Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
20. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes
der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land
im Bereich der Ortsgemeinde Vinningen
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
gem. § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB
Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde (VG) Pirmasens-Land in öffentlicher Sitzung am 23. Juni 2026 die Einleitung des Verfahrens für die 20. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der VG Pirmasens-Land zur Darstellung einer Wohnbaufläche „Am Rehberg“ im Teilbereich Vinningen und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen hat.
Mit der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land zur Teilfortschreibung „Am Rehberg“ wird folgendes Ziel verfolgt:
Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die Darstellung einer Wohnbaufläche sowie Grünflächen für Versickerung und mehreren Wällen. Hierfür ist eine Teiländerung des Flächennutzungsplanes nötig, da die zurzeit gültige Flächendarstellung in dem Änderungsbereich aufgehoben und durch die geplanten Darstellungen ersetzt werden. Die Aufstellung erfolgt im Parallelverfahren zum dazugehörigen Bebauungsplan „Am Rehberg“ nach § 8 Abs. 3 BauGB.
Das Plangebiet (schwarz gestrichelte Linie) ist in folgendem Kartenausschnitt dargestellt:
Die vorstehende Planskizze erhebt keinen Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit, sie dient dem besseren Verständnis der Bekanntmachung.
Gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten. Dabei sind sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung darzulegen. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Im Rahmen der führzeitigen Beteiligung ist der Flächennutzungsplanvorentwurf mit allen relevanten Unterlagen in der Zeit
vom 27.07.2026 bis einschließlich 26.08.2026
unter www.pirmasens-land.de und dann unter Rathaus / Aktuelles / Öffentlichkeitsbeteiligung unter „Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), im Internet eingestellt. Außerdem sind die Unterlagen im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.GeoPortal.rlp.de abrufbar.
Zusätzlich liegen die Unterlagen während den allgemeinen Öffnungszeiten, montags und dienstags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr, donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, sowie freitags von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Pirmasens-Land, Bahnhofstraße 19, 66953 Pirmasens, Fachbereich 3 – Bauliche Infrastruktur, Zimmer 214 (2. OG), zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Stellungnahmen können während der vorgenannten Auslegungsfrist elektronisch an mhenrich@wsw-partner.de übermittelt werden, schriftlich per Post (Postanschrift: WSW & Partner GmbH, Herr Henrich, Hertelsbrunnenring 20, 67657 Kaiserslautern) oder bei Bedarf auch auf anderem Wege z. B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Pirmasens-Land, Bahnhofstraße 19, 66953 Pirmasens vorgebracht werden. Bei Stellungnahmen per E-Mail sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet unter www.pirmasens-land.de (siehe Elektronische Kommunikation) aufgeführt sind.
Es wird gemäß § 3 Abs. 2 S. 4, 2. HS BauGB darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.
Ferner wird gemäß § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG). Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit der Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Verbandsgemeinde Pirmasens-Land oder ein von der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land eingeschalteter Dritter (hier ein externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß § 15 der DSGVO jederzeit berechtigt, die Verbandsgemeinde Pirmasens Land oder den von der Verbandsgemeinde eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land oder dem von der Verbandsgemeinde eingeschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.
Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, wird den betreffenden Beteiligten das Ergebnis der Prüfung nicht mitgeteilt. Die fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen werden vom Verbandsgemeinderat geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird mitgeteilt.