Grundstückseigentümer sowie Hausverwaltungen erhalten ab der vierten Kalenderwoche die Gebührenbescheide für die Abfallentsorgung von der Kreisverwaltung Südwestpfalz geschickt. Diese umfassen die Endabrechnung für das Jahr 2023 sowie die Vorausleistung für das Jahr 2024. Etwa 38.000 Bescheide gehen mit einer guten Nachricht zur Post: Die Gebühren bleiben unverändert. „Diese Nachrichten dürften alle Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Südwestpfalz freuen“, ist sich Landrätin Dr. Susanne Ganster sicher: Die Müllgebühren können für das Jahr 2024 konstant bleiben. Konsequentes Trennen des Abfalls lohnt sich also der Umwelt zuliebe und auch für den eigenen Geldbeutel. Den Empfängern der Bescheide ist es möglich, diese anhand der enthaltenen Angaben zu kontrollieren. Ersichtlich sind neben dem Namen des veranlagten Haushaltes beziehungsweise Gewerbebetriebes beispielsweise das zugeteilte Behältervolumen in Liter, die Behälternummer sowie die zu zahlende Gebühr. Auf der Homepage des Landkreises Südwestpfalz unter lkswp.de/abfallwirtschaft sind weitere Informationen und die zugehörige Gebührenübersicht einsehbar. Änderungen, die sich durch Wegzüge, Zuzüge, Geburten, Sterbefälle, Gewerbean- oder Gewerbeabmeldungen erst im Laufe des Januars ereignet haben, sind auf den jetzt erfassten Jahresbescheiden noch nicht berücksichtigt. Diese Daten werden erst im Februar aktualisiert. Vor allem in den ersten Tagen nach Versand der Gebührenbescheide sind die Telefone der SachbearbeiterInnen erfahrungsgemäß sehr stark beansprucht. Es kann dann nicht immer gewährleistet werden, direkt Kontakt mit ihnen herzustellen. Die Kreisverwaltung bittet um Verständnis, wenn es zu Wartezeiten kommt. In solchen Fällen empfiehlt sie, die ersten Tage abzuwarten, später erneut Kontakt aufzunehmen oder mögliche Änderungen schriftlich per Post oder E-Mail mitzuteilen. Eigentümerwechsel und SEPA-Lastschriftmandate sind ohnehin schriftlich mitzuteilen und können telefonisch nicht entgegengenommen werden. Zur Vereinfachung der Zahlungen empfiehlt der Landkreis ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen, um den Gebührenbescheid zu bezahlen. Bereits rund 60 Prozent der Bürgerinnen und Bürger nutzen diese zuverlässige Form der Bezahlung, pünktlich zu bezahlen. Sie trägt auch zur allgemeinen Kosteneinsparung bei und kann jederzeit widerrufen werden. Die Kontaktdaten und Ansprechpartner finden die Empfänger auf dem Gebührenbescheid. Wer seine Müllgebühren jeweils bei online mit einer Banking-App überweist, genießt ab dieser Fälligkeit auch eine kleine Erleichterung. Bei den Zahlungsfälligkeiten sind CR-Codes abgebildet, mit deren Hilfe man die Zahldaten bequem und komfortabel auslesen und überweisen kann.
Die Sportlerehrung des Landkreis Südwestpfalz findet am 22.03.2024 statt. In diesem Rahmen wird der Kreis SpitzensportlerInnen für ihre Leistungen und auch Persönlichkeiten des Sports für ihre langjährige und verdienstvolle ehrenamtliche Tätigkeit ehren. Bei den Vorschlägen sind die Richtlinien über die Ehrung von Sportlern und Sportförderern des Landkreises Südwestpfalz vom 13.06.05 zu beachten. Geehrt werden können Sportler, die im Landkreis Südwestpfalz wohnen oder Mitglied eines im Landkreis Südwestpfalz ansässigen Vereins sind. Die Ehrung kann erfolgen ab dem Erringen einer Landesmeisterschaft, beispielsweise Rheinland-Pfalz-Meisterschaft. Nachgewiesen werden müssen die Leistungen der Sportler und Sportlerinnen durch Siegerurkunden oder Ergebnislisten. Unter www.lksuedwestpfalz.de/sportlerehrung/ können Richtlinien eingesehen und Bewerbungen heruntergeladen werden. Vorschläge für die Sportlerehrung nimmt die Kreisverwaltung Südwestpfalz in der Abteilung Jugend, Familie und Sport, Zimmer E 7 bis 16.02.2024 entgegen. Einreichen kann man sie bei Brigitte Winnwa per E-Mail an b.winnwa@lksuedwestpfalz.de, telefonisch unter 06331 809 114 mit der Post oder in der Kreisverwaltung, Unterer Sommerwaldweg 40-42 in Pirmasens.