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Amtsblatt VG Pirmasens-Land
Ausgabe 22/2023
Verbandsgemeinde
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Landkreis Südwestpfalz

Muss bis 26.06. im Online-Portal angemeldet werden: Entgeltliche Schulbuchausleihe im Schuljahr 2023/24

Wer im kommenden Schuljahr an der entgeltlichen Schulbuchausleihe bei den weiterführenden Schulen im Landkreis teilnehmen möchte, kann sich ab sofort im Elternportal anmelden. Zum Anmelden ist das Online-Portal bis zum 26.06. geöffnet. Verspätete Anmeldungen lässt das Portal danach nicht mehr zu. Um sich fristgerecht online unter www.lmf-online.rlp.de anzumelden, haben die Schülerinnen und Schüler von den jeweiligen Schulen Freischaltcodes erhalten.

Wer noch keinen Freischaltcode hat, oder wem dieser nicht mehr vorliegt, wird gebeten unbedingt umgehend beim seinem Schulsekretariat danach zu fragen. Nur so ist gewährleistet, dass man ihn rechtzeitig erhält und sich innerhalb des Zeitraums anmelden kann.

Die Freischaltung und Anmeldung alleine löst noch keine Bestellung aus. Diese muss danach eigens in einem zweiten Schritt ausgeführt werden. NutzerInnen wird unbedingt empfohlen auf eine erfolgreich durchgeführte Bestellung zu achten und dafür auch den Erhalt einer Bestätigungsmail zu kontrollieren.

Ein bewilligter Antrag auf Lernmittelfreiheit (unentgeltliche Schulbuchausleihe) erübrigt die Anmeldung im Online-Portal. Mit dem Bewilligungsbescheid wurden NutzerInnen direkt zur Ausleihe angemeldet und müssen nichts weiter tun.

Erziehungsberechtigte müssen sich jährlich neu für eine Teilnahme an der entgeltlichen Schulbuchausleihe entscheiden. Diese Anmeldung bezieht sich immer nur auf ein Schuljahr. Sind Schülerinnen bereits im Besitz entgeltlichen ausgeliehener Büchern und Lernmitteln, die für das folgende Schuljahr weiterhin benötigt werden, müssen sie sich erneut anmelden.

Auch wenn über einen eventuellen Schulwechsel oder die Versetzung eines Kindes noch nicht eindeutige entschieden ist, empfiehlt die Schulabteilung der Kreisverwaltung die Anmeldung im Portal. Denn eine nachträgliche Freischaltung in diesen Fällen ausgeschlossen.

Wer Fragen hat oder beim Anmelden Hilfe benötigt, soll sich gerne an das Schulreferat der Kreisverwaltung Südwestpfalz wenden. Die MitarbeiterInnen sind per E-Mail an schulbuchausleihe@Lksuedwestpfalz.de oder telefonisch unter 06331 809 549, sowie den Durchwahlen 318, 165 oder 548 erreichbar.

2022 zum verdoppelten Preisniveau Brennstoffe gekauft?

Jetzt Heizkostenhilfe beantragen.

Auch rheinland-pfälzische Haushalte, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern wie beispielsweise Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle oder Koks heizen, können eine einmalige Entlastung für 2022 angefallene Heizkosten erhalten.

Mit dem bundeseinheitlichen Programm zur Entlastung von Privathaushalten bei der Nutzung von nicht leitungsgebundenen Energieträgern sollen die Mehrkosten bei diesen Energieträgern im Jahr 2022 abgefedert werden, die über eine Verdopplung des Preisniveaus aus dem Jahr 2021 hinausgehen.

Weiterführende Informationen zur Antragstellung in Rheinland-Pfalz finden sich auf www.heizkostenhilfe.rlp.de. Unter der Hotline 0800- 5758100 informiert das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr über das Antragsverfahren. Über einen Online-Rechner des Bundes kann ermittelt werden, ob eine Antragstellung in Frage kommt. Die tatsächliche Antragsprüfung findet nach Antragstellung statt.

Jugendschöffenwahl

Im Leben und vor Gericht – Fairness ist Ihnen wichtig?
Kreisverwaltung nimmt Bewerbungen als Jugendschöffen an

Die Kreisverwaltung Südwestpfalz sucht dringend noch geeignete Bürgerinnen und Bürger die bereit sind, sich ehrenamtlich zu engagieren. Es geht dabei um die Tätigkeit eines Jugendhaupt- und -hilfsschöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 bei den Amtsgerichten Pirmasens und Zweibrücken sowie dem Landgericht Zweibrücken. Am 09.06.2023 endet die Bewerbungsfrist.

lm Amtsgerichtsbezirk Zweibrücken sind sechs Jugendhauptschöffen (drei Frauen, drei Männer) sowie acht Jugendhilfsschöffen (fünf Frauen, drei Männer) zu wählen. lm Amtsgerichtsbezirk Pirmasens sind 15 Jugendhauptschöffen (acht Frauen, sieben Männer) sowie zwei Jugendhilfsschöffen (eine Frau, ein Mann) zu wählen.

Wer Jugendschöffe werden möchte, muss zum Beginn der Amtsperiode zwischen 25 und 69 Jahre alt sein, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und im Landkreis Südwestpfalz wohnen. Das verantwortungsvolle Amt eines Jugendschöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und wegen des Sitzungsdienstes auch eine körperliche Eignung. Die Bewerberinnen und Bewerber sollen zudem Erfahrung in der Jugenderziehung haben und dürfen keine Vorstrafen haben. Bestimmte Berufsgruppen wie zum Beispiel Vollstreckungs- und Polizeibeamte, Richter, Rechtsanwälte oder Notare dürfen nicht als Schöffen tätig sein.

Aus allen eingereichten Vorschlägen stellt der Jugendhilfeausschuss eine Vorschlagsliste für das jeweilige Gericht auf. Die endgültige Wahl erfolgt durch den Wahlausschuss beim Amtsgericht.

lnteressentInnen die bereit sind, sich für das Amt eines Jugendschöffen zur Verfügung zu stellen, sollen sich gerne bis spätestens 09.06.2023 bei der Abteilung Jugend, Familie und Sport der Kreisverwaltung Südwestpfalz bewerben. Unter www.lksuedwestpfalz.de/schoeffen steht ein Formular zum Ausfüllen bereit. Fragen werden auch gerne telefonisch unter 06331 809 449 von den MitarbeiterInnen der Abteilung beantwortet.