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Amtsblatt VG Pirmasens-Land
Ausgabe 25/2023
Verbandsgemeinde
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Melderegisterauskünfte

Melderegisterauskünfte an Parteien und Wählergruppen

Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen

Melderegisterauskünfte an Adressbuchverlage

Die Meldebehörde der Verbandsgemeindeverwaltung Pirmasens-Land darf nach § 50 Abs. 1-3 Bundesmeldegesetz, Parteien und Wählergruppen, Mandatsträgern, Presse oder Rundfunk und Adressbuchverlagen, Auskunft über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad, derzeitige Anschriften sowie den Tag und die Art des Jubiläums von Einwohnern erteilen.

Eine Auskunft hat allerdings zu unterbleiben, sofern Betroffene hiergegen Widerspruch eingelegt haben (§ 50 Abs. 5 BMG) und dementsprechend eine Übermittlungssperre im Melderegister eingetragen worden ist. Der Widerspruch ist beim Meldeamt der Verbandsgemeindeverwaltung PirmasensLand, Bahnhofstraße 19, 66953 Pirmasens einzulegen.