| Grablage: | Verstorbene: | Ende Nutzungsrecht |
| B/10/09 | Weber Ferdinand u. Elisabeth | 31.12.2009 |
Da die Verantwortlichen für die o.g. Grabstätten nicht bekannt sind, werden auf diesem Wege die Nutzungsberechtigten aufgefordert, sich bis spätestens 23.06.2023 mit der Friedhofsverwaltung der Verbandsgemeinde (Tel. 06331-872108) in Verbindung zu setzen.
Sollte nach Ende der o.g. Frist noch immer kein Nutzungsberechtigter bekannt sein, wird die Grabstätte ggf. gemäß § 23 Abs. 2 der Friedhofssatzung von Bottenbach, durch die Gemeinde eingeebnet.