I. Zweckbestimmung
Die Verbandsgemeinde Pirmasens-Land gibt zur Veröffentlichung amtlicher Bekanntmachungen, sonstiger amtlicher Mitteilungen und zur Information der Bevölkerung ein Amtsblatt heraus. Das Amtsblatt ist nach der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land vom 14. Juli 2006 in der jeweils gültigen Fassung das öffentliche Bekanntmachungsorgan der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land.
Das Amtsblatt hat überparteilichen Charakter, steht nicht in Konkurrenz zu unabhängigen Medien und gehört nicht zur Meinungspresse. Politische Auseinandersetzungen oder persönliche Meinungsverschiedenheiten unter Gruppierungen dürfen im Amtsblatt nicht ausgetragen werden. Leserbriefe werden nicht zugelassen.
II. Herausgeber, Name, Verlag, Gliederung, Verantwortlichkeit, Erscheinen, Redaktionsschluss
| 1. | Herausgeber des Amtsblattes ist die Verbandsgemeinde Pirmasens-Land. Es führt die Bezeichnung „Amtsblatt der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land“. |
| 2. | Druck und Verlag: |
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| Linus Wittich Medien KG, Europa Allee 2, 54343 Föhren |
| 3. | Das Amtsblatt gliedert sich in einen redaktionellen Teil und einen Anzeigenteil. Der redaktionelle Teil ist wie folgt gegliedert: |
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| 1. Titelseite, Titelinnenseiten |
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| 2. Wichtiges: |
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| (Notrufe, Verwaltung, wichtige Telefonnummern, Bereitschaftsdienste, Impressum) |
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| 3. amtliche Teile der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinden |
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| 4. nichtamtliche Teile der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinden |
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| 5. Mitteilungen anderer Behörden |
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| 6. Schulnachrichten |
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| 7. Kirchliche Nachrichten |
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| 8. Allgemeine Nachrichten |
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| Die Einrichtung zusätzlicher Rubriken sowie die Abschaffung oder Zusammenlegung von Rubriken durch die Verwaltung ist jederzeit möglich. |
| 4. | Die presserechtliche Verantwortung für den redaktionellen Teil mit Ausnahme der nichtamtlichen Teile und kirchlichen Nachrichten liegt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Pirmasens-Land. |
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| Die unter den nichtamtlichen Teilen und kirchliche Nachrichten fallenden Gruppierungen sind für den Inhalt ihrer Beiträge selbst verantwortlich. Die presserechtliche Verantwortung trägt die Person, welche die Gruppierung rechtlich nach außen vertritt. Bei allen eingereichten Beiträgen müssen der Verfasser, die Institution, für die der Beitrag eingereicht wird und eine Telefonnummer, unter der der Verfasser tagsüber erreichbar ist, angegeben sein. |
| 5. | Das Amtsblatt erscheint in der Regel wöchentlich freitags, sofern in Folge von Feiertagen oder anderen zwingenden Ereignissen keine andere Regelung notwendig wird. |
| 6. | Redaktionsschluss für den redaktionellen Teil ist montags 10.00 Uhr in der Woche des Erscheinens. Veränderungen des Redaktionsschlusses werden rechtzeitig im Amtsblatt bekanntgegeben. |
Mit Ausnahme der amtlichen Texte, der Mitteilung für andere Behörden und der Schulnachrichten übernimmt die Verantwortung und Betreuung der Veröffentlichungen der Linus Wittich Medien KG (Amtsblattredaktion).
Der Amtsblattverlag arbeitet mit einem elektronischem Redaktionssystem (CMS = ContentManagementSystem). Die Beiträge müssen den Anforderungen dieses Systems entsprechen, das heißt, dass alle Texte über das Internet/Web beim Verlag eingereicht werden müssen und dort bearbeitet werden.
Verspätet eingehende Texte werden nicht veröffentlicht. Soweit bei eingereichten Texten ein Abstimmungsbedarf mit der Amtsblattredaktion besteht, gilt der Redaktionsschluss als Endtermin. Texte, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht einvernehmlich abgestimmt werden konnten, werden nicht veröffentlicht.
Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme nichtamtlicher Veröffentlichungen besteht nicht.
III. Inhaltliche Regelungen für den redaktionellen Teil
1. Titelseite, Titelinnenseite
Die Titelseite und wenn nötig die 1. Innenseite (Titelinnenseite) stehen in erster Linie für amtliche Mitteilungen sowie Ankündigungen von Veranstaltungen der Verbandsgemeinde und ihrer Einrichtungen und Ortsgemeinden zur Verfügung. Aus besonderem Anlass (z.B. besonderes Jubiläum usw.) kann den örtlichen Vereinen oder Organisationen die Belegung der Titelseite bzw. einer Titelinnenseite gestattet werden. Die Titelinnenseiten sind 1/4 seitig darzustellen. Freie ¼ Seiten werden mit dem Platzhalter „Ferienregion Pirmasens-Land“ aufgefüllt. Ist eine Veranstaltung auf der Titelseite oder Titelinnenseite abgedruckt, so ist sie in derselben Woche nicht mehr unter dem jeweiligen Ort einzustellen. Die Veranstaltung kann jedoch in der folgenden Woche einmal unter der entsprechenden Ortsgemeinde erscheinen. Die Veröffentlichung muss auf jeden Fall einen örtlichen Bezug haben.
