Die Meldebehörde der Verbandsgemeindeverwaltung Pirmasens-Land darf nach § 50 Abs. 1-3 Bundesmeldegesetz, Parteien und Wählergruppen, Mandatsträgern, Presse oder Rundfunk und Adressbuchverlagen, Auskunft über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad, derzeitige Anschriften sowie den Tag und die Art des Jubiläums von Einwohnern erteilen.
Eine Auskunft hat allerdings zu unterbleiben, sofern Betroffene hiergegen Widerspruch eingelegt haben (§ 50 Abs. 5 BMG) und dementsprechend eine Übermittlungssperre im Melderegister eingetragen worden ist. Der Widerspruch ist beim Meldeamt der Verbandsgemeindeverwaltung PirmasensLand, Bahnhofstraße 19, 66953 Pirmasens einzulegen.