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Amtsblatt VG Pirmasens-Land
Ausgabe 27/2026
Verbandsgemeinde
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Ratten – Vorbeugen und bekämpfen

Eine der verbreitesten Arten in Mitteleuropa ist die Wanderratte, umgangssprachlich auch als Kanal- oder Wasserratte bezeichnet. Sie kann eine Körperlänge bis 25 cm erreichen.

Leben kann diese Rattenart praktisch überall. Sie liebt Keller, fühlt sich in der Kanalisation zu Hause und mag Gewässer mit reichlich Ufervegetation. Die dämmerungs- und nachtaktiven Tiere graben sich im Freien gerne Erdbaue, sind gute Kletterer, Taucher und Schwimmer. Geruchs- und Tastsinn sind hervorragend ausgebildet.

Ratten sind Allesfresser, ernähren sich aber überwiegend von Getreide, Gemüse und Früchten. Durch Nage- und Wühltätigkeiten können Beschädigungen an Rohrleitungen, Gebäudeeinrichtungen, elektrischen Kabeln u. ä. entstehen.

Eine direkte Gefahr geht von den hier lebenden Wanderratten normalerweise nicht aus. Ratten können aber generell Überträger für eine Vielzahl von Krankheiten sein.

Rattenbefall

Untrügliches Zeichen eines Befalls sind Kotspuren. Die hinterlassenen Kotballen sind ca. 12 – 19 mm lang und haben einen Durchmesser von 3 – 7 mm.

Schmierspuren sind ebenfalls ein deutliches Indiz für Rattenbefall. Wenn Ratten an hellen Wänden entlanglaufen, bleibt eine Spur aus Körperfett, Schmutz und Staub haften. Schließlich sind sie auch am typischen ammoniakähnlichen, beißenden und unangenehmen Geruch zu erkennen.

Was lockt Ratten an?

Die Gründe dafür sind vielfältig. Wenn Essensreste über die Toilette entsorgt werden, gelangen diese in den Schmutzwasserkanal und stellen einen gedeckten Tisch für die allesfressenden Nager dar. Ebenso können undichte Rohrverbindungen oder Lüftungsschächte Unterschlupfmöglichkeiten für Ratten bieten. Im Freiland graben sie weitverzweigte Höhlen, besiedeln aber gerne Keller, verwilderte Gärten oder nisten in der Nähe von Komposthaufen. Die vermehrungsfreudigen Nagetiere suche dort Unterschlupf, wo sie ein großes Nahrungsangebot finden.

Deshalb ist das oberste Gebot der Rattenbekämpfung und der Vorsorge:

Entziehen Sie sofort die Nahrungsgrundlage!

Um das Risiko eines Rattenbefalls deutlich zu verringern, reichen oft einfache Vorkehrungen aus:

Keine Speise- und Nahrungsmittelreste offen und zugänglich stehen lassen oder achtlos wegwerfen. Essensreste nur über den Hausmüll (Bio- oder Restmüll) entsorgen. (siehe Müllinformation des Landkreises Südwestpfalz)

Keine Speisereste im gelben Sack bzw. im zugänglichen Müll oder über die Kanalisation entsorgen. Den Gelben Sack erst am Tag der Abholung bereitstellen.

Keine Tauben, Enten oder andere Wildtiere füttern.

Keine Futtermittel (Katzen-, Hunde-, Kleintiernahrung) offen lagern, sondern in fest verschließbaren Behältern aufbewahren.

Deckel von Mülltonnen immer verschlossen halten.

Das häusliche Umfeld aufräumen und entrümpeln und damit Ratten ihre Unterschlupf- und Nistmöglichkeiten entziehen.

Unterschlüpfe und Bautenlöcher entfernen.

Bodendecker im Garten kurzhalten, Hecken und Büsche regelmäßig lichten.

Wichtig ist auch das Eindringen von Ratten in das (Wohn-)Gebäude zu verhindern. Daher sollten Sie

Luken und Ritzen an ihrem Haus versiegeln.

Türen und Tore mit Nylonbürstenstreifen oder Gummilippen abdichten.

Kellerfenster und Lüftungsöffnungen mit engmaschigen Gittern versehen.

Bauen Sie Rückstauklappen in das Abflusssystem ein.

Reparieren Sie defekte Kanalrohre und sonstige Hausanschlüsse.

Die Bekämpfung

Für die Bekämpfung von Ratten sind Grundstückseigentümer grundsätzlich selbst verantwortlich. Mieter wenden sich bei Befall an den Vermieter. Bevor Sie mit einer Bekämpfungsaktion beginnen, erkundigen Sie sich, ob in der Nachbarschaft das gleiche Problem besteht und eine gemeinsame, koordinierte Aktion sinnvoll wäre.

Professionelle Hilfe bieten Ihnen Firmen für Schädlingsbekämpfung in den Gelben Seiten, im Internet oder beim Deutschen Schädlingsbekämpfer-Verband, Tel.: +49 5451 50724406, Mail: info@dsvonline.de oder unter www.dsvonline.de

Der Verkauf von Rattengift und starken Mäuseködern (Rodentiziden) an Privatpersonen ist in Deutschland seit 26. April 2026 verboten.

Eine offene Auslegung von Ködern ist gesetzlich verboten, um Menschen und andere Tiere nicht zu gefährden.

Was macht die Gemeinde oder Verbandsgemeinde?

Die Ortsgemeinden und die Verbandsgemeinde sowie die Verbandsgemeindewerke bekämpfen den Rattenbefall bei Bedarf nur im öffentlichen Bereich und auf den eigenen Liegenschaften (öffentliche Grünanlagen, Friedhöfe, Kanalisation usw.). Sie führen keine Bekämpfung auf Privatgrundstücken durch.

Meldungen von Befall auf öffentlichen Flächen können bei der Verbandsgemeindeverwaltung unter der Tel.-Nr. 06331-8720 oder per Mail info@pirmasens-land.de erfolgen.

Diesen Flyer und weitere Informationen zu aktuellen Themen finden Sie auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land unter:

www.pirmasens-land.de