Spende eines Anhängers für das ATV der Löscheinheit Bottenbach: Bereits im Dezember 2023 hatte der Rat die Beschaffung eines ATV für die Löscheinheit Bottenbach durch den Förderverein befürwortet. Das Fahrzeug wurde Anfang 2024 in Dienst gestellt und hat sich bei mehreren Einsätzen bewährt. Wie bereits im Ratsbeschluss aus 2023 angekündigt worden war, soll zur Ergänzung der Einsatzfähigkeit soll nun ein passender Anhänger mit größerer Ladefläche und Bremse angeschafft werden und ebenfalls gespendet werden. Der Anhänger mit einem abgelasteten Gesamtgewicht von 615 kg ermöglicht den sicheren Transport von Ausrüstung wie Schleifkorbtrage oder Schlauchmaterial. Der Förderverein trägt die Anschaffungskosten in Höhe von ca. 2.000 €. Für die Verbandsgemeinde entstehen lediglich Kosten für die Versicherung ca. 45 €/Jahr, laufende Unterhaltung, Versicherung, TÜV-Gebühren sowie ggf. durch Reparaturen und einmalige Kosten von ca. 20 € für die Erstellung eines Kennzeichens. Der Verbandsgemeinderat beschloss die Spende anzunehmen. Der Anhänger wird bei der Löscheinheit Bottenbach stationiert und in das bestehende Einsatzkonzept eingebunden. Ein Anspruch auf Ersatzbeschaffung besteht nicht. Im Falle der Aussonderung erfolgt eine Rückgabe an den Förderverein.
Geldspenden für den Feuerwehrehrentag 2025: Für die Durchführung des Feuerwehrehrentages 2025 wurden der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land mehrere Geldspenden angeboten. Insgesamt wurden der Verbandsgemeinde bisher Spenden in Höhe von 2.325,00 € von folgenden Firmen und Privatpersonen angeboten:
Der Verbandsgemeinderat stimmte der Annahme der Spenden gemäß § 94 Abs. 3 GemO zu.
Einrichtung eines öffentlichen WLAN-Hotspots im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Pirmasens-Land: Auf Antrag der AfD-Fraktion wurde die Einrichtung eines öffentlichen WLAN-Hotspots im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung geprüft. Laut Angebot des ehemaligen Landespartners (Projekt wifi4rlp) betragen die einmaligen Hardwarekosten 1.669,62 € inkl. MwSt. Für den laufenden Betrieb wurden zwei Anbieter gegenübergestellt: TheCloud: 88,06 € brutto/Monat (1.056,72 € jährlich), Telekom: 47,54 € brutto/Monat (570,48 € jährlich).
Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig, die Maßnahme zurückzustellen, bis ein geeignetes Förderprogramm in Anspruch genommen werden kann.
Vorschlag zur Ernennung einer stellvertretenden Schiedsperson für die Verbandsgemeinde Pirmasens-Land: Mit Schreiben vom 09.04.2025 hat das Amtsgericht Pirmasens mitgeteilt, dass die Amtszeit des stellvertretenden Schiedsmannes Karl Wagner zum 20.07.2025 endet. Herr Wagner hat erklärt, keine Verlängerung seiner Amtszeit anzustreben. Der Verbandsgemeinderat beschloss Herrn Guido Hahn, Lemberger Straße 49a, 66957 Ruppertsweiler dem Amtsgericht Pirmasens zur Ernennung als stellvertretende Schiedsperson vorzuschlagen.
4. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragsstellenplan der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land für das Jahr 2025: Im aktuellen Stellenplan der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land sind derzeit drei Vollzeitstellen für den Bereich des Bauhofes ausgewiesen. Aufgrund stetig wachsender Aufgaben, gesetzlicher Verpflichtungen und bestehender struktureller Engpässe soll der Stellenplan um eine vierte Bauhofstelle erweitert werden. Hierzu beschloss der Verbandsgemeinderat die 4. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragsstellenplan für das Jahr 2025.
Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) zwischen der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land und den Ortsgemeinden Kröppen, Obersimten, Ruppertsweiler und Vinningen zum Aufbau einer einheitlichen Kommunikationsplattform für Kindertagesstätten und Grundschulen; Abschluss einer Zweckvereinbarung und Einreichung eines Förderantrages „Pilotförderung IKZ RLP“: Die Verbandsgemeinde Pirmasens-Land plant gemeinsam mit den Ortsgemeinden Kröppen, Obersimten, Ruppertsweiler und Vinningen eine Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) zur Einführung einer einheitlichen digitalen Kommunikationsplattform für kommunale Kitas, die Grundschulen Bottenbach und Lemberg sowie den deutsch-französischen Kindergarten Liederschiedt. Ziel ist eine zentrale, datenschutzkonforme App für die einfache Kommunikation zwischen Eltern, Einrichtungen und Trägern.
