einer Änderung der Zweckvereinbarung über die Kostenverteilung an der Grundschule Bottenbach zwischen der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land und der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land
nach § 12 Abs. 5 Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) in der derzeit gültigen Fassung
Die von der Kommunalaufsicht mit Schreiben vom 20.05.2026 genehmigte 1. Änderung der Zweckvereinbarung von 24.04.2026 zwischen der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land und der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land wird gemäß § 12 Abs. 5 KomZG hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Erste Änderung der Zweckvereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land, vertreten durch Bürgermeister Klaus Weber und der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land, vertreten durch Bürgermeister Björn Bernhard wird aufgrund des § 76 Abs. 2 i.V.m. § 79 Abs. 1 des Schulgesetzes vom 30. März 2004 (GVBl. S. 239), zuletzt geändert durch zuletzt geändert durch § 15 des Gesetzes vom 11.02.2026 (GVBl. S. 40) und § 12 Abs. 1 des Landesgesetz über die Kommunale Zusammenarbeit vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 02.03.2017 (GVBl. S. 21) anstelle der Bildung eines Zweckverbandes folgende erste Änderung der Zweckvereinbarung vom 25.01.2021 getroffen:
§ 4 wird wie folgt geändert:
Die Zweckvereinbarung verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von sechs Monate zum jeweiligen Vertragsende schriftlich gekündigt wird.
§ 8 wird wie folgt geändert:
Die erste Änderung Zweckvereinbarung tritt am 01.01.2026 in Kraft.
Die übrigen Bestimmungen bleiben unverändert.
| Pirmasens, den 24.04.2026 | Zweibrücken, den 24.04.2026 |
| Gez. | Gez. |
| (Weber) | (Bernhard) |
| Bürgermeister | Bürgermeister |