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Amtsblatt VG Pirmasens-Land
Ausgabe 23/2026
Verbandsgemeinde
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Amtlicher Teil

Bekanntmachung einer Änderung einer Zweckvereinbarung nach § 12 Abs. 5 Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) in der derzeit gültigen Fassung

Die von der Kommunalaufsicht mit Schreiben vom 20.05.2026 genehmigte 1. Änderung der Zweckvereinbarung von 24.04.2026 zwischen der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land und der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land wird gemäß § 12 Abs. 5 KomZG hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Pirmasens, 27.05.2026
Gez.
Klaus Weber, Bürgermeister

Erste Änderung der Zweckvereinbarung

zwischen der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land, vertreten durch

Bürgermeister Klaus Weber und

der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land, vertreten durch

Bürgermeister Björn Bernhard

wird aufgrund des § 76 Abs. 2 i.V.m. § 79 Abs. 1 des Schulgesetzes vom 30. März 2004 (GVBl. S. 239), zuletzt geändert durch zuletzt geändert durch § 15 des Gesetzes vom 11.02.2026 (GVBl. S. 40) und § 12 Abs. 1 des Landesgesetz über die Kommunale Zusammenarbeit vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 02.03.2017 (GVBl. S. 21) anstelle der Bildung eines Zweckverbandes folgende

erste Änderung der Zweckvereinbarung vom 25.01.2021

getroffen:

§ 4 wird wie folgt geändert:

Die Zweckvereinbarung verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von sechs Monate zum jeweiligen Vertragsende schriftlich gekündigt wird.

§ 8 wird wie folgt geändert:

Die erste Änderung Zweckvereinbarung tritt am 01.01.2026 in Kraft. Die übrigen Bestimmungen bleiben unverändert.

Pirmasens, den 24.04.2026

Zweibrücken, den 24.04.2026

Gez. 

Gez.

(Weber)

(Bernhard)

Bürgermeister

Bürgermeister