Das Projekt entspricht der Digitalstrategie Rheinland-Pfalz und soll nach Förderzusage bis spätestens Dezember 2025 umgesetzt werden. Das Innenministerium fördert IKZ-Projekte mit bis zu 320.000 Euro für vier Kommunen, plus 50.000 Euro bei vertikaler Zusammenarbeit. Die Antragstellung ist bis zum 15.10.2025 möglich. Voraussetzung sind Beschlüsse aller Beteiligten und eine Kooperationsvereinbarung innerhalb von sechs Monaten nach Bewilligung. Die Zusammenarbeit ist auf mindestens fünf Jahre ausgelegt.
Die Verbandsgemeindeverwaltung übernimmt die Antragstellung und Projektleitung. Die Gesamtkosten betragen rund 37.000 Euro, die ersten zwei Jahre sind förderfähig, im dritten Jahr fallen für die Verbandsgemeinde Kosten von etwa 2.950 Euro an (abhängig von der Anzahl der benötigten Softwarelizenzen) und zwar mit folgender Aufteilung: KiTa Liederschiedt ca. 290,00 Euro, GS Bottenbach ca. 1050,00 Euro und GS Lemberg ca. 1610,00 Euro.
Der Verbandsgemeinderat stimmte der Zweckvereinbarung bei Förderzusage zu.
Verwendung der Fördermittel aus dem Regionalen Zukunftsprogramm des Landes: Die Verbandsgemeinde Pirmasens-Land erhält im Rahmen des Regionalen Zukunftsprogramms „Regional, Zukunft, Nachhaltig“ Fördermittel in Höhe von insgesamt 1.907.290,63 €, wovon 50 % – also 953.645,31 € – gemäß Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 06.02.2025 an die Ortsgemeinden nach Einwohnerzahl weitergeleitet werden. Der verbleibende Anteil steht der Verbandsgemeinde für eigene Maßnahmen zur Verfügung. Die Mittel sind dabei auf drei Förderkapitel aufzuteilen: maximal 55 % für Kapitel I (kommunale Infrastruktur und soziale Gemeinschaft), jeweils maximal 30 % für Kapitel II (Klimaschutz und Klimaresilienz) und Kapitel III (wirtschafts-, agrar- und verkehrsstrukturelle Maßnahmen).
Die Verbandsgemeinde hat auf Grundlage einer Ideensammlung, die in der Sitzung vom 07.05.2025 vorgestellt wurde, eigene Projekte erarbeitet. Die Fraktionen wurden um weitere Vorschläge gebeten, um eine ausgewogene Prioritätenliste zu erstellen. Als mögliche Maßnahmen sind bisher vorgesehen: Die dringend notwendige Erneuerung der Fenster an der Konrad-Adenauer-Schule in Vinningen, die sich in Trägerschaft des Landkreises befindet, wobei die Verbandsgemeinde entsprechend dem Anteil der Grundschüler mit 250.000 € beteiligt wäre sowie die Beteiligung an der Flächenentsiegelung Schulhof Vinningen mit 50.000 €.
Weitere Maßnahmen umfassen den Eigenanteil der Verbandsgemeinde an der Neukonzeption des PWV-Wanderwegenetzes (22.571,34 €), den Ausbau der digitalen Kommunalverwaltung mit Konferenztechnik und mobiler Ausstattung (25.000 €), Investitionen in die Cybersicherheit (34.510 €), sowie energetische Maßnahmen wie die Erweiterung der Solaranlage mit Parkplatzüberdachung (100.000 €), ein Stromspeichersystem (10.000 €) und Außenbeschattung für das Verwaltungsgebäude (20.000 €). Zur Verbesserung der Gefahrenabwehr sind Investitionen in die Waldbrandvorsorge und Löschwasservorhaltung (jeweils 80.000 € bzw. 100.000 €) vorgesehen. Im Bereich Tourismus sollen Projekte wie die Ausstattung des Burgeninformationszentrums, multimediale Themenwege, Schutzhütten für Wandernde sowie Erlebnisorte in der Natur umgesetzt werden. Auch ein neuer Premiumwanderweg in Vinningen und der Lückenschluss von Radwegen sind vorgesehen. Zusätzlich wird ein Förderanteil von 95.000 € für projektbezogene Personalkosten berücksichtigt.
Die vorläufige Mittelverteilung ergibt: 432.903 € für Kapitel I, 1.119.600 € für Kapitel II und 182.571,34 € für Kapitel III zuzüglich der genannten Personalausgaben. Da die Förderquote auch die Maßnahmen der Ortsgemeinden umfasst, kann derzeit noch keine verbindliche Aussage über die endgültige Verteilung getroffen werden. Derzeit ist insbesondere Kapitel II tendenziell überzeichnet.