Über die Vergabe der Titelseite entscheidet die Verwaltung unter den Aspekten der Verfügbarkeit und der Gleichbehandlung. Ein Anspruch auf Zurverfügungstellung der Titelseite besteht nicht.
2. Notrufe, Verwaltung, wichtige Telefonnummern, Bereitschaftsdienste
| - | Sprechzeiten der Verwaltung und der Verbandsgemeindewerke sowie die entsprechenden Kontaktdaten |
| - | Notrufe, Ärzte, Apotheken, Notruf-Telefonnummern von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst sowie für den Fall von Wasserschäden, Umweltschäden und Stromstörung |
| - | Wichtige Telefonnummern der öffentlichen Einrichtungen |
| - | Bereitschaftsdienste der Zahnärzte und Apotheken. |
3. Amtlicher Teil und Mitteilungen anderer Behörden
Im amtlichen Teil und bei den Mitteilungen anderer Behörden werden „öffentliche Bekanntmachungen“ und „sonstige amtliche Mitteilungen“ veröffentlicht.
„Öffentliche Bekanntmachungen“ sind nur die in einer Rechtsvorschrift ausdrücklich als solche vorgeschriebenen Bekanntmachungen einer Behörde (z.B. die Bekanntmachung von Satzungen oder Gefahrenabwehrverordnungen).
„Sonstige amtliche Mitteilungen“ sind alle von einer Behörde im Rahmen ihres Aufgabenbereichs oder auf Grund eines Amtshilfeersuchens herausgegebenen Mitteilungen, und zwar unabhängig, ob sie auf einer rechtlichen Verpflichtung beruhen oder nicht. Dazu gehören auch Veröffentlichungen, die der Unterrichtung der Einwohner über wichtige Angelegenheiten aus dem Bereich der örtlichen Verwaltungen sowie über die Ergebnisse der Rats- und Ausschusssitzungen dienen, sowie Aufrufe von staatlichen oder kommunalen Repräsentanten aus besonderen Anlässen (z.B. Gedenk- oder Feiertagen) oder zu Hilfsaktionen für humanitäre oder gemeinnützige Zwecke (vgl. auch Verwaltungsvorschrift (VV) zu § 27 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO)).
Im amtlichen Teil werden Bilder nur nach vorheriger Absprache mit der Verbandsgemeindeverwaltung und, soweit dies die Ortsgemeinden betrifft, erst nach vorheriger Zustimmung des zuständigen Ortsbürgermeisters, von folgenden Veranstaltungen veröffentlicht:
Die Bilder werden im Amtsblatt nur dann veröffentlicht, wenn diese von dem Einsender kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Soweit Bilder auf ausdrücklichen Wunsch der Verbandsgemeinde oder einer Ortsgemeinde veröffentlicht werden sollen, wird eine Entschädigung entsprechend der einzelvertraglichen Regelung im Bildrechte-Nutzungsvertrag gewährt.
Die Entscheidung darüber, welche Ereignisse von besonderer örtlicher Bedeutung sind, und welche Ereignisse im kommunal-politischen Bereich als besonders anzusehen sind, trifft der/die zuständige Ortsbürgermeister/in.
Nachberichte sind im Rahmen der VV zu § 27 GemO grundsätzlich möglich.
4. Kommunalwahlen
Bei Kommunalwahlen erfolgen die Bekanntmachungen in einer herausnehmbaren Sonderbeilage.
5. Nichtamtlicher Teil
Veröffentlichungsberechtigung:
a) Vereine usw.
Im nichtamtlichen Teil können Nachrichten der in der Verbandsgemeinde ansässigen Vereine und vereinsähnlichen Institutionen, Einrichtungen und Verbände veröffentlicht werden. Nicht ortsansässige Vereine werden nicht zugelassen.
b) Parteien und Wählergruppen
Zugelassenen Parteien, Wählervereinigungen, Gruppierungen die durch eine Organisation in den Ortsgemeinden, in der Verbandsgemeinde und in den Ortsgemeinderäten vertreten sind, können Beiträge und Mitteilungen nur dann veröffentlichen, wenn es sich um Terminankündigungen mit kurzem erläuterndem Text handelt. Berichte, Kommentare und politische Meinungsäußerungen sind nicht möglich.
Bei Wahlen dürfen in der Ausgabe vor dem Wahltag keine Mitteilungen veröffentlicht werden.
6. Schulnachrichten
Die Schulen mit Sitz in der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land haben die Möglichkeit über schulische Aktivitäten zu berichten, schulische Mitteilungen zu veröffentlichen, über das Schulgeschehen zu informieren und kurze Berichte zu veröffentlichen. Aufgenommen werden nur Beiträge, die von der Schulleitung oder anderen Verfassern im Einvernehmen mit der Schulleitung zur Unterrichtung der Allgemeinheit gefertigt wurden.
