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Amtsblatt VG Pirmasens-Land
Ausgabe 28/2023
Vinningen
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Vinningenfür die Jahre 2023 und 2024

vom 10.07.2023

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

2023

2024

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

3.331.147 €

3.363.015 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

3.551.221 €

3.523.370 €

der Jahresfehlbedarf auf

-220.074 €

-160.355 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-145.281 €

-84.705 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten auf

493.480 €

339.560 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf

1.054.470 €

1.042.635 €

der Saldo der Ein- u. Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf

-560.990 €

-703.075 €

der Saldo der Ein- u. Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeiten auf

706.271 €

787.780 €

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erforderlich ist,

wird festgesetzt für:

2023

2024

zinslose Kredite auf

0 €

0 €

verzinste Kredite auf

0 €

0 €

zusammen auf

0 €

0 €

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,

2023

2024

wird festgesetzt auf

808.765 €

0 €

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf

0 €

0 €

§ 4

Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:

2023

0,00 €

2024

590.000 €

§ 5

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2023

2024

Grundsteuer A

345 v.H.

345 v.H.

Grundsteuer B

465 v.H.

465 v.H.

Gewerbesteuer

380 v.H.

380 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

2023

2024

für den ersten Hund

42 €

42 €

für den zweiten Hund

60 €

60 €

für jeden weiteren Hund

72 €

72 €

für jeden gefährlichen Hund im Sinne des Landeshundegesetzes Rheinland-Pfalz in der jeweils gültigen Fassung

240 €

240 €

§ 6

Beiträge

Gebühren und Beiträge sind durch gesonderte Satzungen festgesetzt.

§ 7

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 5.208.837,60 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 4.992.822,60 € und zum 31.12.2023 4.970.748,60 € bzw. zum 31.12.2024 4.810.393,60 €

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.500 Euro überschritten sind.

§ 9

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln – für bewegliche Geräte je Produkt in einer Summe- darzustellen.

Vinningen, den 10.07.2023
Felix Kupper, Ortsbürgermeister

Hinweis zur Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Vinningen für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 vom 10.07.2023

1. Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung wurde von der Aufsichtsbehörde geprüft. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde sind erteilt.

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und seinen Anlagen liegen zur Einsichtnahme vom 17.07.2023 bis einschließlich 21.07.2023 wie folgt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Pirmasens-Land, Bahnhofstraße 19, Pirmasens, Zimmer 113, 1. OG öffentlich aus:

Montag u. Dienstag

8.30 – 12.30 Uhr

nachmittags

Terminvereinbarung möglich

Mittwoch

ganztägig geschlossen

(Terminvereinbarung jedoch möglich)

Donnerstag

8.30 – 12.30 Uhr

14:00 – 18:00 Uhr

Freitag

8.30 – 13.00 Uhr

2. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen wird gemäß § 24 Absatz 6 der Gemeindeordnung wie folgt hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder

  1. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder Jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat Jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Pirmasens, 11.07.2023
Klaus Weber, Bürgermeister