Der Verbandsgemeinderat beschloss die Maßnahme Fenstererneuerung an der Grundschule in Vinningen sowie die Flächenentsiegelung Schulhof Vinningen in den Förderantrag aufzunehmen. Auch die anderen genannten Maßnahmen sollen vorläufig im Förderantrag berücksichtigt werden. Die Beschlussfassung über den Förderantrag erfolgt in der Sitzung am 12.08.2025. Bis dahin wird in Abstimmung dem den von den Ortsgemeinden beschlossenen Maßnahmen eine Priorisierung vorgenommen.
Flächenentsiegelung Schulhof Vinningen; Grundsatzbeschluss zur Kostenbeteiligung: Der Landkreis plant, den Schulhof der Schule in Vinningen über ein Sonderprogramm zur Flächenentsiegelung mit einem Fördersatz von 90 % und Gesamtkosten von 1.000.000 € zu sanieren. Der verbleibende Eigenanteil von 100.000 € könnte – sofern der Förderbescheid nicht vor Antragstellung im Rahmen des Regionalen Zukunftsprogramms (LRZN) eingeht – zusätzlich über das LRZN gefördert werden. Andernfalls müsste der Eigenanteil aus Eigenmitteln finanziert werden. Die Verbandsgemeinde hätte davon anteilig rund 50.000 € zu tragen. Aufgrund des hohen Förderanteils wird die Maßnahme grundsätzlich unterstützt. Sollte keine Förderung über das LRZN möglich sein, müsste der Betrag im Haushalt 2026 berücksichtigt oder über eine Nachtragshaushaltssatzung gedeckt werden. Der Verbandsgemeinderat stimmt unter dem Vorbehalt der 90 % Förderung grundsätzlich einer Kostenbeteiligung in Höhe von ca. 50.000 € zu.
Anfragen: Herr Weber teilte mit, dass die AFD-Fraktion noch zwei weitere Anträge gestellt hat.
Einen Antrag zur Aufstellung von Mülleimern an allen Haltebuchen an Landes- und Kreisstraßen im Verbandsgemeindegebiet und einen Antrag zur Ausführung von Radmäharbeiten im Verbandsgemeindegebiet. In diesem Antrag geht es darum, dass im Rahmen der Mäharbeiten an Straßenränder immer wieder Müll mitgehäckselt wird, anstatt ihn zuvor ordnungsgemäß zu entfernen. Die beiden Anträge nach § 34 Abs. 5 GemO wurden nicht in die Tagesordnung aufgenommen, da die Verbandsgemeinde hierfür nicht zuständig ist. Herr Wendel von der AFD-Fraktion teilte mit, dass er der Meinung, dass die Haltebuchen zum Verbandsgemeindegebiet gehören. Herr Weber teilte darauf mit, dass die Haltebuchten zu den Straßenbegleitflächen gehören und demzufolge der LBM bei den Landesstraßen und der Landkreis für die Kreisstraßen zuständig ist. Die Verbandsgemeinde ist nicht Träger einer Straße und demzufolge nicht zuständig. Er bat die AFD-Fraktion die entsprechenden Anträge beim Landkreis bzw. für die Landesstraßen über die Landes-AFD beim Land zu stellen.
Herr Weber hatte die beiden Anträge bei der letzten Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 05.06.2025 dem neuen Leiter des LBM Herrn Elmar Goerz übergeben.
Informationen und Verschiedenes:
Tourismus: Am 25.06.25 startet zusammen mit Stadt Pirmasens das Wandergewinnspiel. Am 21.09. findet das Fest zum 20-jährigen Jubiläum Bach ohne Grenzen, statt. Es beginnt in Eppenbrunn, Der Abschluss findet in Walschbronn statt.
Digitale Passbilder: Die Geräte zur Erstellung der digitalen Passbilder sind da. Die Software funktioniert noch nicht. Es gibt noch Probleme mit der Datenkommunikation mit dem Anwenderprogramm. Die Bundesdruckerei und das LDI-Zentrum sind eingeschaltet. Digitale Lichtbilder können auch bei zertifizierten externen Anbietern erstellt werden.
Betreuungsanspruch GAFÖG: Herr Weber teilte mit, dass der Betreuungsanspruch GAFÖG den Verbandsgemeinderat noch beschäftigen wird. Während der Schulzeit gibt es keine Probleme aber bei der Ferienbetreuung. Die Verpflichtung liegt beim Landkreis. Wenn nicht ausreichend Ferienprogramme durch Ortsgemeinde oder Vereine angeboten werden müssen wohl Fremdanbieter eingekauft werden.
Einbrüche: Herr Weber teilte mit, dass Frau Schröder von der Polizeiinspektion Pirmasens in die nächsten Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 03.07.25 eingeladen wurde um zu berichten und mögliche Präventionsmaßnahmen vorzustellen.
Im Nichtöffentlichen Sitzungsteil vergab der Verbandsgemeinderat den Auftrag für die Lizenzumstellung des E-Mail-Systems und erteilte das vorbehaltlich der Beschlussfassung des Schulträgerausschusses am 01.07.2025 das Benehmen zur Besetzung der Schulleiterstelle der Grundschule in Lemberg.