Elternbeiräte haben in Abstimmung mit der Amtsblattredaktion die Möglichkeit auf schulbezogene Veranstaltungen hinzuweisen.
7. Kirchliche Nachrichten
Die in den Ortsgemeinden bestehenden Kirchen und Religionsgemeinschaften haben die Möglichkeit auf Gottesdienste, Veranstaltungen und Aktivitäten hinzuweisen. Der örtliche Bezug muss bei den Veranstaltungen gegeben sein.
8. Allgemeine Nachrichten
Informationen von Behörden und Institutionen und Nachbargemeinden, die von allgemeinem bzw. öffentlichem Interesse sind, die inhaltlich jedoch nicht einer anderen Rubrik zugeordnet werden können.
IV. Inhalt und Umfang der Veröffentlichungen
Alle Beiträge sind grundsätzlich unter der dafür vorgesehenen Rubrik zu veröffentlichen. Ausnahmen sind nur nach vorheriger Absprache mit der Redaktion und nur bei besonderen Anlässen möglich. Die Veröffentlichungen sollen sich auf das Notwendige beschränken.
Es ist nur eine Berichterstattung über die eigene Arbeit im Rahmen des jeweiligen ideellen Zwecks des Veröffentlichungsberechtigten möglich. Eigene oder fremde erwerbswirtschaftliche Zielsetzungen dürfen damit nicht verfolgt werden.
Der zulässige Inhalt der Texte umfasst Informationen über die Aktivitäten des Veröffentlichungsberechtigten (z.B. Trainings- und Öffnungszeiten), Terminankündigungen sowie Hinweise zu eigenen Veranstaltungen. Die Texte sind kurz zu fassen und auf die wesentlichen Aussagen zu beschränken (Ort, Zeit, Programm usw.).
Interviews, Glossen, Kommentare oder andere journalistische Formen sind nicht gestattet. Allgemeine weltanschauliche, philosophische oder religiöse Betrachtungen, Beschreibungen oder Abhandlungen, allgemeine Grußbotschaften, Glückwünsche zu Privatereignissen oder Genesungswünsche werden grundsätzlich nicht veröffentlicht.
Im nichtamtlichen Teil des Amtsblattes können unter den Vereinsrubriken Berichte von kurzen Sportergebnissen, Neuwahlen und Mitgliedsbeitragsänderungen, Ehrungen, Veranstaltungen Jubiläen veröffentlich werden. Es darf pro Ereignis lediglich ein Bild abgedruckt werden.
Nicht veröffentlicht werden: - Beiträge, die
| 1. | Verleumdungen oder persönliche Anfeindungen direkter oder indirekter Art enthalten oder die geeignet sein können, die Ehre oder das Ansehen der Gemeinden und ihrer Organe, Einzelpersonen, Gruppen oder Vereinigungen zu verletzen |
| 2. | gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen |
| 3. | gegen die guten Sitten verstoßen |
| 4. | gegen die Interessen der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land und ihrer Ortsgemeinden verstoßen |
| 5. | anonyme Schriftsätze |
| 6. | Leserbriefe |
| 7. | Beiträge von Organisationen, die ihren Sitz nicht in der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land haben, es sein denn, die Veröffentlichungen haben einen örtlichen Bezug |
| 8. | Hinweise auf Projekte, Aktionen und Veranstaltungen, die nicht in der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land stattfinden und auch keinen direkten Bezug zur Verbandsgemeinde Pirmasens-Land haben |
| 9. | gewerbliche und private Anzeigen im redaktionellen Teil |
Die Beiträge sollten knapp und sachlich formuliert und von allgemeinem Interesse sein. Im Bedarfsfall behält sich die Redaktion vor, die Beiträge sinngemäß zu kürzen oder in Fortsetzung zu veröffentlichen.
Der Umfang der Amtsblattbeiträge kann durch die Amtsblattredaktion aus sachlichen Gründen beschränkt werden.
Texte, die diesen Richtlinien nicht entsprechen, werden von der Amtsblattredaktion nicht zur Veröffentlichung freigegeben.
Ein Veröffentlichungsanspruch besteht nicht.
V. Gewährleistung
Eine Gewährleistung, insbesondere für die Platzierung von Veröffentlichungen, für deren vollständigen und richtigen Abdruck sowie die Folgen, die aus einer Unterlassung oder Fehlerhaftigkeit der Veröffentlichung entstehen, wird durch die Verbandsgemeinde Pirmasens-Land ausdrücklich ausgeschlossen.
VI. Anzeigenteil
Der Anzeigenteil liegt im presserechtlichen Verantwortungsbereich des Linus Wittich Medien KG, Europa Allee 2, 54343 Föhren.
VII. Inkrafttreten
Die Amtsblattrichtlinie tritt mit Wirkung vom 10.06.2024 Kraft.