Der Verbandsgemeinderat befasste sich mit der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Sonderbauflächen für Photovoltaikanlagen auf Freiflächen in der Ortsgemeinde Trulben. Der Gemeinderat Trulben hatte in seiner Sitzung am 13.09.2023 die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Ausweisung von Sonderbauflächen für Photovoltaikanlagen auf Freiflächen beschlossen. Hiermit will die Ortsgemeinde Trulben einen aktiven Beitrag zur Erzeugung von erneuerbaren Energien und somit zum Klimaschutz leisten. Der Verbandsgemeinderat beschloss das Verfahren für die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Flächen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien (Photovoltaikanlagen auf Freiflächen) einzuleiten.
Die Schulsporthalle und das Lehrschwimmbecken an der Grundschule Lemberg werden energetisch saniert. Zur Erstellung der Leistungsverzeichnisse traf der Verbandsgemeinderat die Entscheidung über Art und Ausführung der Fenster und Türen. Die zu die zu ersetzenden Fenster und Türen werden in Aluminiumbauweise ausgeschrieben und für die zu ersetzende Glasbausteinfassade mit Vogelschutzglas ausgeführt.
Ganztagsfördergesetz Maßnahmenkatalog: Durch das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter -GaFöG- (in Kraft getreten am 12. Oktober 2021) wird für ein Kind, das im Schuljahr 2026/2027 oder in den folgenden Schuljahren die erste Klasse besucht, ab Beginn des Schuleintritts bis zum Beginn der fünften Klassenstufe ein Anspruch auf ganztägige Förderung in einer Tageseinrichtung begründet. Der Anspruch besteht an Werktagen im Umfang von 8 Stunden täglich. Über diesen zeitlichen Umfang hinaus ist ein bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten. Ab 01.08.2026 greift der Rechtsanspruch stufenweise bis zum Vollausbau in 08/2029.
Für die Umsetzung des Ganztagsanspruchs werden Basismittel aufgrund der „Richtlinie zur Förderung von Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Förderrichtlinie Basismittel)“ vom Land Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellt.
Der Kreisverwaltung Südwestpfalz, als für die Verbandsgemeinde zuständige Bewilligungsbehörde, wurden vom Land Basismittel in Höhe von 3.027.027,70 € zur Verfügung gestellt. Diese wurden auf Grundlage der Schülerzahlen des Schuljahres 2023/2024 mit einem festen Förderbetrag an die verschiedenen Grundschulen verteilt.
Für die Verbandsgemeinde Pirmasens-Land ergibt sich hierzu ein Förderbetrag von insgesamt 226.841,14 € für die Grundschulen Bottenbach und Lemberg. Die Basismittel entsprechen dabei einer Zuwendung in Höhe von 70 %. 30% der Gesamtsumme sind von der Verbandsgemeinde als Schulträger, als Eigenanteil zu leisten.
In Abstimmung mit der Schulleitung sollen folgende Maßnahmen ins Förderprogramm aufgenommen werden:
Grundschule Lemberg: Sportstätten umbauen (sanitäre Anlagen und Umkleiden)
Grundschule Bottenbach: Sonnenjalousien, Schallschutz und LED Beleuchtung, Ausstattung Innen und Außen (Umkleideräume für Sport einrichten, Gästehaus Schulhof, Balancierparcour für Außenbereich).
Der Verbandsgemeinderat erteilte das Einvernehmen gem. § 78 Schulgesetz zu den Haushaltsansätzen des Landkreises Südwestpfalz bezüglich der Planung für die Grund- und Realschule Plus Vinningen für 2024. Nach dem Schulgesetz wäre vom Landkreis bei der Aufstellung der Haushaltsansätze vor Aufnahme in den Kreishaushalt die Einholung des Einvernehmens, d.h. der Zustimmung der Verbandsgemeinde erforderlich gewesen. Das Einvernehmen wurde erst verspätet im April 2024 im Nachhinein nach Beschlussfassung des Kreishaushaltes und auch des Verbandsgemeindehaushaltes eingeholt worden. Die von der Verbandsgemeinde an den Landkreis zu zahlende Abschlagszahlung hat sich von 140.000 € auf 298.000 € erhöht. Der Verbandsgemeinderat begrüßte zwar die geplanten Bauunterhaltungsmaßnahmen brachte aber seinen Unmut über die nicht rechtzeitig eingeholte Zustimmung der Verbandsgemeinde zum Ausdruck.
Der Verbandsgemeinderat beschloss über die Änderung der Richtlinien für das Amtsblatt. Zur Kosteneinsparung soll die Anzahl der Titelinnenseiten vermindert werden. In der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 23.04.2024 wurden folgende geplante Veränderung mit den Ortsbürgermeistern abgesprochen: In der Printausgabe des Amtsblattes ist grundsätzlich die Titelseite und die 1.Titelinnenseite der Verbandsgemeinde und den Ortsgemeinden (z.B. für Dorffeste u.ä.) vorbehalten. Veranstaltungen der Vereine werden auf Seite 2 (wenn frei) bzw. Seite 3 und wenn notwendig auf Seite 4 seitenanteilig aufgeteilt. Dabei werden die Vereinsanzeigen nur noch 1/4seitig abgedruckt. Ist eine Veranstaltung auf den vorderen Seiten abgedruckt, so ist sie in derselben Woche nicht mehr unter dem jeweiligen Ort einzustellen. Sie kann jedoch in der folgenden Woche einmal unter dem jeweiligen Ort eingestellt werden.
Bei Jubiläen, Ehrungen, Vorstandswahlen wird nur ein Bild abgedruckt. In der App können 5 Bilder eingestellt werden.
Die beschlossenen Richtlinien werden gesondert im Amtsblatt bekanntgemacht.
Der Verbandsgemeinderat stimmt der Vertragsverlängerung der Kopiersystem für die Verwaltung und Schulen zu.
Der Leasingvertrag des Bauhoffahrzeugs Mercedes-Benz 213 CDI Sprinter (PS-VG 200) läuft zum 05.06.2024 aus. Das Fahrzeug wurde vom 06.06.2019 für 60 Monate geleast. Der Verbandsgemeinderat beschloss das Fahrzeug zum Preis von 27.724,56 € zu kaufen.