).

Mit dieser Bekanntmachung wird die 1. Berichtigung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land wirksam.

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden:

1.

Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formschriften,

2.

Eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 Bau GB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Flächennutzungsplans und

3.

Nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind; § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche wegen Planungsschäden in Folge der Aufstellung dieser Satzung wird hingewiesen. Die Leistung der Entschädigung ist schriftlich bei der Verbandgemeindeverwaltung Pirmasens-Land zu beantragen. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die planungsbedingten Vermögensnachteile eingetreten sind, geltend gemacht werden.

Pirmasens, den 19.05.2025
Verbandsgemeindeverwaltung Pirmasens-Land
Klaus Weber
Bürgermeister