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Amtsblatt VG Pirmasens-Land
Ausgabe 27/2023
Verbandsgemeinde
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Bekanntmachung über die öffentliche Auflegungder VorschlagslisteWahl der Schöffinnen und Schöffen der Gemeinden BOTTENBACH, EPPENBRUNN, HILST, KRÖPPEN, LEMBERG, OBERSIMTEN, RUPPERTSWEILER, SCHWEIX und VINNINGEN für die Amtszeit vom 1.1.2024 bis 31.12.2028

BOTTENBACH, EPPENBRUNN, HILST, KRÖPPEN, LEMBERG, OBERSIMTEN, RUPPERTSWEILER, SCHWEIX und VINNINGEN für die Amtszeit vom 1.1.2024 bis 31.12.2028

Die von den Gemeinderäten der Ortsgemeinden Bottenbach, Eppenbrunn, Hilst, Kröppen, Lemberg, Obersimten, Ruppertsweiler, Schweix und Vinningen erstellten Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Zweibrücken und das Amtsgericht Pirmasens liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 10.07.2023 bis 17.07.2023 zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten (Montag und Dienstag 8:30 Uhr - 12:30 Uhr, Donnerstag: 8:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr, Freitag: 8.30 Uhr - 13:00 Uhr – außerhalb der Öffnungszeiten ist Terminvereinbarung möglich) der Verbandsgemeindeverwaltung Pirmasens-Land, Bahnhofstraße 19, 66953 Pirmasens, in Zimmer 210, 2. OG, auf.

Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auflegung schriftlich oder zu Protokoll, mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

Pirmasens, 30.06.2023
WEBER, Bürgermeister